Die Beteiligungsgesellschaften investieren in Venture-Capital/Private-Equity-Anlagen. Über die Art und die Höhe der gesamten Investitionen der Beteiligungsgesellschaft entscheidet das Portfolio Management. Die Anlagen im Venture-Capital- und Private-Equity-Bereich sind risikobehaftet. Bei Venture-Capital- und Private-Equity Gesellschaften ist die Entwicklung normalerweise im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch nicht sicher prognostizierbar. Das Risiko, dass Manager der Unternehmen, in die die Beteiligungsgesellschaft investiert, Fehlentscheidungen treffen oder ihre Position aufgeben und nur unzureichend bzw. erst nach zeitintensiver Suche ersetzt werden können, ist ebenfalls zu beachten. Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft bei der Auswahl und Folgebetreuung der getätigten Investitionen hängt maßgeblich von der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und des Portfolio Managements ab. Sollten die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und das Portfolio Management ganz oder teilweise ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen können oder wollen, dann kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Auswahl und Folgebetreuung sowie auf die Kontrolle der Investitionen haben. Sofern sich die Beteiligungsgesellschaft dann der Hilfe einer neuen Geschäftsführung bedienen muss, kann dies gegebenenfalls zu wesentlichen — nicht kalkulierten —zusätzlichen Vergütungen und so zu Ertragsminderungen fuhren.
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