Sicherungsmaßnahmen

Varengold Bank AG- Offenlegung

Offenlegung | © congerdesign / Pixabay
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Varengold Bank AG

Große Elbstraße 14
22767 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 668649 0

Offenlegungsbericht Varengold Gruppe 2017
Nach Artikeln 435 bis 455 CRR
inklusive Offenlegung nach Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Inhalt

1. Einführung

1.1 Die Varengold Bank AG

Beschreibung der Institutsgruppe nach §26a KWG

1.2 Folgende Inhalte werden in diesem Offenlegungsbericht der Varengold Gruppe behandelt

1.3 Ziel des Offenlegungsberichtes

1.4 Mittel der Offenlegung

2. Risikomanagementziele und -politik Artikel 435 CRR

Erklärung zur Angemessenheit des Risikomanagements –Art 435 (1) CRR

2.2 Unternehmensführungsregeln – Corporate Governance

Anzahl der Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen

Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans

Mitglieder des Leitungsorgans: Diversitätsstrategie

Risikoausschuss

3. Liquiditätsrisikomanagement Artikel 435 CRR

Tabelle Liquiditätsdeckungsquote

3.1 Qualitative Informationen zu der Liquidity Coverage Ratio (LCR)

4. Aufsichtsrechtlicher Konsolidierungskreis Artikel 436 CRR

4.1 Anwendungsbereich

5. Eigenmittel der Varengold Gruppe nach Artikel 437 CRR

5.1 Eigenmittelstruktur

5.2 Darstellung der Eigenmittel

5.3 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung / Kapitalkennziffer

5.4 Eigenmittelanforderungen nach Artikel 438 CRR

Angemessenheit des Internen Kapitals

Vom Institut verwendete Ansätze zur Eigenmittelunterlegung

Eigenmittelanforderung

6. Gegenparteiausfallrisiko nach Artikel 439 CRR

6.1 Methodik zu Obergrenzen und Kapitalzuweisungen

6.2 Vorschriften für Besicherungen und Bildung von Kreditreserven

6.3 Angaben zu Derivaten und zum Nettoausfallrisiko

6.4 Messgrößen für den Risikopositionswert

6.5 Absicherungen durch Kreditderivate / Verteilung aktueller Ausfallrisikoposition

7. Kapitalpuffer nach Artikel 440 CRR

7.1 Geografische Verteilung wesentlicher Kreditrisikopositionen

7.2 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers

8. Kreditrisikoanpassung nach Artikel 442 CRR

8.1 Definition von „überfällig“ und „notleidend“

8.2 Für Kreditrisikoanpassung verwendete Ansätze & Methoden

8.3 Entwicklung der Risikovorsorge

8.4 Notleidende und ausgefallene Kredite nach Branchen

8.5 Notleidende und ausgefallene Kredite nach Gebieten

8.6 Durchschnittsbetrag der Risikopositionen am Quartalsende

8.7 Geografische Verteilung der Risikopositionen am 31.12.2017 (inkl. außerbilanzieller Positionen)

8.8 Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen & Gegenpartei-Arten

8.9 Risikopositionen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen

9. Unbelastete Vermögenswerte nach Artikel 443 CRR

9.1 Vermögenswerte

9.2 Erhaltene Sicherheiten

9.3 Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten

10. Inanspruchnahme von ECAI nach Artikel 444 CRR

10.1 Forderungswerte mit Bonitätsstufen und Kreditrisikopositionen vor und nach Kreditrisikominderung

11. Risiken nach Artikeln 445 bis 449 CRR

11.1 Marktrisiken Art. 445 CRR

Eigenmittelanforderung

11.2 Operationelles Risiko Art. 446 CRR

11.3 Beteiligungsrisiko (Position nicht im Handelsbuch) Art. 447 CRR

11.4 Differenzierung nach den Zielen

11.5 Bilanzwert und Zeitwert

11.6 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen Art. 448 CRR

Art des Zinsrisikos, Häufigkeit der Messung, wichtigste Annahmen

Schwankungen von wesentlichen Messgrößen, nach Währungen

11.7 Verbriefungstransaktionen nach Art. 449 CRR

Ziele des Instituts

Art der sonstigen Risiken

Risiken, die sich aus dem Rang der Verbriefungsposition ergeben

Rolle des Instituts und Umfang des Instituts in seiner Rolle

Beobachtung von Veränderungen im Verbriefungsportfolio

Besicherung und Absicherung

Berechnung der risikogewichteten Forderung

Rechnungslegungsmethoden bei Verbriefungstätigkeiten

Zu verbriefende Forderungen: Buchung im Anlage- oder im Handelsbuch

12. Verschuldung nach Art. 451 CRR

12.1 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote

12.2 Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)

Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung

13. Verwendung von Kreditminderungstechniken nach Art. 453 CRR

13.1 Bedingungen für Netting

13.2 Bedingungen für Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten

13.3 Wichtigste Sicherheitenarten im Institut

13.4 Informationen zu Konzentrationen in der Kreditrisikominderung

Anhang

Quantitative Angaben zu den Vergütungen

Quantitative Angaben zu besonderen Mitarbeitern und Personen mit einer hohen Vergütung

1. Einführung

1.1 Die Varengold Bank AG

Beschreibung der Institutsgruppe nach §26a KWG

Die Varengold Bank AG ist ein deutsches Einlagenkreditinstitut mit Hauptsitz in Hamburg und unterhält eine (nichtselbständige) Niederlassung in London. Weiter hat der Vorstand der Varengold Bank AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, im Jahr 2018 neben dem bereits vorhandenen Standort in London eine zusätzliche Niederlassung in Sofia, Bulgarien, zu eröffnen. Der Vorstand sieht die hervorragende Möglichkeit, die beschlossene Geschäftsstrategie der Varengold Bank mit einer Präsenz in Bulgarien auf den südost-europäischen Raum auszuweiten. Die entsprechenden notwendigen regulatorischen Schritte zur Eröffnung einer solchen Niederlassung sind für das Jahr 2018 geplant.

Die Tochtergesellschaften sind überwiegend in der Finanzbranche tätig und haben ihren Sitz in Deutschland, EU-Mitgliedsstaaten oder außerhalb Europas.

Die Offenlegung der Varengold Bank AG erfolgt auf aufsichtsrechtlicher konsolidierter Basis. Damit entfällt für die Einzelunternehmen der Gruppe die Anwendung der Offenlegungsbestimmungen.

Die Veröffentlichung des aktuellen Offenlegungsberichts zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2017 erfolgt nach der Capital Requirements Regulation (Verordnung Nr. 575/2013) nachfolgend CRR genannt, in Verbindung mit § 26a KWG.

1.2 Folgende Inhalte werden in diesem Offenlegungsbericht der Varengold Gruppe behandelt

Artikel Anwendungsbereich
26a KWG Beschreibung der Institutsgruppe
Artikel 435 CRR Risikomanagementziele und -politik und Liquiditätsrisikomanagement
Artikel 436 CRR Anwendungsbereich
Artikel 437 CRR Eigenmittel
Artikel 438 CRR Eigenmittelanforderungen
Artikel 439 CRR Gegenparteiausfallrisiko
Artikel 440 CRR Kapitalpuffer
Artikel 442 CRR Kreditrisikoanpassungen
Artikel 443 CRR Unbelastete Vermögenswerte
Artikel 444 CRR Inanspruchnahme von ECAI
Artikel 445 CRR Marktrisiko
Artikel 446 CRR Operationelles Risiko
Artikel 447 CRR Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen
Artikel 448 CRR Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
Artikel 449 CRR Risiko aus Verbriefungspositionen
Artikel 450 CRR Vergütungspolitik (im Anhang)
Artikel 451 CRR Verschuldung
Artikel 453 CRR Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken

Folgende CRR-Artikel sind für die Varengold Gruppe nicht relevant und werden daher nicht behandelt:

Artikel 441 CRR: Indikatoren der Globalen Systemrelevanz

Artikel 452 CRR: Anwendung des IRB Ansatzes auf Kreditrisiken

Artikel 454 CRR: Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken

Artikel 455 CRR: Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko

1.3 Ziel des Offenlegungsberichtes

Der vorliegende Bericht gibt ein umfassendes Bild über das Risikoprofil sowie das Risikomanagement der Varengold Gruppe wieder. Er umfasst unter anderem Angaben zu

aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Strukturen,

Eigenmitteln und zu

Beteiligungen und verbundenen Unternehmen.

Die neuen Offenlegungsrichtlinien verpflichten die Institute regelmäßig, quantitative sowie qualitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren sowie Informationen zu den Kreditrisikominderungstechniken zu veröffentlichen.

1.4 Mittel der Offenlegung

Der Offenlegungsbericht wird mit größter Sorgfalt erstellt, jährlich aktualisiert und auf der Internetseite des Unternehmens neben dem Jahresabschluss, einschließlich Lagebericht, als eigenständiger Bericht veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Bericht im Bundesanzeiger publiziert.

Der hier vorliegende Bericht dient der Erfüllung der Offenlegungsanforderungen der Varengold Gruppe zum Berichtsstichtag 31.12.2017.

Gemäß Artikel 432 CRR in Einklang mit der Richtlinie Nr. 14/2014 der Europäischen Bankenaufsicht zur Vertraulichkeit unterliegen die dargestellten Berichtsinhalte dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtlich geschützte und/oder vertrauliche Informationen sind nicht Gegenstand dieses Berichtes.

Weiterführende Informationen können im aktuellen Geschäfts- bzw. in dem Lagebericht nachgelesen werden. Beide Berichte sind ebenfalls auf der Homepage der Varengold Bank AG veröffentlicht.

2. Risikomanagementziele und -politik Artikel 435 CRR

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute geben einen Rahmen für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement vor. Er soll dazu dienen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken. Zur Beherrschung dieser Risiken wird im Rahmen des Risikomanagementsystems eine laufende Beobachtung und Bewertung der identifizierten Risiken durchgeführt. Der gesamte Prozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte:

Risikoidentifikation

Risikomessung

Risikosteuerung

Risikocontrolling und Risikoreporting

Die Varengold Gruppe hat geeignete Indikatoren für die frühzeitige Identifizierung von Risiken aufgestellt. Diese ermöglichen die Weiterentwicklung der Berechnung von Risikokennzahlen sowie die Erstellung eines Risikofrüherkennungssystems und die Anwendung von Risikoklassifizierungsverfahren.

Tabelle Risikomanagementziele und Risikopolitik

Marktpreis-
risiko
Adressenausfall-
risiko
Operationelles
Risiko
Liquiditäts-
risiko
sonstige
Risiken
Strategische Steuerung des Risikos Festlegung der risikopolitischen Grundsätze und des Risikoappetits durch den Gesamtvorstand im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie.
Verantwortung für die Instrumente und Prozesse trägt das Risikocontrolling.
Festlegung der risikopolitischen Grundsätze und des Risikoappetits durch den Gesamtvorstand im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie.
Verantwortung für die Instrumente und Prozesse trägt das Risikocontrolling.
Festlegung der risikopolitischen Grundsätze und des Risikoappetits durch den Gesamtvorstand im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie.
Verantwortung für die Instrumente und Prozesse trägt das Risikocontrolling.
Festlegung der risikopolitischen Grundsätze und des Risikoappetits durch den Gesamtvorstand im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie.
Verantwortung für die Instrumente trägt das Risikocontrolling.
Festlegung der risikopolitischen Grundsätze und des Risikoappetits durch den Gesamtvorstand im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie.
Verantwortung für die Instrumente und Prozesse trägt das Risikocontrolling.
Verfahren für die Steuerung der Risiken Quantitative Steuerung über definierte Limite für das Risiko.
Tägliche Berechnung des Value-at-risk basierend auf historischer Simulation (Konfidenzniveau 99%, Haltedauer 5 Tage, Betrachtungszeitraum 520 Tage).
Vierteljährlicher Stresstest im Rahmen der Risikoberichterstattung
Definierte Kreditentscheidungsprozesse, fortlaufende quantitative Steuerung über definierte Kreditlinien und Limite (inkl. Länderlimite).
Systemgestützte Überwachung der Inanspruchnahmen der Kreditlinien.
Monatliche Berechnung des Value-at-Risk mittels Gordy-Modell basierend auf ratinggestützten Ausfallraten und internen LGDs.
Vierteljährlicher Stresstest im Rahmen der Risikoberichterstattung
Vierteljährliche Risikoinventur durch Expertenschätzung (Abteilungsleiter). Analyse und Pflege der historischen Datenbank.
Vierteljährlicher Stresstest im Rahmen der Risikoberichterstattung.
Laufende Überwachung der Schadenfalldatenbank
Sicherstellung der weiterhin ausreichenden Liquidität und der defenierten „Distance to Illiquidity“ über tägliche Liquiditätsablaufbilanz.
Vierteljährlicher Stresstest im Rahmen der Risikoberichterstattung.
Berücksichtigung im Rahmen der Risikotragfähigkeit.
Beschreibung der Struktur und Organisation der einschlägigen Risikomanagementfunktion Limitsetzung durch Gesamtgeschäftsleitung.
Laufende Verantwortung zur Einhaltung bei der Abteilung Treasury.
Tägliche Überwachung durch das Risikocontrolling.
Limitsetzung durch Gesamtgeschäftsleitung.
Laufende Verantwortung zur Einhaltung bei Abteilungen Commercial Banking, Treasury, Market Place Banking und Credit Admin in Zusammenarbeit mit Risikocontrolling.
Überwachung durch das Risikocontrolling.
Limitsetzung durch Gesamtgeschäftsleitung.
Laufende Verantwortung für Risikoidentifikation und Risikobewertung bei den Risikomanagern aller Bereiche (Abteilungsleiter).
Überprüfung durch das Risikocontrolling, das auch Methoden und Verfahren bereitstellt.
Operative Steuerung der Liquidität durch die Abteilungen Treasury und Finance, Überwachung durch das Risikocontrolling. Überprüfung und ggf. Anpassung der Annahmen zur Berechnung durch Risikovorstand in Zusammenarbeit mit dem Risikocontrolling.
Informationen über ihre Befugnisse und ihren Status, oder andere geeignete Regelungen. siehe Verfahren und Struktur siehe Verfahren und Struktur siehe Verfahren und Struktur siehe Verfahren und Struktur siehe Verfahren und Struktur
Umfang und Art der Risikoberichts- und -messsysteme Täglicher Risikoreport mit Value-at-risk-Kennzahlen.
Monatlicher Bericht im Rahmen der RTF-Berechnung.
Vierteljährlicher Risikobericht mit erweiterter Darstellung und Stresstests.
Risikomessung über Value-at-Risk, Konfidenz 99 %, auf Basis fünftägiger Haltedauern, Berechnung über historische Simulation.
Monatlicher Bericht im Rahmen der RTF-Berechnung.
Vierteljährlicher Risikobericht mit erweiterter Darstellung und Stresstests.
Risikomessung über Value-at-Risk mittels Gordy-Modell, ratingabhängigen einjährigen Aussfallraten und internen LGDs.
Vierteljährlicher Risikobericht mit Stresstests.
Quantifizierung über Expertenschätzungen (Abteilungsleiter) zu Eintrittshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit.
Tägliche Liquiditätsablaufbilanz.
Vierteljährlicher Risikobericht mit Stresstest und Liquiditätsreport.
Quantifizierung über Liquiditätsablaufbilanz.
Vierteljährlicher Risikobericht
Leitlinien für Risikoabsicherung und
-minderung
Einhaltung von Risikoappetit und Zielen der Risikostrategie.
Wirtschaftliche Angemessenheit.
Kurssicherungsmaßnahmen erfolgen nur in Abstimmung mit Risikocontrolling.
Einhaltung von Risikoappetit und Zielen der Risikostrategie.
Wirtschaftliche Angemessenheit.
Sicherungsmaßnahmen erfolgen nur in Abstimmung mit Risikocontrolling.
Einhaltung von Risikoappetit und Zielen der Risikostrategie.
Wirtschaftliche Angemessenheit.
Sicherungsmaßnahmen erfolgen nur in Abstimmung mit Risikocontrolling.
Einhaltung von Risikoappetit und Zielen der Risikostrategie.
Wirtschaftliche Angemessenheit.
Sicherungsmaßnahmen erfolgen nur in Abstimmung mit Risikocontrolling.
Strategie zur Überwachung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen Aufgabe des Risikocontrolling als Fachbereich der Marktfolge im Auftrag des CRO. Aufgabe des Risikocontrolling als Fachbereich der Marktfolge im Auftrag des CRO. Aufgabe des Risikocontrolling als Fachbereich der Marktfolge im Auftrag des CRO. Aufgabe des Risikocontrolling als Fachbereich der Marktfolge im Auftrag des CRO. Aufgabe des Risikocontrolling als Fachbereich der Marktfolge im Auftrag des CRO.
Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen Laufende Beobachtung der Auswirkungen auf die quantitative Limitauslastung. Laufende Beobachtung der Auswirkungen auf die quantitative Limitauslastung. Prüfung des Status der Maßnahmen; Verifikation der Auswirkung abgeschlossener Maßnahmen auf das jeweilige Risiko. Laufende Beobachtung der Auswirkungen auf die Liquiditätslage.

Erklärung zur Angemessenheit des Risikomanagements –Art 435 (1) CRR

Das Leitbild der Varengold Bank AG lautet, mit Innovation und Flexibilität einen nachhaltigen Wert für die Aktionäre, Kunden und Mitarbeiter zu schaffen. Stabile Renditen für die Aktionäre, langfristige Beziehungen mit zufriedenen Kunden und motivierte Mitarbeiter – diese Mission bestimmt die strategische Ausrichtung aller Geschäftstätigkeiten der Varengold Bank AG. Die Erreichung des Leitbildes durch das Verfolgen der Unternehmensziele bedeutet im Marktumfeld der Varengold Bank AG regelmäßig das bewusste Eingehen von wirtschaftlich vertretbaren Risiken.

Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der Bank wird durch die vom Vorstand ausgearbeitete und festgelegte Risikostrategie bestimmt, welche sich konsistent aus der Geschäftsstrategie ableitet.

Dies beinhaltet insbesondere die Festlegung von Limits bzw. Toleranzen, in denen sich die Risiken bewegen dürfen. Die Strategie ist aufgeteilt in Teilstrategien. Sie äußert sich darüber hinaus explizit zu einzuhaltenden Rahmenvorgaben im Zusammenhang mit der Risikotragfähigkeit.

Die festgelegte Risikostrategie der Bank ist ein auf die Marktaktivitäten ausgerichtetes Instrument, welches jährlich einer Überprüfung und Anpassung unterzogen wird.

Der Risikomanagementprozess umfasst alle Aktivitäten der Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation der Risiken im Unternehmen. Alle Methoden und Prozesse spiegeln ein angemessenes Risikomanagement wider.

 

Hamburg, 30. Juni 2018

Dr. Bernhard Fuhrmann
Vorstand Marktfolge
Frank Otten
Vorstand Markt

2.2 Unternehmensführungsregeln – Corporate Governance

Anzahl der Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen

Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2017

Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt.

Anzahl der
Leitungsfunktionen
Anzahl der
Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands 3 1
Ordentliche Mitglieder des Aufsichtsrats 3 1

Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans

Die Strategie der Auswahl der Vorstandsmitglieder basiert im Wesentlichen auf drei Verfahrensschritten: Definition der Anforderungskriterien, Eignungsdiagnostik der Bewerber und Festlegung der Positionsbesetzung. Der Vorstand wird einstimmig vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat leitet die Suche nach einem geeigneten Kandidaten auf Grundlage eines zuvor festgelegten Stellenprofils ein. Die Kriterien zur Auswahl der Vorstandsmitglieder orientieren sich dabei unter anderem an dem entsprechenden Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Vorauswahl überprüft der Aufsichtsratsvorsitzende die einzelnen Werdegänge sowie die Erfüllung der Eignungskriterien und identifiziert geeignete Kandidaten für persönliche Gespräche mit dem gesamten Aufsichtsrat. Zur Gewährleistung der fachlichen Eignung der Kandidaten wird sichergestellt, dass diese über umfassende theoretische und praktische Kenntnisse sowie nachweisliche Erfahrungen im Rahmen bankwirtschaftlicher Geschäftsaktivitäten am nationalen und internationalen Kapitalmarkt verfügen. Darüber hinaus liegt das Augenmerk auf der fachlichen Eignung der einzelnen Vorstandsmitglieder für die Verwaltung der von ihnen jeweils zu verantwortenden Ressorts sowie einer einschlägigen Führungserfahrung. Im weiteren Verlauf erfolgt die finale Auswahl eines Kandidaten mit vorhandener Eignung sowie die formale Bestellung per Aufsichtsratsbeschluss. Im gesamten Auswahl- und Einstellungsprozess berücksichtigt die Bank die regulatorischen Anforderungen und Vorgaben.

Herr Dr. Bernhard Fuhrmann bekleidet bei der Varengold Bank AG die Funktionen des Chief Risk Officers (CRO) sowie des Chief Financial Officers (CFO) und verantwortet den Bereich der Marktfolge. Dr. Fuhrmann war bei verschiedenen Kreditinstituten, wie der Bayerischen Vereinsbank, Deutschen Bank sowie Eurohypo u.a. in London, für Risk- und Finance-Bereiche verantwortlich.

Herr Frank Otten verantwortet bei der Varengold Bank AG den Bereich Markt. Herr Otten war mehr als zwanzig Jahre bei der HSH Nordbank beschäftigt. Er leitete dort u.a. die Repräsentanz in Tallinn (Estland) und verantwortete das Geschäft in der Region Zentral- und Osteuropa sowie die Leitung des Bereiches Kreditgeschäft / Syndizierungen und war als Global Head für Financial Institutions tätig.

Beide Vorstände bringen eine in mehreren Jahrzehnten gesammelte umfangreiche Erfahrung im nationalen und internationalen Bankgeschäft mit.

Mitglieder des Leitungsorgans: Diversitätsstrategie

Neben der Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird bei der Zusammensetzung des Gesamtvorstands auf die Ausgewogenheit und Diversifikation unterschiedlicher Fähigkeiten, Fachkenntnisse und beruflicher Erfahrungen geachtet. Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung. Die übergeordneten Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Pflichten des Gesamtvorstands sind in einer Geschäftsordnung festgeschrieben.

Mit den Vorstandsmitgliedern der Varengold Bank AG werden zu Beginn eines jeden Jahres individuelle Gespräche durch den Aufsichtsratsvorsitzenden geführt, bei denen die finanziellen und nicht-finanziellen Ziele für das laufende Geschäftsjahr festgelegt sowie die Zielerreichung unter Betrachtung des Vorjahres besprochen werden. Die Beurteilung über eine erfolgreiche Umsetzung der definierten Ziele obliegt dem gesamten Aufsichtsrat. Die festzulegenden Ziele sind grundsätzlich mit der Geschäfts- und Risikostrategie in Einklang zu bringen.

Risikoausschuss

Der Aufsichtsrat hat aufgrund der Unternehmensgröße und der Tatsache, dass der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

3. Liquiditätsrisikomanagement Artikel 435 CRR

Auf die Eigenschaft des Wirtschaftssubjektes, also des Kreditinstituts bezogen, bedeutet Liquidität die Fähigkeit, allen fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Liquiditätsrisiko ist jene Gefahr, die aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von der Fälligkeit einer eigenen Verbindlichkeit und der Erbringlichkeit eigener Forderungen oder der Zeit bis zur Verwertung eigener Vermögenswerte besteht. Das Liquiditätsrisiko betrifft damit sowohl die Aktiv- und Passivseite der Bilanz als auch außerbilanzielle Positionen wie Liquiditätslinien und Kreditrahmen.

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014, ergänzt um die Vorgaben der CRR, hat die europäische Kommission Regeln für die Ermittlung der Liquiditätskennziffer LCR verabschiedet. Durch die Anforderung nach Artikel 412 Abs. 1 CRR soll sichergestellt werden, dass Kreditinstitute jederzeit über ausreichend liquide Vermögenswerte verfügen, um einen stressindizierten Netto-Liquiditätsabfluss in den nächsten 30 Tagen, bereinigt um begrenzte Zuflüsse ohne Staats- und Zentralbankhilfe (Erw.Gr. 3 delVO (EU) 61/2015) überstehen zu können. Nach einer Übergangsfrist in den Jahren 2015 bis 2017 muss ab dem Jahr 2018 eine Mindestquote von 100 % eingehalten werden. Für das Jahr 2017 war ganzjährig eine Mindestquote von 80 % einzuhalten. Die Varengold Gruppe hat die Vorgaben mit den folgenden LCR-Quoten deutlich erfüllt.

Tabelle Liquiditätsdeckungsquote

Total weighted value
Quartalsende 31.03.2017 30.06.2017 30.09.2017 31.12.2017
Anzahl verwendeter Datenpunkte 7 10 12 12
21 Liquiditätspuffer 387,913,535.56 344,674,178.19 350,152,206.31 321,690,215.36
22 Summe Nettomittelabflüsse 43,844,200.51 55,528,515.17 48,851,191.94 62,178,719.88
23 LIQUIDITY COVERAGE RATIO (%) 2.013,84 % 1.536,85 % 1.549,42 % 1.214,52 %

Unter Liquiditätspolitik sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der dauerhaften Sicherung der Zahlungsfähigkeit dienen. Die Vorgaben sind in Artikel 86 der RICHTLINIE 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 geregelt. In der Varengold Bank AG ist die Abteilung Treasury für die Liquiditätspolitik zuständig.

Die LCR Meldung ist zukunftsorientiert. In der Meldung sind gemäß Artikel 415 CRR die Cashflows in den nächsten dreißig Tagen zu berücksichtigen. Die Kennzahl wird von der Abteilung Meldewesen monatlich an die Aufsichtsbehörde gemeldet.

3.1 Qualitative Informationen zu der Liquidity Coverage Ratio (LCR)

Das Treasury überwacht auf täglicher Basis die aktuellen Bestände der Nostrokonten, um für die verschiedenen Geschäftsvorfälle ausreichend Liquidität bereitstellen zu können. Dabei achtet das Treasury u.a. darauf, dass die regulatorischen Grenzen (Large Credit Exposure) und die gewährten Kredit- & Settlementlinien gegenüber den Nostrobanken eingehalten werden. Das Treasury setzt die Anforderungen des MaRisk um und stellt sicher, dass ausreichende Deckung auf dem Bundesbank- & Nostrokonten der Bank zur Verfügung stehen, um auftretende untertägige Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können. Dafür hält das Treasury aktuell die größten Liquiditätsreserven auf dem Konto der Bundesbank. Der Grund ist zum einem, dass die Bundesbank als Kontrahent nicht den Large-Credit-Exposure Grenzen unterliegt und zudem viele Korrespondenzbanken höhere Übernachtzinsen als die Bundesbank für Overnight Einlagen verlangen. Aus diesem Grund können unerwartet hohe untertägige Zahlungsverpflichtungen auf der EUR Seite bedient werden. Um dennoch diesem potentiellen Risiko zu begegnen, hat die Bank intern eine Mindestliquiditätsreserve für das Bundesbankkonto definiert. Der Grenzwert liegt bei 50 Mio. EUR. Der Grenzwert wird täglich im Rahmen der Liquiditätsablaufbilanzerstellung vom Treasury und vom Risikomanagement überwacht. Das Treasury kann bei Unterschreitung des Grenzwertes durch Transfer von EUR Beständen von Nostrobankkonten zum taggleichen Valutadatum auf das Bundesbankkonto oder die Einlieferung von neuen Sicherheiten in T0 innerhalb des Tages die Einhaltung des Limits wieder herstellen. Aus diesem Grunde wird bei der Auswahl von Anleihen und Schuldscheindarlehen des Handelsbestandes darauf geachtet, dass diese auf EZB-Fähig sind. Das Liquiditätspuffer-Portfolio besteht ausschließlich aus High Quality Liquid Assets.

Die Varengold hält keine signifikanten Fremdwährungsbestände, infolgedessen wird auch unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips von einem Grenzwertansatz auf Fremdwährungsbasis abgesehen.

Ziel der Liquiditätsrisikostrategie ist es sicherzustellen, dass die Varengold Bank ihre Zahlungsverpflichtungen durch ausreichende Liquidität in der Kasse im Normalfall und das Halten von Reserven für den Risikofall jederzeit unter Beachtung der Risiken und Kosten erfüllen kann. Im Rahmen dieses Konzepts wird die Liquiditätsablaufbilanz als zentrales Instrument der Liquiditätsrisikosteuerung beschrieben, für die folgende Steuerungsgrößen festgelegt werden:

Eine Distance zu Illiquidity von 3 Monate

Mindestliquidität in Höhe von 20 Mio. € in T1

Die Varengold Bank hat einen Liquiditätsnotfallplan verfasst. Dieser definiert, wann ein Notfall für die Bank eintritt, welche Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden können und welche Verantwortlichkeiten für den Notfall gelten. Das vorrangige Ziel ist es, bei auftretenden Liquiditätsrisiken für die Bank einen im Vorfeld angestimmten Notfallplan mit einem Maßnahmenkatalog zu haben, der es ermöglicht schnell, effektiv und zielgerichtet gegenzusteuern und möglichst die Risiken auszuschließen bzw. einzudämmen und den drohenden Schaden abzuwenden oder zumindest abzumildern.

Das Treasury überwacht die Liquiditätssituation der Bank und beaufsichtigt interne Ursachen & Ereignisse (endogen) in Bezug auf deren Auswirkung auf die Liquidität der Bank. Dazu gehören u.a. Themen wie:

Risiko des Wegbrechens von einem strategischen wichtigen Kunden / einer Kundengruppe

Umsatzeinbrüche / Gewinnwarnungen

Dauerhafte Systemausfälle oder andauernde technische Fehler

Großkredite werden zu NPL (Non Performing Loans) / Default von relevanten Kreditnehmereinheiten

Zudem können äußere Umstände einen Einfluss auf die aktuelle oder zukünftige Liquiditätssituation der Bank haben. Dazu gehören u.a. Themen wie:

Eingrenzungen der Lizenz bzw. Auflagen von Aufsichtsbehörden

Geopolitische Konflikte

Veränderung der Wettbewerbssituation

Verschlechterung der Wirtschaftsdaten

Kursveränderungen bei Devisen/ Anlagen & Wertpapieren

4. Aufsichtsrechtlicher Konsolidierungskreis Artikel 436 CRR

4.1 Anwendungsbereich

Bei der Offenlegung ist grundsätzlich der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis zu berücksichtigen. In der folgenden Übersicht werden die verbundenen Unternehmen namentlich dargestellt.

Beschreibung Name Aufsichtsrechtlicher
Konsolidierungskreis
Konsolidierung
Voll Quotal Abzug RWA
Kreditinstitut Varengold Bank AG, Hamburg x x
Finanz-Unternehmen Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Hamburg x x
Finanz-Unternehmen Varengold Capital Securities Limited, Hong Kong x x
Finanz-Unternehmen Varengold Capital Investment Company Ltd, Road Town x x
Finanz-Unternehmen Varengold Capital Holdings Ltd, Road Town x x
Finanz-Unternehmen Varengold Capital Advisory Ltd, Hong Kong x x
Finanz-Unternehmen Varengold Capital Asset Management Ltd, Hong Kong x x
Finanz-Unternehmen Varengold Capital International Company Ltd, Road Town x x
Finanz-Unternehmen Varengold Capital Management Ltd, Road Town x x
Finanz-Unternehmen Varengold Investment Funds SPC, George Town x x

Zum Stichtag liegen keine Tochtergesellschaften vor, die eine Kapitalunterdeckung aufweisen.

Rechtliche oder bedeutende tatsächliche Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten durch die Bank auf oder an die Tochtereinheiten sind weder vorhanden noch abzusehen.

5. Eigenmittel der Varengold Gruppe nach Artikel 437 CRR

5.1 Eigenmittelstruktur

Die Berechnung der Eigenmittel wird auf Basis des Teils 2 der CRR, anzuwendender technischer Standards sowie des KWG und der SolvV n. F. durchgeführt. Die Eigenmittel der Varengold Gruppe setzen sich aus hartem Kernkapital und zusätzlichem Kernkapital zusammen.

Das harte Kernkapital der Bank besteht zum 31. Dezember 2017 im Wesentlichen aus dem gezeichneten Kapital (4,1 Mio. €) und den Rücklagen (34,2 Mio. €) abzüglich des Bilanzverlustes (21,9 Mio. €) und den immateriellen Vermögensgegenständen (411 T. €). Die Rücklagen von 34,2 Mio. € setzen sich aus der Kapitalrücklage von 34,2 Mio. € und anderen sonstigen gesetzlichen Rücklagen von 18 T.€ zusammen. Das zusätzliche Kernkapital besteht aus einer Anleihe (5,0 Mio. €) abzüglich Abzugsposten. Detaillierte Angaben dazu sind im Folgenden offengelegt.

Nachfolgend die Ableitung der aufsichtsrechtlichen Kapitalbestandteile aus den relevanten Bilanzpositionen:

Eigenmittel auf Basis EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) TEUR
31.12.2017
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 15.278
Regulatorischen Anpassungen des CET1 (insgesamt) -213
Hartes Kernkapital (CET1) 15.066
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 5.000
Regulatorischen Anpassungen des AT1 (insgesamt) -323
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 4.678
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 19.743
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Regulatorischen Anpassungen des T2 (insgesamt)
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 19.743
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 9,26
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 12,13
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 12,13

Beschreibung der Hauptmerkmale und vollständigen Bedingungen

Varengold Bank AG Aktie

Merkmale Instrument
1 Emittent Varengold Bank AG
2 Einheitliche Kennung (z.B. CUISP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) DE0005479307
3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital
5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital
6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Konzern
7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nennwertlose Inhaber-Stückaktie
8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag 4.140 TEUR
9 Nennwert des Instruments 1,00 EUR pro Aktie
9a Ausgabepreis Diverse
9b Tilgungspreis K. A.
10 Rechnungslegungsklassifikation Aktienkapital
11 Ursprüngliches Ausgabedatum Diverse
12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet
13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Keine Fälligkeit
14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein
15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Nein
16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar K. A.
Dividenden
17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variable Dividendenzahlungen
18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex K. A.
19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ Nein
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Gänzlich diskretionär
20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Gänzlich diskretionär
21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein
22 Kumulativ oder nicht kumulativ Nicht kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung K. A.
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise K. A.
26 Wenn wandelbar: Wandlungsarte K. A.
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ K. A.
28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird K. A.
29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird K. A.
30 Herabschreibungsmerkmale Nein
31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung K. A.
32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise K. A.
33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend K. A.
34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung K. A.
35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu allen anderen Instrumenten
36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein
37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen K.A.

Beschreibung der Hauptmerkmale und vollständigen Bedingungen

Varengold Bank AG Anleihe

Merkmale Instrument
1 Emittent Varengold Bank AG
2 Einheitliche Kennung (z.B. CUISP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Bilateraler Vertrag ISIN: DE000A12T9A5
3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4 CRR-Übergangsregelungen zusätzliches Kernkapital
5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit zusätzliches Kernkapital
6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Konzern
7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Contingent Convertible Security
8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 5.000 TEUR
9 Nennwert des Instruments 5.000 TEUR
9a Ausgabepreis 5.000 TEUR
9b Tilgungspreis K. A.
10 Rechnungslegungsklassifikation Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals
11 Ursprüngliches Ausgabedatum 19.08.2014
12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet
13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Keine Fälligkeit
14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein
15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 15.12.2019
16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar K. A.
Coupon
17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variabel
18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Referenzindex 6-Monats EURIBOR
19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ Nein
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Gänzlich diskretionär
20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Gänzlich diskretionär
21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein
22 Kumulativ oder nicht kumulativ Nicht kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht Wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung K.A.
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise K.A.
26 Wenn wandelbar: Wandlungsart K.A.
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ K.A.
28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird K.A.
29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird K.A.
30 Herabschreibungsmerkmale Ja
31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Unterschreiten CT1-Quote unter Minimumschwelle
32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Ganz oder teilweise
33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend
34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Ja
35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu Fremdkapitalinstrumenten
36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein
37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

5.2 Darstellung der Eigenmittel

CRR i.V.m. DurchführungsVO (EU) 1423/2013

Werte in EUR

Eigenmittelstruktur zum 31.12.2017

Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen (A)
Betrag am 31.12.2017
(B)
Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013
1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 38.352.641,14 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3
davon:
Gezeichnetes Kapital
4.140.282,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3
davon:
Kapitalrücklage
34.212.359,14 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3
davon:
sonstige gesetzliche Rücklagen
18.400,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3
2 Einbehaltene Gewinne – 21.885.661,19 26 (1) (c)
3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) – 1.188.526,29 26 (1)
3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 0 26 (1) (f)
4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft 0 486 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 483 (2)
5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0 84, 479, 480
5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 0 26 (2)
6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 15.278.453,66
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105
8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) – 410.935,91 36 (1) (b), 37, 472 (4)
9 In der EU: leeres Feld 0
10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen diejenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 33 (a)
12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0 32 (1)
14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 0 33 (b)
15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7)
16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8)
17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)
19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)
20 In der EU: leeres Feld 0
20a Forderungsbetrag ausfolgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 0 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) -416.370,53 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)
22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0 48 (1)
23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 47.913,03 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)
24 In der EU: leeres Feld 0
25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 1.903.122,31 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a), 472 (3)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 0 36 (1) (l)
26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 614.691,81
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 0
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 0 467
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 0 467
davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 0 468
davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 0 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 614.691,81 481
davon: Verluste des laufenden Geschäftsjahres 241.045,26 481
davon: Immaterielle Vermögenswerte 82.187,18
davon: Latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängig sind und aus temporären Differenzen resultieren, sowie Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 291.459,37
27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zubringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 0 36 (1) (j)
28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 212.614,63
29 Hartes Kernkapital (CET1) 15.065.839,03
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 5.000.000,00 51, 52
31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0
32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 0
33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 486 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 483 (3)
34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 85, 86, 480
35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (3)
36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 5.000.000
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)
38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 56 (b), 58, 475 (3)
39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) -323.232,44
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 – 323.232,44 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)
davon: Wesentliche Verluste des laufenden Geschäftsjahres -241.045,26
davon: immaterielle Vermögenswerte -82.187,18
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 477, 477 (3), 477 (4) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 0
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 0 467, 468, 481
42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zubringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 0 56 (e)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt -323.232,44
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 4.676.767,56
45 Kernkapital insgesamt (T1 = CET1 + AT1) 19.742.606,59
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63
47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 0 486 (4)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 483 (4)
48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-lnstrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 87, 88, 480
49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (4)
50 Kreditrisikoanpassungen 0 62 (c) und (d)
51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 66 (b), 68, 477 (3)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 0
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 0
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 66 (d), 69, 79, 477 (4)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 0
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 0
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 0
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 0 467, 468, 481
57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 0
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 19.742.606,59
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 728.648,43
davon: … nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 728.648,43 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b)
davon: … nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0 475, 475 (2) (b). 475 (2) (c), 475 (4) (b)
davon: … nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b)
davon: Latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängig sind und aus temporären Differenzen resultieren, sowie Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 728.648,43
60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 162.740.444,93
Eigenkapitalquoten und -puffer
61 harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 9,26 92 (2) (a), 465
62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 12,13 92 (2) (b), 465
63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 12,13 92 (2) (c)
64 lnstitutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an die Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 2.034.255,56 CRD 128, 129, 130
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 2.034.255,56
66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0
67 davon: Systemrisikopuffer 0
67a davon: Puffer für globalsystemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute {A.SRI) 0 CRD 131
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0 CRD 128
69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0
70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0
71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0
72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4),
73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 47.913,03 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
74 In der EU: leeres Feld 0
75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 1.468.751,78 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0 62
77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 1.581.271,45 62
78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0 62
79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 0 62
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-lnstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5)
81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (3), 486 (2) und (5)
82 Derzeitige Obergrenze für AT1 -Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (4), 486 (3) und (5)
83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (4), 486 (3) und (5)
84 Derzeitige Obergrenze für T2-lnstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (5), 486 (4) und (5)
85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (5), 486 (4) und (5)

5.3 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung / Kapitalkennziffer

Für das Berichtsjahr weist die Varengold Gruppe folgende Kapitalquoten aus:

Harte Kernkapitalquote Kernkapitalquote Gesamtkapitalquote
9,26 % 12,13 % 12,13 %

Mit dieser Eigenmittelausstattung liegt die Varengold Gruppe über den gesetzlichen Anforderungen und hat darüber hinaus die Mindestkapitalquoten während des gesamten Geschäftsjahres eingehalten. Zudem wendet die Bank die neuen europäischen Eigenmittelanforderungen und Übergangsvorschriften an.

5.4 Eigenmittelanforderungen nach Artikel 438 CRR

Angemessenheit des Internen Kapitals

Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht im Lagebericht 2017 beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzeptes.

Vom Institut verwendete Ansätze zur Eigenmittelunterlegung

Risikoart Verwendeter Ansatz
Adressausfallrisiko Kreditrisikostandansatz
Operationelles Risiko Basisindikator-Ansatz
Zinsrisiko Marktbewertungsmethode
Währungsrisiko Marktbewertungsmethode
Warenpositionsrisiko Marktbewertungsmethode
Beteiligungsrisiko Kreditrisikostandardansatz

Eigenmittelanforderung

Zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung für Adressenausfallrisiken verwendet die Varengold Gruppe den Kreditrisikostandardansatz (KSA) gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 CRR. Für die Berechnung der Eigenmittelunterlegung für operationelle Risiken wird der Basisindikatoransatz gemäß Artikel 315 CRR genutzt. Die Marktpreisrisikopositionen werden entsprechend der in Teil 3 Titel IV CRR vorgegebenen Standardverfahren mit Eigenmitteln unterlegt. Die Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko werden nach der Standardmethode entsprechend dem Artikel 384 CRR berechnet.

Die zum 31. Dezember 2017 an die Bundesbank gemeldeten Eigenmittelanforderungen und die entsprechenden Eigenkapitalquoten werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

Kreditrisiko Eigenkapital-
anforderung
Standardansatz 9.656.380,14
Zentralregierungen und Zentralbanken 0,00
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0,00
Sonstige öffentliche Stellen 0,00
Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00
Internationale Organisationen 0,00
Institute 489.611,36
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0,00
Unternehmen 5.201.310,57
Mengengeschäft 1.518.310,57
Durch Immobilien besicherte Positionen 0,00
Beteiligungen 430.682,15
Investmentanteile 2.384.229,04
Sonstige Positionen 33.075,00
Überfällige Positionen 62.918,69
IRB-Ansatz 0,00
Zentralregierungen 0,00
Institute 0,00
Mengengeschäfte 0,00
Unternehmen 0,00
Sonstige kreditunabhängige Aktiva 0,00
Verbriefungen 0,00
Verbriefungen im Standardansatz 0,00
Verbriefungen im IRB-Ansatz 0,00
Marktrisiken des Handelsbuchs 493.136,01
Marktrisiken gemäß Standardansatz 493.136,01
Marktrisiken gemäß Interner Modell-Ansatz 0,00
Operationelle Risiken 4.501.407,77
Basisindikatoransatz 4.501.407,77
Standardansatz 0,00
Ambitionierter Messansatz AMA 0,00
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) 5.211,48
Gesamtrisikobetrag Anpassung der Kreditbewertung – Standardmethode 5.211,48
Gesamt 15.119.892,55

6. Gegenparteiausfallrisiko nach Artikel 439 CRR

6.1 Methodik zu Obergrenzen und Kapitalzuweisungen

Die Quantifizierung im Bereich des Adressenausfallrisikos erfolgt mit den Risikokennzahlen Expected Loss und Unexpected Loss. Der Expected Loss wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung von den LGDs (Loss Given Default) ermittelt. Der Unexpected Loss wird mit Hilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99% und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Berechnung basiert auf dem Gordy-Modell, das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zur Modellierung der Eigenkapitalunterlegung im Rahmen von Basel II und in der Weiterentwicklung in Basel III herangezogen wird. Das Kreditrisikomodell ermittelt die Beiträge der einzelnen Kreditnehmer und Beteiligungen zum unerwarteten Verlust auf Portfolioebene, die additiv zu einem unerwarteten Verlust des Gesamtportfolios zusammengefasst werden. Dabei werden die (falls vorhanden) externen bzw. gegebenenfalls internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die transaktionsspezifisch festgesetzte Verlustquote (LGD) verwendet. Die Festlegung der übrigen Modellparameter erfolgt in Anlehnung an die Standardvorgaben gemäß Basel III. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten werden auch die Korrelation zwischen den Kontrahenten sowie die Granularität des Portfolios und die Restlaufzeiten berücksichtigt. Das System verwendet Standardkorrelationen, die ursprünglich in der Solvabilitätsverordnung vorgegeben sind. Die Risikosumme darf nicht höher als ein festgelegter Anteil der Risikodeckungsmasse sein.

6.2 Vorschriften für Besicherungen und Bildung von Kreditreserven

Kreditrisikomindernd können Bargeld (hinterlegt bei Varengold oder einem anderen Institut) sowie Schuldverschreibungen von Zentralstaaten, Zentralbanken, Instituten und anderen Emittenten angerechnet werden, die ein Rating mindestens der Bonitätsstufe 3 einer ECAI (external credit assessment institution) aufweisen. Details dazu regeln die Art. 197 und 200 CRR. In einem Hauptindex vertretene Aktien oder Wandelschuldverschreibungen sowie bestimmte Verbriefungspositionen können ebenfalls angerechnet werden. Darüber hinaus dürfen nach Art. 201 CRR bestimmte Parteien (i.W. Zentralstaaten etc.) Sicherheiten stellen, die dann wiederum angerechnet werden können.

Die Varengold Gruppe wendet die umfassende Methode nach Art. 223 CRR an.

6.3 Angaben zu Derivaten und zum Nettoausfallrisiko

Angaben zu Derivaten entfallen, da der Wert des potenziellen Wiedereindeckungsaufwands aller derivativen Geschäfte zum 31.12.2017 mit 0,12% im Verhältnis zur Bilanzsumme unwesentlich war.

6.4 Messgrößen für den Risikopositionswert

Das Gegenparteiausfallrisiko wird gemäß Marktbewertungsmethode (Artikel 274 CRR) gemessen. Dabei wird der aktuelle Marktwert zur Ermittlung von aktuellen Wiederbeschaffungskosten und künftigem Wiederbeschaffungswert verwendet.

6.5 Absicherungen durch Kreditderivate / Verteilung aktueller Ausfallrisikoposition

Angaben zu Kreditderivaten entfallen, da keine dieser Geschäfte im Berichtszeitraum bestanden.

7. Kapitalpuffer nach Artikel 440 CRR

Die Varengold Gruppe errechnet den antizyklischen Kapitalpuffer, der von 0% bis 2,5% betragen kann. Für das Jahr 2017 sah die BaFin keine Notwendigkeit eines antizyklischen Kapitalpuffers in Deutschland. Der Kapitalpuffer wird im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva pro Land des Kunden bzw. Kontrahenten ermittelt.

7.1 Geografische Verteilung wesentlicher Kreditrisikopositionen

Die nachfolgende Tabelle orientiert sich an Artikel 440 Abs. 1a) CRR und stellt die geographische Verteilung der maßgeblichen Risikopositionen sowie die Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers der Bank dar.

Aufschlüsselung nach Ländern Eigenmittelanforderungen
Allgemeine
Kreditrisiko-
position
Risiko-
positionen im Handelsbuch
Verbriefungs-
position
davon: Allgemeine Kreditrisiko-
positionen
davon: Risiko-
positionen im Handelsbuch
davon:
Verbriefungs-
positionen
Summe Gewichtung der Eigenmittel-
anforderungen
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Deutschland 10.988.774,19 0,00 0,00 883.330,91 0,00 0,00 883.330,91 9,17 0,000
Niederlande 300,00 0,00 0,00 24,00 0,00 0,00 24,00 0,00 0,000
Italien 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,000
Irland 4.643.238,89 0,00 0,00 371.459,11 0,00 0,00 371.459,11 3,86 0,000
Spanien 1.286.185,50 0,00 0,00 92.024,08 0,00 0,00 92.024,08 0,96 0,000
Luxemburg 5.201.802,28 0,00 0,00 416.144,18 0,00 0,00 416.144,18 4,32 0,000
Schweiz 1.923.420,48 0,00 0,00 153.873,64 0,00 0,00 153.873,64 1,60 0,000
Gibraltar 389,12 0,00 0,00 31,13 0,00 0,00 31,13 0,00 0,000
Malta 0,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,000
Türkei 649,03 0,00 0,00 38,95 0,00 0,00 38,95 0,00 0,000
Polen 20.442.509,59 0,00 0,00 1.231.345,74 0,00 0,00 1.231.345,74 12,79 0,000
Tschechische Republik 139.808,87 0,00 0,00 9.903,54 0,00 0,00 9.903,54 0,10 0,005
Bulgarien 333,49 3.819.380,00 0,00 26,68 305.550,40 0,00 305.577,08 0,00 0,000
Ukraine 211,15 0,00 0,00 12,67 0,00 0,00 12,67 0,00 0,000
Russland 578,56 0,00 0,00 46.,28 0,00 0,00 46,28 0,00 0,000
Großbritannien 43.909.114,18 24,56 0,00 3.446.458,66 1,96 0,00 3.446.460,62 35,79 0,000
Isle of Man 528,17 0,00 0,00 42,25 0,00 0,00 42,25 0,00 0,000
Kanada 1.281,57 0,00 0,00 76,89 0,00 0,00 76,89 0,00 0,000
Kaimaninseln 31.931.042,38 0,00 0,00 2.554.483,39 0,00 0,00 2.554.483,39 26,52 0,000
Brit. Jungferninseln 432.685,87 0,00 0,00 34.614,87 0,00 0,00 34.614,87 0,36 0,000
Uruguay 152,11 0,00 0,00 12,17 0,00 0,00 12,17 0,00 0,000
Zypern 763,36 0,00 0,00 72,58 0,00 0,00 72,58 0,00 0,000
Iran 908,05 0,00 0,00 108,97 0,00 0,00 108,97 0,00 0,000
Saudi-Arabien 470.243,79 0,00 0,00 28.214,63 0,00 0,00 28.214,63 0,29 0,000
Arabische Emirate 34.290,88 0,00 0,00 2.579,60 0,00 0,00 2.579,60 0,03 0,000
China 3.979,81 0,00 0,00 238,79 0,00 0,00 238,79 0,00 0,000
Hongkong 4.790.516,48 0,00 0,00 383.199,10 0,00 0,00 383.199,10 3,98 0,013
Australien 276.661,48 0,00 0,00 22.132,92 0,00 0,00 22.132,92 0,23 0,000
Vanuatu 377,14 0,00 0,00 30,17 0,00 0,00 30,17 0,00 0,000
Summe 126.480.746,47 3.819.404,56 0,00 9.630.525,90 305,552.36 0,00 9.936.078,26 100,00 0.018

7.2 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers

Gesamtforderungsbetrag in EURO 162.740.444,93
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,018
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 29.293,28

8. Kreditrisikoanpassung nach Artikel 442 CRR

8.1 Definition von „überfällig“ und „notleidend“

Das Frühwarnsystem versetzt die Bank in die Lage, eine rechtzeitige, systematische Risikoerkennung zu betreiben, um vor dem Auftreten akuter Risiken reagieren und Risiko begrenzende Maßnahmen einleiten zu können. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn Informationen bekannt werden, die auf eine Verschlechterung der Risikoeinschätzung des Engagements hindeuten. Bei der Überprüfung wird ermittelt, inwieweit eine teilweise oder vollständige Uneinbringlichkeit der anstehenden Forderungen vorliegt. Die Überprüfung erfolgt mindestens vierteljährlich. In der Rechnungslegung unterscheidet die Bank zwischen „überfällig“ und „notleidend“.

Die interne Ausfalldefinition der Bank folgt den Vorgaben der Artikel 127 i. V. m. Artikel 178 CRR.

Als „überfällig“ werden Risikoaktiva bezeichnet, bei denen der Schuldner seine Forderung ganz oder teilweise an mehr als 90 aufeinander folgenden Kalendertagen nicht bedient und kein Wertberichtigungsbedarf besteht.

Als „notleidend“ werden Risikoaktiva bezeichnet, bei denen wir für eine Forderung eine Wertberichtigung bilden. Der Bedarf für eine Risikovorsorge besteht, wenn die Rückzahlung der Forderung unter Berücksichtigung des Sicherheitenwertes und der Bonität nicht mehr gewährleistet erscheint.

Unabhängig davon werden sämtliche Zinsrückstände, deren Fälligkeit 90 Tage überschreitet, in vollem Umfang wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen werden erfolgswirksam erfasst.

8.2 Für Kreditrisikoanpassung verwendete Ansätze & Methoden

Das Adressenausfallrisiko wird neben der Bonität der Kreditnehmer maßgeblich von dem Umfang und der Werthaltigkeit der verfügbaren Sicherheiten bestimmt. Der gesamte Prozess zur Hereinnahme, Bewertung sowie Überwachung der Sicherheiten ist in der Marktfolge angesiedelt und bildet einen integralen Bestandteil der Votierung. Einzelwertberichtigungen werden gemäß Expertenschätzungen aus der Marktfolge Kredit gebildet. Die Bestimmung der Pauschalwertberichtigungen erfolgt in Anlehnung an das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10.01.1994.

In den nachfolgenden Übersichten werden Struktur und Entwicklung der Risikovorsorge dargestellt. Für die Pauschalwertberichtigungen findet keine Aufteilung nach Hauptbranchen und geographischen Gebieten statt.

8.3 Entwicklung der Risikovorsorge

Anfangsbetrag der Periode Fortschreibung
in der Periode
Auflösung Verbrauch wechsel-
kursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Endbestand der Periode
EWB 1.499.504,03 385.801,36 117.253,65 0,00 0,00 1.768.051,74
Rückstellungen 2.882.786,23 2.434.975,86 47.940,89 2.681.866,84 0,00 2.587.954,36
PWB 180.000,00 0,00 17.000,00 0,00 0,00 163.000,00

8.4 Notleidende und ausgefallene Kredite nach Branchen

Hauptbranchen Gesamtin-
anspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichti- gungsbedarf)
Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung/
Auflösungen von EWB/PWB/
Rückstellung
Direktab-
schreibungen
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichti- gungsbedarf)
Betrag in Mio € Betrag in Mio € Betrag in Mio € Betrag in Mio € Betrag in Mio € Betrag in Mio € Betrag in Mio € Betrag in Mio €
Finanzbranche 1.126.646,26 904.565,52 0,00 0,00 0,00 0,00
Privatpersonen und Unternehmen 935.429,09 863.486,22 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamt 2.062.075,35 1.768.051,74 163.000,00 2.587.954,36 0,00 0,00 0,00 0,00

8.5 Notleidende und ausgefallene Kredite nach Gebieten

geografische Hauptgebiete Gesamtin-
anspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichti- gungsbedarf)
Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichti- gungsbedarf)
Betrag in Mio € Betrag in Mio € Betrag in Mio € Betrag in Mio € Betrag in Mio €
Deutschland 1.134.717,03 840.385,44 0,00
Andere EU-Mitgliedsstaaten 76.127,32 75.839,39 0,00
Rest der Welt 851.231,00 851.826,91 0,00
Gesamt 2.062.075,35 1.768.051,74 163.000,00 2.587.954,36 0,00

8.6 Durchschnittsbetrag der Risikopositionen am Quartalsende

In der nachfolgenden Tabelle wird gemäß den Anforderungen des Artikels 442 der CRR der jahresdurchschnittliche Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Forderungsklassen dargestellt.

Forderungklasse Betrag
in Euro
Zentralstaaten und Zentralbanken 327.488.125,01
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 41.876.388,11
Öffentliche Stellen 0,00
Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00
Internationale Organisationen 0,00
Institute 49.385.037,78
Unternehmen 566.920.238,46
Mengengeschäft 19.609.417,21
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen 0,00
Überfällige Positionen 2.023.648,64
Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen 0,00
Gedeckte Schuldverschreibungen 0,00
Verbriefungspositionen 0,00
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,00
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen 23.650.983,17
Beteiligungsrisikopositionen 5.289.634,31
Sonstige Posten 597.353,17
Gesamt 1.036.840.825,84

8.7 Geografische Verteilung der Risikopositionen am 31.12.2017 (inkl. außerbilanzieller Positionen)

Des Weiteren erfolgt eine detaillierte Aufgliederung nach geographischen Hauptgebieten, Hauptbranchen und vertraglichen Restlaufzeiten zum Stichtag 31. Dezember 2017.

Forderungsklassen Deutschland andere EU-Mitglieder Rest der Welt
Zentralstaaten und Zentralbanken 92.063.994,44 6.772.844,93
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 71.104.902,92
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute 9.901.260,24 9.021.896,13 10.456.433,93
Unternehmen 30.720.409,65 93.358.196,95 40.290.749,46
Mengengeschäft 57.590,79 3.105,49 7.937.933,04
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
Überfällige Positionen 1.134.717,03 76.127,32 851.231,00
Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen 29.802.862,99
Beteiligungsrisikopositionen 598.075,20 99.900,00 4.613.682,10
Sonstige Posten 242.556,33
Gesamt 205.823.506,60 109.332.070,82 93.952.892,52

8.8 Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen & Gegenpartei-Arten

Forderungsklassen Finanzbranche Öffentliche Haushalte Privatpersonen und Unternehmen
Zentralstaaten und Zentralbanken 98.836.839,37
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 71.104.902,92
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute 35.370.148,11
Unternehmen 31.993.878,80 132.375.477,26
Mengengeschäft 7.998.629,32
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
Überfällige Positionen 1.126.646,26 935.429,09
Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen 29.802.862,99
Beteiligungsrisikopositionen 47.913,03 650.062,17
Sonstige Posten 242.556,33
Gesamt 98.584.005,52 169.941.742,29 141.959.597,84

8.9 Risikopositionen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen

Forderungsklassen < 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre bis unbefristet
Zentralstaaten und Zentralbanken 93.037.126,77 4.163.734,51 1.635.978,09
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 71.104.902,92
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute 35.370.148,11
Unternehmen 119.134.842,87 45.234.513,19
Mengengeschäft 28.428,29 7.923.300,00 46.901,03
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
Überfällige Positionen 2.062.075,35
Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen 29.802.862,99
Beteiligungsrisikopositionen 697.975,20
Sonstige Posten 242.556,33
Gesamt 350.540.387,30 57.321.547,70 2.623.410,65

9. Unbelastete Vermögenswerte nach Artikel 443 CRR

Die Angaben in diesem Kapitel werden auf Grundlage der Durchschnitte der vierteljährlichen aufsichtsrechtlichen Meldungen des Jahres 2017 ermittelt.

Bei belasteten Vermögenswerten handelt es sich um bilanzielle Vermögenswerte, die entweder verpfändet oder ohne Ausbuchung übertragen wurden oder in sonstiger Weise belastet sind, und erhaltene Sicherheiten, welche die Bedingungen für den Ansatz in der Bilanz des Übertragungsempfängers im Sinne des geltenden Rechnungslegungsrahmens erfüllen.

9.1 Vermögenswerte

Werte in EUR

VERMÖGENSWERTE DES MELDENDEN INSTITUTS Buchwert belasteter Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert unbelasteter Vermögenswerte
von denen: hochliquide und extrem hochliquide Aktiva und extrem hochliquide Aktiva und extrem hochliquide Aktiva und extrem hochliquide Aktiva
Vermögenswerte des meldenden Instituts 0,00 0,00 625.088.841,10 20.138.448,52
Jederzeit kündbare Darlehen 0,00 0,00 371.592.231,97 0,00
Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 56.188.529,63 0,00 56.188.529,63 0,00
Schuldverschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 36.399.745,59 20.138.448,52 34.715.891,50 20.034.224,95
Darlehen und Kredite außer jederzeit kündbaren 0,00 0,00 157.513.785,37 0,00
Sonstige Vermögenswerte 0,00 0,00 3.394.548,55 0,00

9.2 Erhaltene Sicherheiten

Unbelastet
VOM MELDENDEN INSTITUT ENTGEGENGENOMMENE SICHERHEITEN Beizulegender Zeitwert entgegengenommener belasteter Sicherheiten oder begebener eigener Schuldverschreibungen Beizulegender Zeitwert entgegengenommener Sicherheiten oder begebener, zur Belastung verfügbarer eigener Schuldverschreibungen
von denen: hochliquide und extrem hochliquide Aktiva von denen: hochliquide und extrem hochliquide Aktiva
Vom meldenden Institut entgegengenommene Sicherheiten 0,00 0,00 94.290.241,30 35.743.924,05
Jederzeit kündbare Darlehen 0,00 0,00 0,00 0,00
Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 58.546.317,25 0,00
Schuldverschreibungen 0,00 0,00 35.743.924,05 35.743.924,05
Darlehen und Kredite außer jederzeit kündbaren Darlehen 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige entgegengenommene Sicherheiten 0,00 0,00 0,00 0,00
Begebene eigene Schuldverschreibungen außer eigenen gedeckten Schuldverschreibungen oder forderungsunterlegten 0,00 0,00 0,00 0,00

9.3 Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten

BELASTUNGSQUELLEN Kongruente Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder verliehene Wertpapiere Vermögenswerte, entgegengenommene Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen außer gedeckten Schuldverschreibungen und belasteten, forderungsunterlegten Wertpapiere.
Buchwert ausgewählter finanzieller Verbindlichkeiten 0,00 0,00
Derivate 0,00 0,00
Einlagen 0,00 0,00
Begebene Schuldverschreibungen 0,00 0,00
Andere Belastungsquellen 0,00 0,00

10. Inanspruchnahme von ECAI nach Artikel 444 CRR

Die Varengold Gruppe nutzt für die Berechnung der risikogewichteten Positionsbeiträge den Kreditrisikostandardansatz (KSA) der CRR. Die Bank hat für die Risikopositionsklasse Unternehmen die Ratingagentur ARC Ratings S.A. bei der Aufsicht benannt. Darüber hinaus nutzt die Bank zur Ermittlung der Kapitalquoten Länder-Ratings von Euler Hermes Deutschland (Niederlassung der Euler Hermes S.A., Brüssel).

KSA- Risikopositionsklasse Ratingsagentur
Institute Euler Hermes Länderrating
Unternehmen ARC Ratings

10.1 Forderungswerte mit Bonitätsstufen und Kreditrisikopositionen vor und nach Kreditrisikominderung

Vor Kreditrisikominderung

Forderungklasse Bonitätsstufe
1
Bonitätsstufe
2
Bonitätsstufe
3
Bonitätsstufe
4
Bonitätsstufe
5
Bonitätsstufe
6
Zentralstaaten und Zentralbanken 98.836.839,37
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 71.104.902,92
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute 29.379.590,30
Unternehmen 180.038.485,6 5.607.376,55
Mengengeschäft 32.758.232,41
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
Überfällige Positionen 2.073.969,12 319.870,76
Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen 29.802.862,99
Beteiligungsrisikopositionen 5.263.744,27 47.913,03*
Sonstige Posten 5.137,25 413.437,56
Gesamt 199.326.469,84 0,00 250.350.731,95 5.927.247,31 47.913,03 0,00

* Resultiert nicht aus Bonitätseinstufung, sondern aus zwingender Anwendung Risikogewicht von 250% gemäß Artikel 36 (1) i) i.V. mit 470 (3) CRR.

Nach Kreditrisikominderung

Forderungklasse Bonitätsstufe
1
Bonitätsstufe
2
Bonitätsstufe
3
Bonitätsstufe
4
Bonitätsstufe
5
Bonitätsstufe
6
Zentralstaaten und Zentralbanken 98.836.839,37
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 63.424.902,92
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute 30.600.710,30
Unternehmen 65.015.018,83 908,05
Mengengeschäft 25.305.176,20
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
Überfällige Positionen 306.677,52 319.870,76
Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen 29.802.862,99
Beteiligungsrisikopositionen 5.263.744,27 47.913,03*
Sonstige Posten 5.137,25 413.437,56
Gesamt 192.867.589,84 0,00 126.106.917,37 320.778,81 47.913,03 0,00

* Resultiert nicht aus Bonitätseinstufung, sondern aus zwingender Anwendung Risikogewicht von 250% gemäß Artikel 36 (1) i) i.V. mit 470 (3) CRR.

11. Risiken nach Artikeln 445 bis 449 CRR

11.1 Marktrisiken Art. 445 CRR

Eigenmittelanforderung

Marktrisiken sind potenzielle Verluste aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen bzw. von preisbeeinflussenden Marktparametern. Sie lassen sich entsprechend der jeweiligen Abhängigkeiten in Zinsänderungs-, Währungs- und Preisrisiken sowie Kassa-, Termin- und Optionsrisiken unterteilen. Die Eigenmittelanforderung sind in Kapitel 4 offengelegt.

11.2 Operationelles Risiko Art. 446 CRR

Unter operationellen Risiken werden die Verlustgefahren infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen sowie infolge externer Ereignisse, wie etwa Naturkatastrophen, zusammengefasst. Zur Quantifizierung der operationellen Risiken verwendet die Varengold Gruppe den Basisindikatoransatz (Artikel 315 und 316 CRR). Bei dem Basisindikatoransatz beträgt die Eigenmittelanforderung 15% des Dreijahresdurchschnitts der vergangenen Geschäftsjahre. Der Anrechnungswert für das Berichtsjahr betrug TEUR 30.009, die Eigenmittelunterlegung TEUR 4.501.

11.3 Beteiligungsrisiko (Position nicht im Handelsbuch) Art. 447 CRR

Die Varengold Bank AG hält vor allem Beteiligungen an Unternehmen der Finanzbranche, welche nachfolgend mit Beteiligungsquoten von mehr als 5% aufgeführt sind.

11.4 Differenzierung nach den Zielen

Beteiligungen zum 31.12.2017 Zweck der Beteiligung
Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Hamburg Produktplattform
Varengold Capital Securities Limited, Hong Kong Bündelung Asienaktivitäten
Varengold Capital Holdings Limited, Road Town/BVI Management-Holding
Lava Trading Limited, La Valletta/Malta Entwicklung neuer Geschäftsfelder
Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg Ehemaliger Kooperationspartner für bestehendes Geschäft
Goldfinch International B.V., Baarn/Niederlande Ehemaliger Kooperationspartner für bestehendes Geschäft

11.5 Bilanzwert und Zeitwert

Beteiligungen zum 31.12.2017 Beteiligung
in %
Wesentliche Beteiligung Buchwert
in EUR
Zeitwert
in EUR
Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Hamburg 100,00 x 476.093,75 N.N.
Varengold Capital Securities Limited, Hong Kong 100,00 x 1.709.770,55 N.N.
Varengold Capital Holdings Limited, Road Town/BVI 100,00 x 44.686,75 N.N.
Lava Trading Limited, La Valletta/Malta 49,80 x 0,00 N.N.
Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg 33,00 x 47.913,03 N.N.
Goldfinch International B.V., Baarn/Niederlande 5,02 0,00 N.N.

11.6 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen Art. 448 CRR

Art des Zinsrisikos, Häufigkeit der Messung, wichtigste Annahmen

Die Berechnung der Barwertänderung erfolgt quartalsweise nach dem Ausweichverfahren auf Basis des BaFin Rundschreibens 11/2011 bezüglich der Zinsänderungsrisiken. Das Ausweichverfahren dient dazu, die barwertige Auswirkung im Anlagebuch aufgrund einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung abzuschätzen (Grundlage ist eine Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um 200 Basispunkte nach oben und unten). Dabei werden die einzubeziehenden Positionen in Laufzeitbänder eingeteilt. Für jedes Laufzeitband wird eine Nettoposition ermittelt und anschließend werden diese mit ihren laufzeitbandabhängigen Gewichtungsfaktoren multipliziert und abschließend zu einer Gesamtnettoposition addiert.

Schwankungen von wesentlichen Messgrößen, nach Währungen

Analoge Vorgehensweise für die Berechnung von Barwertänderungen im Anlagebuch für wesentliche Positionen in einer Fremdwährung wie in dem Absatz zuvor.

11.7 Verbriefungstransaktionen nach Art. 449 CRR

Ziele des Instituts

Die Bank verfolgt keine spezielle Strategie bezüglich Investments in Verbriefungen, sondern nimmt Gelegenheiten wahr, wenn dies opportun erscheint. Dabei investiert die Varengold Gruppe in Verbriefungen, über die sie zuvor umfangreiche Kenntnisse bezüglich des Risikoprofils der verbrieften Position erlangt hat.

Art der sonstigen Risiken

Keine außergewöhnlichen sonstigen Risiken.

Risiken, die sich aus dem Rang der Verbriefungsposition ergeben

Entfällt aufgrund der erstrangigen Stellung der Verbriefungstranche.

Rolle des Instituts und Umfang des Instituts in seiner Rolle

Das Institut ist ausschließlich als Investor in verbriefte Risikopositionen aktiv. Der Buchwert der eingegangenen Risikopositionen beträgt zum Stichtag 10 Mio. EUR.

Beobachtung von Veränderungen im Verbriefungsportfolio

Das laufende Monitoring erfolgt mittels monatlicher Berichte über die verbrieften Aktiva.

Bei den aktuellen Investments ist die Entwicklung der Pools der zugrundeliegenden Aktiva stabil und die Tranchen in keiner Weise gefährdet.

Besicherung und Absicherung

Die Besicherung und Absicherung erfolgt durch Credit Enhancement, insbesondere durch Overcollateralisation und ggf. Garantien Dritter.

Berechnung der risikogewichteten Forderung

Die Berechnung erfolgt gemäß Kreditstandardansatz (Art 251 i.V.m. Art 253 CRR). Im Falle von Verbriefungen mit nur einer Tranche werden die Regeln des Teils III Titel 2 CRR befolgt.

Rechnungslegungsmethoden bei Verbriefungstätigkeiten

Verbriefungstransaktionen werden wie Bonds gemäß HGB-Rechnungslegung behandelt. Die Gewinne aus Verbriefungstransaktion werden analog Bonds gemäß HGB-Rechnungslegung ausgewiesen.

Zu verbriefende Forderungen: Buchung im Anlage- oder im Handelsbuch

Sämtliche Verbriefungen in Höhe von 10 Mio. EUR befinden sich im Anlagebuch.

12. Verschuldung nach Art. 451 CRR

Die nachfolgenden Angaben entsprechen den Bestimmungen der neuen Delegierten Verordnung (EU) 2015/62 und der Durchführungsverordnung 2016/200 für die Offenlegung der Verschuldungsquote. Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus dem Kernkapital und der Gesamtrisikopositionsmessgröße und wird als Prozentsatz angegeben. Unter Anwendung der Bestimmungen ergibt sich für die Varengold Gruppe zum Stichtag 31. Dezember 2017 eine Verschuldungsquote von 4,36 %. Dieser Wert liegt über dem vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht als Richtwert festgelegten Mindestwert von 3 %.

Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:

Anzusetzende Werte
1 Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 441.643.710,35
2 Anpassung für Beteiligungen. die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden. die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören 0,00
3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird. aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) 0,00
4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 1.026.920,00
5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0,00
6 Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) 5.467.600,05
EU-6a (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen. die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) 0,00
EU-6b (Anpassungen für Risikopositionen. die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) 0,00
7 Sonstige Anpassungen -1.678.244,42
8 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote 446.459.985,98

12.1 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote

Risikopositionswerte der CRR-Verschuldungsquote
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
1 Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen. jedoch einschließlich Sicherheiten) 440.792.772,37
2 (Aktiva. die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) -827.306,44
3 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 439.965.465,93
Derivative Risikopositionen
4 Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare. in bar erhaltene Nachschüsse) 599.420,00
5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 427.500,00
EU-5a Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode 0,00
6 Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte. wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden 0,00
7 (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) 0,00
8 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) 0,00
9 Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten 0,00
10 (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) 0,00
11 Derivative Risikopoitionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10) 1.026.920,00
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12 Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting). nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0,00
13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) 0,00
14 Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0,00
EU-14a Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00
15 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0,00
EU-15a (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) 0,00
16 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0,00
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 5.467.600,05
18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 0,00
19 Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 5.467.600,05
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) 0,00
EU-19b (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) 0,00
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
20 Kernkapital 19.451.147,22
21 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3. 11. 16. 19. EU-19a und EU-19b) 446.459.985,98
Verschuldungsquote
22 Verschuldungsquote 4,36
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt
EU-24 Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00

12.2 Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)

Risikopositionswerte der CRR-Verschuldungsquote
EU-1 Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT). und ausgenommene Risikopositionen). davon: 439.283.905,24
EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs 3.834.368,23
EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs. davon: 435.449.537,01
EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,00
EU-5 Risikopositionen. die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 98.836.839,37
EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften. multilateralen Entwicklungsbanken. internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen. die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 61.504.902,92
EU-7 Institute 28.352.670,30
EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 0,00
EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 32.756.210,41
EU-10 Unternehmen 178.158.689,42
EU-11 Ausgefallene Positionen 307.129,49
EU-12 Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen. Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva. die keine Kreditverpflichtungen sind) 35.533.095,10

Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung

Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung trägt die Varengold Gruppe im Planungs- und Strategieprozess Rechnung. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist Aufgabe der Bilanzstruktursteuerung.

13. Verwendung von Kreditminderungstechniken nach Art. 453 CRR

13.1 Bedingungen für Netting

Bilanzielles Netting wird in der Varengold Gruppe nicht praktiziert. Außerbilanzielles Netting erfolgt ausschließlich im Rahmen von anerkennungsfähigen Aufrechnungsverträgen.

13.2 Bedingungen für Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten

Barsicherheiten werden in voller Höhe angerechnet. Haircuts bei Schuldverschreibungen werden gemäß CRR vorgenommen, Garantiegeber werden im Rahmen der üblichen Kreditwürdigkeitsprüfung beurteilt.

13.3 Wichtigste Sicherheitenarten im Institut

Die wesentlichen Sicherheitenarten sind Schuldverschreibungen, Barsicherheiten und Garantien.

13.4 Informationen zu Konzentrationen in der Kreditrisikominderung

Konzentration auf Europäische Staatsanleihen.

Anhang

Vergütungsbericht 2017

gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung
(InstitutsVergV)

Regulatorische Grundlagen

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Vergütungssysteme im Bankensektor haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Auf europäischer Ebene wurden die Vergütungsregelungen für Kredit- und Finanzinstitute weiter verschärft und unter anderem in den Richtlinien- und Verordnungsvorschlag Capital Requirements Directive IV (CRD IV) und in den Capital Requirements Regulation (CRR) niedergelegt, die die bisherigen Bestimmungen (CRD III) ersetzen.

Die Anforderungen wurden auf nationaler Ebene vor allem durch die Novellierung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) und des Kreditwesengesetzes (KWG) umgesetzt. Die Offenlegung der Vergütungen in der Varengold Bank AG erfolgt gemäß Paragraph 16 der Institutsvergütungsverordnung: „Die Offenlegungspflichten für Institute nach § 1 Abs. 1b des Kreditwesengesetzes, für die die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten, richten sich ausschließlich nach Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.“ Die Varengold Bank ist nach § 17 InstitutsVergV kein bedeutendes Institut, so dass die höheren Anforderungen in Abschnitt 3 nicht zur Anwendung kommen (keine Identifikation von Risk Takern). Die quantitativen Angaben dieses Berichts auf Grund der Größe und eventuell möglicher Rückschlüsse auf einzelne Personen in zusammengefasster Form gemacht (siehe Artikel 450 Abs. 2 CRR).

§ 16, Abs. 2 und 3 InstitutsVergV regelt die Veröffentlichung und definiert die Regeln zum Detailierungsgrad, der gem. Abs. 4 „abhängig von der Größe und Vergütungsstruktur des Instituts sowie von Art, Umfang, Risikogehalt und Internationalität seiner Geschäftsaktivitäten“ ist.

Der Vergütungsbericht wird im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

Vergütungsstrategie

Die Vergütungsstrategie ist aus der Unternehmensstrategie abgeleitet, unterstützt diese und bildet die Leitplanken für eine marktgerechte und leistungsorientierte Vergütung. Ziel ist es, durch Festgehalt und einen variablen Gehaltsbestandteil die Leistungen und Ergebnisse der Mitarbeiter angemessen zu honorieren sowie Leistungsanreize zu setzen. Die Gesamtvergütung soll ein attraktives Niveau haben, um Mitarbeiter in ausreichender Quantität und Qualität zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden.

Die Varengold Bank AG verfolgt eine Vergütungsstrategie, die sich nach Fachwissen und Funktion der Mitarbeiter sowie nach deren Betriebszugehörigkeit richtet. Die Gesamtvergütung setzt sich aus einem fixen und einem variablen Anteil, freiwilligen marktüblichen Zusatzleistungen und einem Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (fixer Betrag zusätzlich zur Entgeltumwandlung des Mitarbeiters) zusammen. Insgesamt liegt der eindeutige Schwerpunkt auf der Fix-Vergütung. Die variable Komponente unterschreitet den nach der InstitutsVergV möglichen relativen Anteil an der Gesamtvergütung bzw. die Höchstgrenze (ein Jahres-Fixgehalt) bei Weitem.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. August 2014 wurde die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, die variable Vergütung bei besonderem Erfolg für Vorstand und Mitarbeiter auf bis zu 200 % zu erhöhen.

Compensation Governance-Struktur

Im § 15 InstitutsVergV werden nach § 25d Abs. 12 des KWG in Verbindung mit § 25d Abs. 7 des KWG die Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses in den Absätzen 2 bis 3 beschrieben. Für bedeutende Institute wird darüber hinaus in den §§ 23 und 24 InstitutsVergV die Bestellung eines Vergütungsbeauftragten und dessen Aufgaben behandelt.

Da der Aufsichtsrat der Varengold Bank aus nur drei Mitgliedern besteht und die Bank kein bedeutendes Institut per gesetzlicher Definition ist, wurde eine an den vorgenannten Bestimmungen orientierte und angemessene Governance Struktur etabliert, die eine analoge Aufgabenwahrnehmung sicherstellt, ohne dass ein Vergütungsbeauftragter bestellt ist.

Die Personalabteilung ist für die Gestaltung des Vergütungssystems sowie dessen Implementierung, laufende Überprüfung und Anpassung verantwortlich. Zudem initiiert und steuert die Personalabteilung den jährlichen Compensation-Prozess. Das Compensation-Committee (Vorstand, Leitung Personalabteilung, Leitung Financial Controlling und Chief Compliance Officer) prüft das Vergütungssystem auf gesetzliche Anforderungen, eruiert etwaigen Anpassungsbedarf und berät im Rahmen der mindestens zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen über den Plan- und Auszahlungspool. Der Vorstand entscheidet abschließend über potentielle Anpassungen des Vergütungssystems sowie über die Festlegung und Verteilung von Plan- und Auszahlungspool. Der vom Vorstand zu informierende Aufsichtsrat (statt Kontrollausschuss) verantwortet das Vergütungssystem für den Vorstand, überwacht die Vereinbarkeit von Geschäftsplanung und Zielvorgaben auf Vorstandsebene und prüft die Gestaltung des Vergütungssystems für die Mitarbeiter.

Das Compensation Committee bindet somit auch die Kontrolleinheiten in angemessener Form ein. Der Prozess gewährleistet eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Vergütungssystems. Seit Novellierung der InstitutsVergV ist zudem die Verpflichtung einer jährlichen Überprüfung durch die interne Revision unter Einbindung der Kontrolleinheiten festgeschrieben.

Vergütungssystem

Das Vergütungssystem der Bank wurde im Jahr 2016 grundsätzlich überarbeitet, um allen allgemeinen regulatorischen Anforderungen an Institute gemäß InstitutsVergV gerecht zu werden. Dieses sollte einerseits den Anforderungen der Aufsicht und andererseits den Erfordernissen einer professionellen Personalarbeit gerecht werden. Bis 2016 gab es in der Varengold Bank keine Strukturkomponenten zur Bestimmung der Wertigkeit einer Stelle, keinen Tarifvertrag und variable Vergütungsbestandteile nur für einen sehr kleinen Teil der Belegschaft im Bereich Vertrieb. Eine Verknüpfung von Erfolg und variablen Komponenten erfolgte nicht.

Das Vergütungssystem ist nach dem Prinzip der Proportionalität im Sinne der InstitutsVergV einfach und transparent gestaltet (s.a. KWG § 25 a: „Die Regelungen haben sich insbesondere an Größe und Vergütungsstruktur des Instituts sowie Art, Umfang, Komplexität, Risikogehalt und Internationalität der Geschäftsaktivitäten zu orientieren“). Das System ist in den Organisationsrichtlinien der Bank ausführlich beschrieben. Es wird regelmäßig überprüft und bei regulatorischen und / oder Marktveränderungen in erforderlichem Umfang angepasst. Fehlanreize für das Eingehen von überhöhten Risiken werden vermieden und es läuft einer fairen und kompetenten Beratung der Kunden sowie deren Bedürfnissen nicht zuwider (vgl. MaComp BT8).

In dem Vergütungssystem der Varengold Bank werden alle Stellen einer von drei Wertigkeitsstufen im Sinne eines robusten Gradings zugeordnet. Für die drei Stufen wurden mit dem Markt abgeglichene Gehaltsbänder festgelegt und einheitlich für alle Mitarbeiter eine variable Komponente eingeführt.

Ermittlung des Auszahlungsvolumens für die variable Vergütung

Das Vergütungsmodell sieht im Rahmen der Geschäftsplanung die jährliche Definition eines Bonus-Planpools vor. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 a KWG in einem formalisierten, transparenten und nachvollziehbaren Prozess geprüft, ob ein Volumen für die Auszahlung variabler Vergütung bereitgestellt werden kann (Bonus-Auszahlungspool).

Die Höhe des Auszahlungspools hängt von der Planerreichung beim operativen Ergebnis ab und wird adäquat berücksichtigt. Zusätzlich wird geprüft, ob die regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung sowie die kombinierten Kapitalpuffer-Anforderungen erfüllt sind. Bei einem negativen Gesamtbankerfolg, bzw. wenn dieser mit dem Aufzehren von Unternehmenswerten verbunden ist, wird kein Bonus-Auszahlungspool zur Verfügung gestellt.

Einheitliches Vergütungssystem für alle Mitarbeiter

Zur Harmonisierung des Vergütungssystems wird für jede Wertigkeitsstufe ein in der Höhe einheitlicher Bonus-Referenzwert in Euro festgelegt. Dieser dient den Mitarbeitern als Orientierung und der Bank als Planungsgrundlage (Summe aller Referenzwerte = Planpool).

Die variable Vergütung steht zur fixen Vergütung in einem angemessenen Verhältnis und ist in der Höhe begrenzt. Der „Bonus-Cap“ 200% zum Fixgehalt wird nicht berührt. Die Verteilung der individuellen Boni erfolgt rein diskretionär nach billigem Ermessen, aber unter Berücksichtigung der Leistungsbewertung, d.h. nach Erreichungsgrad der quantitativen und qualitativen Ziele.

Die Höhe und die Struktur der Gehälter in der Varengold Bank entsprechen in vollem Umfang der Anforderung der Angemessenheit (§ 5 InstitutsVergV).

Vorstandsvergütung

Das Vertragsverhältnis mit den Mitgliedern des Vorstands ist unter Einbindung des Aufsichtsrats gesondert geregelt.

Vergütungsparameter einer variablen Vergütung sind dabei finanzielle und nicht-finanzielle Ziele, anhand derer Leistung und Erfolg gemessen wird. Die Ziele werden in Absprache zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Jahres vereinbart. Die Beurteilung über eine erfolgreiche Umsetzung der definierten Ziele obliegt dem Aufsichtsrat.

Vergütungsinformation

Quantitative Angaben zu den Vergütungen

Vergütungsübersicht der letzten drei Jahre

2015
in EUR
2016
in EUR
2017
in EUR
Gesamtbetrag aller im Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungen 12.276.041,76 6.312.692,92 5.993.731,16
– davon fixe Vergütungen 7.279.293,59 5.507.739,05 4.523.623,86
– davon variable Vergütungen 681.156,37 617.967,91 1.162.417,00
– davon sonstige Vergütungen 49.615,20 34.672,65 12.978,00
– davon Abfindungen 4.265.976,60 152.313,31 294.712,30
Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütungen 19 54 46

Gemäß § 2 der InstitutsVergV ist eine variable Vergütung der Teil der Vergütung, dessen Gewährung oder Höhe im Ermessen des Instituts steht oder vom Eintritt vereinbarter Bedingungen abhängt. Nicht als Vergütung gelten finanzielle Leistungen oder Sachbezüge jeweils einschließlich der Leistungen für die Altersversorgung, die von dem Institut aufgrund einer allgemeinen, ermessensunabhängigen und institutsweiten Regelung gewährt werden und keine Anreize schaffen, finanzielle Risiken einzugehen. Darunter fallen insbesondere Rabatte, betriebliche Versicherungs- und Sozialleistungen sowie bei Mitarbeitern die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und zur betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes.

Die Offenlegung der Vergütung einzelner Geschäftsbereiche im Sinne des § 16 Abs. 4 InstitutsVergV in Verbindung mit Art. 450 Abs. g CRR erfolgt unter Aufteilung in die Organisationsbereiche Markt und Marktfolge, da selbst eine anonymisierte Offenlegung dieser Angaben Rückschlüsse auf einzelne Personen erlauben würde.

2017
in EUR in EUR
Bereich Markt Bereich Marktfolge
Gesamtbetrag aller im Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungen 2.519.222,22 3.474.508,94
– davon fixe Vergütungen 1.803.674,35 2.719.949,51
– davon variable Vergütungen 518.018,66 644.398,34
– davon sonstige Vergütungen 12.078,00 900,00
– davon Abfindungen 185.451,21 109.261,09
Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütungen 14 32

Die Offenlegung der Vergütung von Geschäftsleitern im Sinne des § 16 Abs. 4 InstitutsVergV in Verbindung mit Art. 450 Abs. h CRR erfolgt unter Zusammenfassung von oberer und mittlerer Führungsebene, da selbst eine anonymisierte Offenlegung dieser Angaben Rückschlüsse auf einzelne Personen erlauben würde.

2017
in EUR in EUR
Vorstand und mittlere Führungsebene Mitarbeiter
Gesamtbetrag aller im Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungen 2.966.503,16 3.027.228,00
– davon fixe Vergütungen 1.981.325,16 2.542.298,70
– davon variable Vergütungen 974.000,00 188.417,00
– davon sonstige Vergütungen 11.178,00 1.800,00
– davon Abfindungen 0,00 294.712,30
Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütungen 11 35

Quantitative Angaben zu besonderen Mitarbeitern und Personen mit einer hohen Vergütung

Als nicht bedeutendes Institut verzichtet die Varengold Bank auf Angaben zu besonderen Mitarbeitern (Risk Takern). Weiterhin hat im Geschäftsjahr 2017 keine Person gleich oder mehr als 1 Mio. EUR im Sinne von Artikel 450 Abs. (i) CRR verdient.

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