Die BaFin hat am 21. Januar 2022 gegenüber der Varengold Bank AG gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.
Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen. Nach einer vorgenommenen Sonderprüfung war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG bei der Varengold Bank AG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.
Die Maßnahme ist seit dem 22. Februar 2022 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
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