Seit Tagen rufen uns Anleger aus dem Umfeld der Piccor AG und Unternehmen an, die zumindest gegenüber dem Anleger so verkauft wurden.
Im Moment ist das Alles ein ungeordneter Hühnerhaufen, um das mal lildlich zu beschreiben. Gesammelt werden derzeit Informationen, die man irgendwann bewerten muss und kann, wenn man genügend zusammengetragen hat.
Derzeit geht es uns ausdrücklich nicht um Schuldzuweisungen.
Wir wollen derzeit auch nicht den Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses hinsichtlich der Personen bewerten. Das ist nicht unser Job.
Uns geht es um Punkte, bei denen man die Anleger dabei unterstützen kann, noch vorhandene Gelder aufzuspüren, die derzeit vielleicht irgendwo noch „vergessen herumliegen“. Da wollen wir dann Erinnerungen auffrischen.
Seit Jahren haben wir dafür ein erfolgreiches Rechercheteam zusammengestellt, das weiß, was es kann und wo man ansetzen muss, um auch erfolgreich zu sein.
Folgt man den Hinweisen aus dem Durchsuchungsbeschluss, dann gibt es interessante Ansätze, denen man nachgehen kann und muss.
Ein Durchsuchungsbeschluss ist noch kein Urteil und man muss auch vorsichtig damit sein, was die beschuldigten Personen anbetrifft. Im Rahmen des nun folgenden Ermittlungsverfahrens werden sich Verdachtsmomente bestätigen, aber möglicherweise auch erledigen und manche Personen vielleicht als Beschuldigte dazukommen, andere möglicherweise aber auch herausfallen.
Das werden dann die Ermittlungen des LKA Berlin und weiterer Behörden sicherlich ergeben.
Interessant ist hierbei auch die Situation der Varian Defensive Capital GmbH, einem zugelassenen FDI- Finanzdienstleistungsinstitut und zumindest heute aktuell noch als solches im BaFin Verzeichnis zu finden.
Hier haben selbst die zuständigen verantwortlichen Personen des Unternehmens die Befürchtung, dass es hier Haftungsansprüche geben könnte von Seiten beratener Kunden. Natürlich hat das FDI eine Vermögensschadenhaftpflicht, die dann möglicherweise auch in Haftung zu nehmen ist, nachdem der Einzelfall dann auch geprüft ist.
Trotzdem, gehen sie bitte nicht davon aus, dass es einfach werden wird, die möglichen Haftungsansprüche gegenüber der Vermögensschadenhaftpflicht erfolgreich durchzusetzen. Das kann Jahre bis zu einem prozessualen Ergebnis dauern.
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