Insolvenzen

Vapiano

geralt (CC0), Pixabay
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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 95084 eingetragenen Vapiano SE, Im Zollhafen 2 – 4, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Lutz Scharpe, Herrn Johann Stohner und Frau Vanessa Hall ist am 02.04.2020, um 16:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70k IN 88/20
Amtsgericht Köln, 02.04.2020

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