Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass van Tilburg Consultancy mit angegebenem Geschäftssitz in Brüssel, Belgien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unaufgefordert an Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland herantritt, um diesen unter anderem Festgeldanlagen über schwedische Banken zu empfehlen/zu vermitteln. Ein tatsächlicher Vertragsschluss mit einer schwedischen Bank erfolgt nach Kenntnisstand der BaFin jedoch nicht.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen.
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