Dazu haben wir natürlich auch Vertriebsanwalt Daniel Blazek (BEMK Rechtsanwälte) befragt. Hier sein Statement:
„Ich kenne die genauen Vertriebswege bei VALVERO nicht. Aber allgemein kann ich Folgendes sagen:
Wo immer Edelmetalle, Handel, Verkauf, Ankauf und Vertrieb aufeinandertreffen, wird es für letztere spannend, wenn der Anbieter insolvent wird. Komplexe wie BWF oder PIM zeigen das, hinsichtlich bestimmter Fragestellungen aber auch andere Sachwertkomplexe wie zum Beispiel P&R, EN Storage oder Popppy/Ballooony.
Denn wem gehört denn welche Sache eigentlich, ist sie überhaupt wirksam übereignet worden? Gehört die Sache in die Insolvenzmasse oder nicht? Welcher Wert wohnt der Sache inne, handelt es sich dabei um den Wert des Kaufpreises? Wie soll die Sache denn jetzt verwertet werden? Kann sie Gegenstand eines Konzeptes zur Fortführung des ursprünglichen Geschäftes sein? Welche Forderungen habe ich im Insolvenzverfahren anzumelden? Welche Forderungen würde Insolvenzverwalter wem gegenüber geltend machen?
Alle diese Fragen kommen auf den Vertrieb zu, da er den direkten Draht zum jeweiligen Käufer oder Investor hat. Und werden diese Fragen nicht zur Zufriedenheit der Kunden beantwortet und/oder läuft das Insolvenzverfahren nicht zur Zufriedenheit der Gläubiger, wird schnell der Ruf nach der Haftung des Vertriebs laut.
Hier werden dann die üblichen Vorwürfe gemacht, also angeblich mangelhafte Risiko-Aufklärung und mangelnde Prüfung der Plausibilität. Das alles ist Standard und sollte von daher den Vertrieb nicht besonders überraschen. Wir werden sehen.“
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