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VCI Venture Capital und Immobilien AG-einiges zu Regeln

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VCI Venture Capital und Immobilien AG

Heidenheim

WKN A0JCYF
ISIN DE000A0JCYF4

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 04.09.2017, um 10:00 Uhr,

im Best Western Premier Schlosshotel Park Consul Heidenheim an der Brenz,
Raum Brenz,
Hugo-Rupf-Platz 2 (Für Navigationsgeräte bitte Schlosshaustraße 55 verwenden), 89522 Heidenheim,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:30 Uhr.

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Aktiengesetz der Aktionärin Reich GmbH vom 20.07.2017. Der in dem Einberufungsverlangen enthaltene Tagesordnungspunkt ist Gegenstand dieser Einberufung. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz).

Tagesordnung

Top 1
Beschlussfassung über die Neuwahl von 2 Aufsichtsratsmitgliedern

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Georg Engels ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts Ulm vom 01.12.2016 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Hans-Martin Buhlmann ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts Ulm vom 28.02.2017 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die hiernach gerichtlich bestellten Mitglieder sind so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist. Daher sollen zwei Aufsichtsratsmitglieder an Stelle der zuvor Genannten neu gewählt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen, wobei Herrn Wolfgang Wilhelm Reich nach § 15 Abs. 6 der Satzung unter den dort genannten Voraussetzungen ein Entsenderecht im Hinblick auf ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder und damit auf ein Aufsichtsratsmandat zusteht. Herr Wolfgang Wilhelm Reich hat von seinem Entsenderecht form- und fristgerecht Gebrauch gemacht und Herrn Wolfgang Erhard Reich für die neue Wahlperiode in den Aufsichtsrat entsandt. Nach Rücktritt von Herrn Wolfgang Erhard Reich ist Herr Wolfgang Wilhelm Reich als Ersatzmitglied nach Annahme des Mandats in den Aufsichtsrat gerutscht. Deshalb obliegt der Hauptversammlung die Wahl von zwei Mitgliedern.

Die Reich GmbH schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Wolfgang Erhard Reich, Heidenheim, selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der Kanzlei Reich

Herrn Patrick Kenntner, Steinheim, Vorstand der Karwendelbahn AG

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, zu beschließen

Herrn Willy Bublitz, Maler und Lackierer, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A., Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang E. Reich und Herrn Patrick Kenntner für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Willy Bublitz ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Willy Bublitz seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Frau Dorothea Reich, Dipl. Kauffrau, Bankkauffrau, Ruhestand, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang E. Reich und Herrn Patrick Kenntner für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Frau Dorothea Reich ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Frau Dorothea Reich ihre Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die sie als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herr Willy Bublitz ist somit erstes Ersatzmitglied, Frau Dorothea Reich ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.

Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gem. § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Versammlung, 30.08.2017, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben.

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form.

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Gegenanträge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind schriftlich ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Anderweitig adressierte Anträge, Verlangen und Vorschläge (nebst Begründung) werden nicht berücksichtigt.

Anschrift:

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Heidenheim, im Juli 2017

Der Vorstand

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