lnsolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VendingJet GmbH und der Ball000ny GmbH & Co. KG, Sonnenweg 10, 72160 Horb
2. Informationsschreiben im vorläufigen lnsolvenzverfahren
nachdem die Bestandsaufnahme zu ersten Ergebnissen geführt hat und der Geschäftsbetrieb der VendingJet GmbH zumindest teilweise wieder aufgenommen werden konnte, möchte ich Sie mit diesem Schreiben über den bisherigen Fortgang des Verfahrens informieren und darf mich zunächst für Ihre Unterstützung bedanken.
Aufgrund der bislang übermittelten Lieferscheine konnte ein erheblicher Teil der Automaten zugeordnet werden.
Aufgrund der Vielzahl der Gespräche, die ich und meine Mitarbeiter mit einigen von Ihnen nach Anordnung der vorläufigen Insolvenz geführt haben, weiß ich, dass für Sie vor allen Dingen die Sicherung Ihrer Automaten und die Durchsetzung möglicher Ansprüche im Vordergrund stehen.
Wichtigste Voraussetzung für eine bestmögliche spätere Gläubigerbefriedigung ist, dass in der laufenden Verfahrensphase die vorhandene lnsolvenzmasse gesichert und möglichst auch vermehrt wird.
Dies ist nur möglich, wenn der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin unter meiner Begleitung fortgeführt werden kann und Sie keine übereilten Handlungen veranlassen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werde ich einen sach- und interessengerechten Weg einer möglichst problemlosen Forderungsanmeldung finden und Ihnen vorschlagen.
Nun möchte ich Ihnen in gebotener Kürze darstellen, was bisher erreicht wurde.
Mit einigen wenigen zur Verfügung stehenden Mitarbeitern konnten die Serviceleistungen der Automaten wieder aufgenommen werden. Damit ist ein wichtiger Grundstein für den Masseerhalt und eine spätere wie auch immer gestaltete Fortführung des Unternehmens durch die Generierung von Umsätzen gelegt. Leider haben jedoch auch Standortbetreiber die mit der Insolvenzschuldnerin geschlossenen Verträge gekündigt und die Abholung der Automaten gefordert. Diese Automaten werden sichergestellt und vor dem Zugriff Dritter bewahrt.
Nach wie vor stellt uns der Umstand des fehlenden umfassenden Zugriffs auf sämtliche Geschäftsunterlagen vor erhebliche Herausforderungen bei der Aufarbeitung der Bestandslisten, insbesondere der Zuordnung der Automaten, der jeweiligen Standorte und Eigentümer.
Die Einsichtnahme und Duplizierung/Digitalisierung der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte zwar zwischenzeitlich in der 44. Kalenderwoche erwirkt werden. Aufgrund des erheblichen Umfangs der Unterlagen nimmt die Sichtung dieser allerdings einige Zeit in Anspruch.
Ich danke daher an dieser Stelle den vielen Investoren, die von sich aus oder auch aufgrund meines ersten Anschreiben eine Vielzahlt von Dokumenten und Belegen (insbesondere Kaufbelege sowie der Bestätigungsschreiben mit den Seriennummern der Automaten) zur Verfügung gestellt haben. Damit konnte die fehlende Einsichtnahmemöglichkeit zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Parallel zu diesen Anstrengungen wird die Suche nach fehlenden bzw. noch nicht aufgefundenen Automaten verstärkt fortgesetzt. Auch die Automaten im Ausland konnten zwischenzeitlich überwiegend in Augenschein genommen bzw. nach Deutschland verbracht werden.
Begleitend hierzu laufen bereits erste Gesprächsanbahnungen bzw. Verhandlungen mit Übernahmeinteressenten. Zum Nachweise der Ernsthaftigkeit und Plausibilität des Kaufinteresses werden von allen Anbietern konkrete Fortführungskonzepte gefordert. Es bleibt insofern abzuwarten, wer sich letztlich mit welchem Konzept und Übernahmeangebot für ernsthafte Vertragsverhandlungen qualifiziert.
Schlussendlich möchte ich wiederholt darauf hinweisen, dass das vorläufige Insolvenzverfahren neben der Massewahrung auch die Sicherung der Ansprüche und der Gleichbehandlung der gesamten Gläubigergemeinschaft zum Ziel hat. Nach derzeitiger Sachlage wird eine Verfahrenseröffnung am 1. Dezember 2021 angestrebt.
Mit der Verfahrenseröffnung erhalten alle Gläubiger ein gesondertes Anschreiben mit ausführlichen Hinweisen zum Prozedere der Forderungsanmeldung.
Es ist geplant, Ihnen die Anmeldung durch entsprechende Hilfestellungen bzw. Vorgaben ohne zwingende anwaltliche Hilfestellung zu ermöglichen. Selbstverständlich steht Ihnen aber dieser Weg bzw. die Entscheidung darüber frei.
Nutzen Sie bitte für die Übersendung von Mitteilungen und Unterlagen ausschließlich den E-Mail Kontakt
proinfo@tiefenbacher.de
oder die o.g. Kontaktdaten. Ich bitte Sie nach wie vor im Interesse der Verfahrensbeschleunigung um Ihr Verständnis, von telefonischen Anfragen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
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