VBZ Hessen fordert

Published On: Mittwoch, 16.11.2011By

Immer öfter wenden sich Besitzer von Smartphoneswegen hoher Mobilfunkrechnungen an die Verbraucherzentrale Hessen.

Oft sind Abos dafür verantwortlich. Aber die Verbraucher wissen garnicht, wie es zum Vertragsschluss gekommen ist. „Abos werden häufigdurch kleine Softwareprogramme, sogenannte Apps, verursacht“, so
Thomas Hertwig, Experte der Verbraucherzentrale Hessen. Diese Applikationen können ein WAP-Abo auslösen. Betroffen sind vor allem Nutzer von I-Phones und solchen Mobiltelefonen, die Android als Betriebssystem nutzen.

Vor allem kostenlose Apps können mit Werbeschaltflächen versehen sein, die den Verbraucher in eine Abofalle locken. Häufig soll schon durch das bloße Anklicken der Werbeschaltfläche, ein solcher Abovertrag zu Stande gekommen sein. Der Verbraucher wird dabei auf eine WAP-Seite geleitet. Dann wird automatisch die MSISDN (Handynummer) der SIM-Karte an den Betreiber der
Seite (Drittanbieter) gesendet. Mit dieser Nummer kann er dann über den Mobilfunkanbieter
das kostenpflichtige Abo in Rechnung stellen. Der Verbraucher erfährt erst mit der Mobilfunkrechnung, dass er angeblich einen Abovertragabgeschlossen haben soll.

„Durch das bloße Anklicken eines Werbebanners kommt natürlich kein Vertrag
zu Stande“, so Hertwig weiter. „Denn der Dienstanbieter muss detailliert über
Kosten, Laufzeit, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten informieren. Informiert
er nicht, so entfällt der Entgeltanspruch und der Verbraucher kann sein
Geld zurück fordern. Allerdings muss der Drittanbieter erst einmal ausfindig
gemacht werden, bevor er angeschrieben werden kann. Die Rechnung um
den strittigen Betrag zu kürzen, kann zur Folge haben, dass der Mobilfunkanbieter
die Handynutzung sperrt. Tut man dies aber nicht, geht man das Risiko
ein, den Betrag vom Drittanbieter nicht zurück zu erhalten.
Viel Ärger und Aufwand, den man sich ersparen könnte, wenn man die Drittanbieter
sperrt – ähnlich der 0900er-Sperre bei einem Festnetzanschluss. Dasheißt aber auch, dass gewollte Abos nicht mehr bestellt werden können. Diese Maßnahme ist also nur für diejenigen interessant, die sicher wissen, dass sie solche Dienste nicht in Anspruch nehmen wollen.

Um solche Überraschungen am Monatsende zu verhindern, wäre es sinnvoll,wenn der Mobilfunkanbieter das Inkasso für Drittanbieter nicht oder nur nach Genehmigung des Nutzers (Verbrauchers) anbieten würde. Dies ist derzeit leider nicht der Fall.
Die Möglichkeit das Inkasso für Drittanbieter nachträglich zu sperren, bieten zur Zeit nur T-Mobile und Vodafone an. Dort genügt ein Anruf bei der Hotline. Um dem Missbrauch von Apps für Abofallen zu verringern, fordern die Verbraucherschützer alle Mobilfunkanbieter auf, diesen Service flächendeckend
anzubieten.

Quelle:VBZ Hessen

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