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VBZ NRW rät: Gasversorger Wechseln

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In mehreren Städten in NRW wurde von den örtlichen Versorgern für den Sommer 2011 eine Erhöhung der allgemeinen Gaspreise angekündigt oder bereits durchgeführt, wie ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt.

Die Folge: seit dem 01. Juli, ab 01. August oder 01. September müssen Kunden dort bis zu 14 Prozent mehr fürs Gas zahlen. Gaskunden in der Grundversorgung wird daher geraten, ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen und durch einen Wechsel in einen anderen Tarif oder zum günstigsten Anbieter bares Geld zu sparen.

Während in den zurückliegenden Jahren die Kurve für den Standardtarif in der Grundversorgung steil nach oben ging, ist die Preisfront bei den Konditionen für Sonderverträge weitgehend stabil. In Euro und Cent gemünzt: Konnten Gaskunden in NRW beim Wechsel aus dem Standardtarif zum günstigsten Anbieter im Jahr 2009 durchschnittlich etwa rund 225 Euro sparen, waren es 2010 bereits 290 Euro. Wechselt der Kunde heute, ist eine Ersparnis von durchschnittlich 350 Euro drin. Den Absprung zu wagen ist somit lohnend wie nie – und zudem ein Kinderspiel. Wechselwillige sollten die folgenden Tipps zum Sonderkündigungsrecht und zum Anbieterwechsel beherzigen:

Sonderkündigungsrecht bei jeder Preiserhöhung: Ob in der Grundversorgung oder in Sonderverträgen – bei Preiserhöhungen des Versorgers haben Gaskunden stets ein Sonderkündigungsrecht. Der Grundversorger muss seine beabsichtigte Erhöhung mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt geben. Geschieht dies nicht, ist die Preiserhöhung unwirksam. Eine Preisanhebung zum 1. September muss also spä­testens am 21. Juli im Anzeigenteil der Tageszeitung veröffentlicht werden. Zeit­gleich muss der Versorger eine briefliche Mitteilung an den Kunden versenden. Um die einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten, bleibt den Kunden nur bis zum 31. Juli Zeit, den Vertrag mit dem alten Versorger zu kündigen. Wer es bis dahin nicht schafft, sich einen günstigeren Anbieter zu suchen, kann den Grundversorgungsvertrag (unabhängig von einer Preiserhöhung) jederzeit mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Der neue Anbieter beginnt mit der Belieferung immer am Ersten eines Monats.
Eigene Gasrechnung als Richtschnur: Um das individuell güns­tigste Angebot zu finden, ist der eigene Gasverbrauch pro Jahr eine wichtige Orientierungsgröße. Der Blick auf den Verbrauchswert in Kilowattstunden und die Kosten in der letzten Jahres-Gasabrech­nung hilft, die Preise anderer Anbieter zu vergleichen. Werden Jahres-Gasverbrauch aus der Jahresrechnung sowie die Postleit­zahl bei Tarifrechnern im Internet eingegeben, erstellen diese per­sönliche Angebotsübersichten. Achtung: Online-Rechner zu nutzen erfordert etwas Übung. So sollten zum Beispiel die Häkchen für Vor­kasse- und Kautionsangebote weggeklickt werden, um nicht zu risi­koreichen Ergebnissen zu gelangen. Der Energiepreisatlas der Verbraucherzentrale NRW verzichtet übrigens ganz auf solche Angebote.
Angebot prüfen: Aufgepasst bei Angeboten mit Preisgarantie: Häu­fig gibt es Einschränkungen im Kleingedruckten. Wechselwillige sollten zudem Tarifen mit Vorkasse oder Kaution die kalte Schulter zeigen. Denn sollte der Anbieter insolvent werden, sind Vorauszah­lungen zumeist verloren. Außerdem: Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto flexibler der Kunde. So sind Verträge mit Laufzeiten von nicht mehr als einem Jahr empfehlenswert, weil dann gegebenenfalls schnell zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann.
Wechselmodalitäten ein Kinderspiel: Wer den günstigsten Anbie­ter ermittelt hat, kann diesen online mit der Belieferung beauftragen. Auf den Webseiten der Gasversorger finden sich Anmeldeformulare, die entweder direkt online ausgefüllt werden können. Oder die Anmeldeformulare werden ausgedruckt und dann handschriftlich ausgefüllt per Post oder Fax an den neuen Anbieter geschickt. Einige Anbieter verlangen dies sogar, weil nach neuem EU-Recht die Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren nur gilt, wenn eine Unterschrift des Kunden vorliegt.
Zähler, Rechnung & Co.: Weder der alte noch der neue Gasversor­ger müssen beim Anbieterwechsel in Haus oder Wohnung, um irgendwelche Umstellungen vorzunehmen. Auch behält der Kunde vorhandene Gaszähler. Wichtig: Fürs Wechseln dürfen keine Ent­gelte verlangt werden.
Versorgungssicherheit: Niemand muss Angst haben, dass beim Anbieterwechsel Heizung oder Herd ausgehen. Denn der Übergang vom alten auf den neuen Gasversorger erfolgt nahtlos. Sollte der neue Versorger aus irgendwelchen Gründen ausfallen, erfolgt – so sieht es die Gas-Grundversorgungsverordnung vor – die automati­sche Weiterbelieferung durch den örtlichen Grundversorger. Es bleiben dann drei Monate Zeit, sich einen neuen Gasanbieter zu suchen.

Quelle.VBZ NRW

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