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VEDES AG – Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 SchVG über die Beschlüsse der Zweiten Gläubigerversammlung vom 29. September 2021 betreffend die EUR 25.000.000,00 5,0 % Inhaberschuldverschreibungen 2017/2022

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VEDES AG

Nürnberg, Bundesrepublik Deutschland

Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 SchVG über die Beschlüsse der Zweiten Gläubigerversammlung vom 29. September 2021 betreffend die EUR 25.000.000,00 5,0 % Inhaberschuldverschreibungen 2017/​2022
(ISIN: DE000A2GSTP1 /​ WKN: A2GSTP)

Die VEDES AG mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 10469 und der Geschäftsanschrift Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg (nachfolgend auch „Emittentin“), gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der vorgenannten Inhaberschuldverschreibungen 2017/​2022 am 29. September 2021 in der Zweiten Gläubigerversammlung zu der am 2. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung mit einem beschlussfähigen Quorum von mindestens 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben und mit der erforderliche Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) folgende Beschlüsse gefasst haben:

1.

„§ 3 (a) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

(a) Die Schuldverschreibungen werden ab dem 17. November 2017 (einschließlich) (der „Begebungstag“) bis zum 16. November 2021 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 5 % jährlich, und ab dem 17. November 2021 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstermin (ausschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 3,5 % jährlich verzinst. Die Zinsen sind nachträglich jährlich am 17. November eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“ und der Zeitraum ab dem Begebungstag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) und danach von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) jeweils eine die „Zinsperiode“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 17. November 2018 fällig. (a) The Notes will bear interest on their principal amount at a rate of 5% per annum as from 17 November 2017 (inclusive) (the “Issue Date”) until 16 November 2021 (inclusive), and at a rate of 3.5% per annum as from 17 November 2021 (inclusive) until the Redemption Date (excluding). Interest is payable in arrears on 17 November of each year (the “Interest Payment Date” and the period from the Issue Date (inclusive) up to the first Interest Payment Date (exclusive) and thereafter as from any Interest Payment Date (inclusive) up to the next following Interest Payment Date (exclusive) being an “Interest Period”). The first interest payment will be due on 17 November 2018.“
2.

„§ 4 (a) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

(a) Die Schuldverschreibungen werden am 17. November 2026 (der „Fälligkeitstermin“) zum Nennbetrag zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung findet außer in den nachfolgend genannten Fällen nicht statt. (a) The Notes will be redeemed at par on 17 November 2026 (the “Redemption Date”). There will be no early redemption except in the following cases.“
3.

„§ 4 (c) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst sowie ein neuer § 4(d) eingefügt:

(c) Vorzeitige Teilrückzahlung nach Wahl der Emittentin bis einschließlich 17. November 2022. Die Emittentin ist berechtigt, ausstehende Schuldverschreibungen bis spätestens zum 17. November 2022 (einschließlich) mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 90 Tagen durch Bekanntmachung gemäß § 13 teilweise zu kündigen und vorzeitig zum Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Call) (wie nachfolgend definiert) zurückzuzahlen. Eine solche Kündigungserklärung ist unwiderruflich. Der Tag der vorzeitigen Rückzahlung muss ein Geschäftstag im Sinne von § 5(c) sein. Im Hinblick auf die gekündigten Schuldverschreibungen endet die Verzinsung mit dem letzten Tag vor dem vorzeitigen Rückzahlungstag. Die Schuldverschreibungen dürfen nur in dem Umfang gekündigt und vorzeitig zurückgezahlt werden, dass nach dieser Teilrückzahlung noch ein Gesamtnennbetrag von EUR 12.500.000 aussteht. (c) Early Partly Redemption at the Option of the Issuer until and including 17 November 2022. The Issuer shall be entitled, by giving not less than 30 nor more than 90 days’ notice by publication in accordance with § 13, to redeem outstanding Notes, in part, no earlier than per 17 November 2022 (inclusive) at the Call Early Redemption Amount (as defined below). Such notice shall be irrevocable and shall state the date of early redemption. The date of early redemption must be a Business Day within the meaning of § 5(c). In respect of the Notes which are subject to redemption the entitlement to interest shall end with the day immediately preceding the early redemption date. The Notes may only be called and redeemed early to the extent that an aggregate principal amount of EUR 12,500,000 remains outstanding after such partial redemption.
Die Emittentin legt das Verfahren zur Bestimmung der gekündigten Schuldverschreibungen nach freiem Ermessen unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung fest. In the event of a partial redemption by the Issuer under this § 4(c) the Issuer shall decide on the procedure to determine the Notes which are subject to redemption at its sole discretion taking into account the principle of equal treatment.
Der Emittentin steht dieses Kündigungsrecht nicht in Bezug auf eine Schuldverschreibung zu, deren Rückzahlung bereits ein Anleihegläubiger in Ausübung seines Wahlrechts nach § 4(e) verlangt hat. The Issuer may not exercise such early redemtion option in respect of any Note which is the subject of the prior exercise by the Noteholder thereof of its option to require the redemption of such Note under § 4(e).
Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag (Call)“ bezeichnet im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung gemäß diesem § 4(c) bis einschließlich des 16. November 2021 101,0 % des Nennbetrags und innerhalb eines Zeitraums ab dem 17. November 2021 bis zum 17. November 2022 (einschließlich) 100,5 % des Nennbetrags. Call Early Redemption Amount” shall mean, in the event of an early redemption pursuant to this § 4(c) within the period ending on 16 November 2021 (inclusive) 101.0% of the Principal Amount and within a period commencing on 17 November 2021 and ending on 17 November 2022 (inclusive) 100.5% of the Principal Amount.“
(d) Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin nach Prolongation. Die Emittentin ist berechtigt, frühestens zum 17. November 2024 ausstehende Schuldverschreibungen mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 90 Tagen durch Bekanntmachung gemäß § 13 insgesamt oder teilweise zu kündigen und vorzeitig zum Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Call) (wie nachfolgend definiert) zurückzuzahlen. Eine solche Kündigungserklärung ist unwiderruflich. Der Tag der vorzeitigen Rückzahlung muss ein Geschäftstag im Sinne von § 5(c) sein. Im Hinblick auf die gekündigten Schuldverschreibungen endet die Verzinsung mit dem letzten Tag vor dem vorzeitigen Rückzahlungstag. (d) Early Redemption at the Option of the Issuer Following Prolongation. The Issuer shall be entitled, by giving not less than 30 nor more than 90 days’ notice by publication in accordance with § 13, to redeem outstanding Notes, in whole or in part, no earlier than per 17 November 2024 at the Call Early Redemption Amount (as defined below). Such notice shall be irrevocable and shall state the date of early redemption. The date of early redemption must be a Business Day within the meaning of § 5(c). In respect of the Notes which are subject to redemption the entitlement to interest shall end with the day immediately preceding the early redemption date.
Im Falle einer teilweisen Kündigung im Sinne dieses § 4(d) legt die Emittentin das Verfahren zur Bestimmung der gekündigten Schuldverschreibungen nach freiem Ermessen unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung fest. In the event of a partial redemption by the Issuer under this § 4(d) the Issuer shall decide on the procedure to determine the Notes which are subject to redemption at its sole discretion taking into account the principle of equal treatment.
Der Emittentin steht dieses Kündigungsrecht nicht in Bezug auf eine Schuldverschreibung zu, deren Rückzahlung bereits ein Anleihegläubiger in Ausübung seines Wahlrechts nach § 4(e) verlangt hat. The Issuer may not exercise such redemption option in respect of any Note which is the subject of the prior exercise by the Noteholder thereof of its option to require the redemption of such Note under § 4(e).
„Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag (Call)“ bezeichnet im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung gemäß diesem § 4(d) ab dem 17. November 2024 bis einschließlich des 16. November 2025 101,0 % des Nennbetrags und innerhalb eines Zeitraums ab dem 17. November 2025 bis zum Fälligkeitstermin 100,5 % des Nennbetrags. “Call Early Redemption Amount” shall mean, in the event of an early redemption pursuant to this § 4(d) within the period commencing on 17 November 2024 and ending 16 November 2025 (inclusive) 101.0% of the Principal Amount and within a period commencing on 17 November 2025 and ending on the Redemption Day 100.5% of the Principal Amount.

Die bisherigen §§ 4(d), 4(e) und 4(f) der bestehenden Anleihebedingungen werden zu §§ 4(e), 4(f) und 4(g) der geänderten Anleihebedingungen.“

Die Emittentin hat den Beschlüssen und den damit verbundenen Änderungen der Anleihebedingen zugestimmt.

Die Emittentin weist darauf hin, dass jeder Gläubiger, der in der Zweiten Gläubigerversammlung erschienen oder durch Bevollmächtigte vertreten war, binnen eines Jahres nach dem Tag der Versammlung von der Emittentin eine Abschrift der Niederschrift über die Zweite Gläubigerversammlung nebst Anlagen verlangen kann. Bitte wenden Sie sich für die Übersendung dieser Dokumente per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse:

VEDES AG
Betreff: 2. Anleihegläubigerversammlung vom 29.9.2021
c/​o Better Orange IR & HV AG
Postanschrift: Haidelweg 48, D-81241 München
Fax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: vedes-anleihe@better-orange.de

 

Nürnberg, im September 2021

VEDES AG

Der Vorstand

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