Unrechtmäßige Angebote vorbörslicher Aktien
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass weder die Ventura Invest GmbH, angeblicher Sitz Messeturm, Frankfurt am Main, noch die Topzins-EuroGic, angeblicher Sitz Sony Center, Berlin, oder die BB Investment Partners Burder & Bartels, angeblicher Sitz SkyLoop Business Center, Stuttgart, und Brüssel Offices Center, Brüssel, eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auch liegt der für ein solches öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt nicht vor.
Die BaFin erhält vermehrt Hinweise darauf, dass Unternehmen unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern aufnehmen, um ihnen Aktien bekannter Unternehmen vor deren Börsengang zum Kauf anzubieten. Die BaFin hat bereits mehrfach vor derartigen Unternehmen gewarnt.
Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Aktuell unterrichtet die Daimler AG die BaFin darüber, dass ihre Aktionäre von Dritten bereits vorbörsliche Kaufangebote für Aktien des vor dem Börsengang stehenden Tochterunternehmens Daimler Truck Holding AG (DTHAG) erhalten hätten. Diese unrechtmäßigen Angebote stammen weder von der Daimler AG noch von Daimler Tochtergesellschaften.
Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren gewarnt.
- angeblicher Sitz Messeturm
- angeblicher Sitz SkyLoop Business Center
- angeblicher Sitz Sony Center
- Berlin
- Brüssel
- dass weder die Ventura Invest GmbH
- Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar
- Frankfurt am Main
- noch die Topzins-EuroGic
- oder die BB Investment Partners Burder & Bartels
- Stuttgart
- und Brüssel Offices Center
- Ventura Invest GmbH- Bafin sagt das dürft ihr nicht
Kommentar hinterlassen