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VBZ Sachsen:Kleinkinderlebensmittel kritisch betrachtet

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Ernährungsexperten sind sich einig: gesunde Kleinkinder benötigen keine Speziallebensmittel. Säuglinge bekommen die ersten vier bis sechs Monate Muttermilch (oder Säuglingsanfangsnahrung bzw. Folgemilch). Anschließend ersetzen nach und nach Breie die Milchmahlzeiten. So werden Babys allmählich abgestillt. Beißen und Kauen trainieren sie mit Gemüse- und Obst- oder Brotstückchen. Mit anderthalb Jahren etwa hat sich der Nachwuchs an die normale Familienkost gewöhnt und benötigt im Regelfall keine „Extra-Würste“ mehr.

Deshalb waren klassische Diätprodukte für Kleinkinder (Beikost) wie Komplettmahlzeiten oder Getreidebrei ursprünglich lediglich zwischen dem 10. bis etwa 14. Lebensmonat für die Umstellung auf normale Kost vorgesehen. Ihren Niederschlag fand diese Erkenntnis u.a. in der Diätverordnung, derzufolge Beikost lediglich „Lebensmittel außer Milch (umfasst), die den besonderen Ernährungsanforderungen gesunder Säuglinge und Kleinkinder entsprechen und die zur Ernährung von Säuglingen während der Entwöhnungsperiode und die zur Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern während der allmählichen Umstellung auf normale Kost bestimmt sind.“

In Zeiten sinkender Geburtenraten verfolgen Hersteller von Babynahrung andere Interessen. Um die Umsätze zu halten bzw. zu steigern, ist ihnen an einer Verlängerung der Fütterungsdauer gelegen. Deshalb haben sie das Angebot an Produkten für Kleinkinder systematisch ausgebaut. Es umfasst unter anderem Kindermilch, Joghurt- und Frucht-Minis, aber auch Komplettmahlzeiten wie Mini-Rigatoni mit Sauce Bolognese, Fruchtpürree im Quetschbeutel, Smoothies und Früchteriegel und dazu Produktverpackungen in Bärchen- oder Herzform und Fruchtschorle mit Sport-Cap-Verschluss. Lebensmittel für 1-3-Jährige tragen bereits bis zu einem Viertel des Umsatzes der Marktführer für Babynahrung bei.

Quelle: Zitate aus der Lebensmittelzeitung vom 16. April 2010

Kleinkinderprodukte werden häufig als besonders gesund beworben. Die Vermarktung als diätetische Lebensmittel mit Altersangabe soll den Eindruck erwecken, dass Speziallebensmittel für das Aufwachsen gesunder Kinder notwendig seien. Dem steht nicht nur die zitierte Diätverordnung entgegen. Im Sommer 2011 veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Stellungnahmen zu Kindermilch, in der es zu dem Ergebnis kam, dass diese Getränke gegenüber fettreduzierter Kuhmilch eben keinerlei ernährungsphysiologische Vorteile haben und in einer ausgewogenen Kleinkinderernährung überflüssig sind. Parallel dazu stellten die Verbraucherzentralen in einem Marktcheck fest, dass Kindermilchgetränke bis zu viermal teurer sind als Kuhmilch. Bezogen auf die seinerzeitigen Preis mussten Verbraucher für die vom Hersteller empfohlene Verzehrsmenge pro Jahr bis zu 273 Euro mehr zahlen als für die gleiche Menge Trinkmilch einer preiswerten Handelsmarke.

Im Frühjahr 2012 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde aufgefordert, die Eignung von Kleinkindermilch zu überprüfen. In Deutschland führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entsprechende Untersuchungen durch. Im Juni 2012 verschickte es die ersten beiden Unterlassungsbescheide an Hersteller. Darin beanstandete das BVL, dass die Zusammensetzung der Produkte nicht an die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern angepasst und ungeeignet zur besonderen Ernährung dieser Personengruppe sei.

Beobachtungen und Marktchecks der Verbraucherzentralen bestätigen zwar, dass fast alle Produkte den rechtlichen Regelungen entsprechen. Sie zeigen aber auch, dass Produkte für Kleinkinder zum einen häufig mit Vitaminen- und/oder Mineralstoffen angereichert und zum anderen fast alle mit Aussagen zur Gesundheit beworben werden, beispielsweise
„mit Vitamin C- wichtig für die Abwehrkräfte und zur Unterstützung der Eisenaufnahme“ oder
„mit Omega-3-Fettsäuren- wichtig für Gehirn- und Nervenzellen“.

Damit wird suggeriert, dass sie für die Ernährung besser geeignet sind als herkömmliche Lebensmittel. Tatsächlich sind Nutzen und Notwendigkeit der Anreicherung aber umstritten.

Forderungen der Verbraucherzentralen
Deshalb fordern die Verbraucherzentralen, dass die Produkte, ihre Eignung für Kleinkinder und eine generelle Zulassung besonders geprüft werden. Dabei müssen die Anforderungen an die Zusammensetzung mit den Ernährungsempfehlungen der Fachgesellschaften übereinstimmen. Für Beikost ist die Verwendung von Aromen grundsätzlich zu untersagen und eine Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen eng zu begrenzen. Zudem sind die Bestimmungen der Diät- und die bereits geltenden Regelungen der Health-Claims Verordnung (Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln) einzuhalten und strenger zu überwachen. Die Verbraucherzentralen fordern außerdem, dass die (rechtliche) Definition für Kleinkinder der tatsächlichen Übergangszeit auf normale Kost entsprechen, also auf 12-18 Monate herabgesetzt werden sollte.

Quelle.VBZ Sachsen

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