Uns erreichten einige Anrufe in der Redaktion, nach denen das vom Insolvenzverwalter Norman Häring angefochtene Geld nicht von der VendingJet gezahlt wurde, sondern teilweise von der Ballooony.
Achtung!
Sollte das der Fall sein, so bestehe grundsätzlich kein Anfechtungsrecht von Dr. Häring als Insolvenzverwalter über das Vermögen der VendingJet, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Darüber kann man im Rahmen des § 134 InsO nur dann diskutieren, wenn das angeforderte Geld auch von der Insolvenzschuldnerin selbst kam, nicht aber von einer anderen Gesellschaft.
Wenn ein Automaten Käufer, also Geld von der Ballooony bekommen hat, sollte er das auf keinen Fall an den Insolvenzverwalter der VendingJet zurückzahlen. Wer weiß, ob man es wieder zurückbekommt? Da würde ich mein Vertrauen nicht in den Insolvenzverwalter Dr. Norman Häring setzen.
Eine zusätzliche Frage, die sich uns in der Redaktion stellt ist auch, was ist eigentlich mit den möglichen Forderungen die bereits 2021 verjährt sein könnten. Wurden diese Zahlungen vom Insolvenzverwalter auch zurückgefordert?
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