Startseite Allgemeines VB Finanzdienstleistungen Delitzsch GmbH-kein Insolvenzverfahren mangels Masse
Allgemeines

VB Finanzdienstleistungen Delitzsch GmbH-kein Insolvenzverfahren mangels Masse

Teilen

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der VB Finanzdienstleistungen Delitzsch GmbH, Eilenburger Straße 55, 04509 Delitzsch, Amtsgericht Leipzig , HRB 8719  vertreten durch den Geschäftsführer Jens Geidel vertreten durch die Gesellschafterin Katharina Müller

– wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 27.02.2017 mangels Masse abgewiesen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

401 IN 2261/16 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 27.02.2017

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Werbung mit „Anti-Kater“-Zusatz für Lebensmittel verboten: Oberlandesgericht Frankfurt am Main setzt Grenzen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung die...

Allgemeines

Urteil im Staatsschutzverfahren: Ehepaar wegen Unterstützung des IS zu Bewährungsstrafen verurteilt

Am 22. November 2024 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter...

Allgemeines

Handelskrieg 2.0

Mit Donald Trump, der kurz vor seiner Rückkehr ins Weiße Haus steht,...

Allgemeines

Moin

Regierungsbildung mit BSW in Thüringen beschlossen In Thüringen haben CDU, SPD und...