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Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG-da gibt es sicherlich einiges an Klärungsbedarf

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mehr kann man zu dieser Bilanz nicht feststellen. Was geklärt werden muss ist die Position des Investmentberaters in dieser Bilanz. Das muss dann möglicherweise sogar von der Justiz geklärt werden.

Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG

Leverkusen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016 (KARBV)

A. AKTIVA

Geschäftsjahr 2016 Vorjahr 2015
Euro Euro
1. Beteiligungen 250.000,00 2.365.081,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 489.364,90 535.021,92
3. Forderungen gegen Treuhandkommanditisten 9.970,29 216.998,64
4. Sonstige Forderungen 26.154,85 2.569,94
5. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.077.360,00
Summe Aktiva 775.490,04 4.197.031,50

B. PASSIVA

1. Rückstellungen 270.347,67 68.830,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 109.082,56 66.984,28
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 2.975,00 5.612,49
b) andere 1.545,47 2.569,94
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile
aa) Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 12.500,00 12.500,00
bb) Kapitalanteile Kommanditisten
aaa) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil -1.305.794,10 -598.477,27
bbb) Kapitalanteile 4.252.525,25 5.091.513,78
b) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung -2.567.691,81 -452.501,72
Summe Passiva 775.490,04 4.197.031,50

GuV zum 31. Dezember 2016

der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L.

Geschäftsjahr 2016 Vorjahr 2015
Euro Euro
1. Erträge
a) Zinsen und ähnliche Erträge 25,97 131,93
b) Sonstige betriebliche Erträge 12.973,59 0,00
Summe Erträge 12.999,56 131,93
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütungen -190.079,67 -129.416,82
b) Verwahrstellenvergütung -20.230,00 -20.183,81
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -62.549,43 -40.877,01
d) sonstige Aufwendungen -2.103.343,32 -567.945,30
Summe Aufwendungen -2.376.202,42 -758.422,94
3. Ordentlicher Nettoertrag -2.363.202,86 -758.291,01
4. Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 0,00 0,00
5. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.363.202,86 -758.291,01
6. Zeitwertänderung
a) Erträge aus Neubewertung 27.064,56 0,00
b) Aufwand aus Neubewertung -2.142.254,74 -4.561.649,00
Summe des nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres -2.115.190,09 -4.561.649,00
7. Ergebnis des Geschäftsjahres -4.478.392,95 -5.319.940,01
8. Belastung der Kapitalkonten aus realisierten und nicht realisierten Ergebnissen des Geschäftsjahres
aus realisierten Ergebnissen des Geschäftsjahres (Belastung) 2.363.202,86 758.291,01
aus nicht realisierten Ergebnissen des Geschäftsjahres 2.115.190,09 4.561.649,00

Anhang zum 31. Dezember 2016

der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L.

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde am 19. Dezember 2012 gegründet.

Angaben zur Gesellschaft

Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. (im Folgenden V+4)

Bergische Landstraße 82a, 51375 Leverkusen

Amtsgericht Köln, HRA 29685

Komplementärin: Venture Plus Verwaltungs GmbH (Vollhafter)

Kommanditisten: Venture Plus Beratungs GmbH (Anteil: 1.000,00 Euro, Hafteinlage) und

Venture Plus Treuhand GmbH für die Anleger

Geschäftsführung (bis 31. März 2017) und Liquidatorin (1. April bis 18. Mai 2017): Venture Plus Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Chris Wolfgang Pampel und Björn Sonntag. Liquidatorin ab 18. Mai 2017 Rödl AIF Verwahrstelle GmbH, Hamburg vertreten durch die Geschäftsführung Dr. Christian Rödl, Dr. Ralf Ellerbrok, Monika Richter, Dr. Hans Weggenmann.

Treuhandkommanditistin (100% Tochtergesellschaft der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG)

Venture Plus Treuhand GmbH

Prellerstraße 17, 01309 Dresden

Amtsgericht Dresden, HRB 31925

Geschäftsführer: Mirko Niemand

Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen Publikums-AIF in der Form einer Investment Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der besonderen Bestimmungen in § 264c HGB sowie der Vorschriften des KAGB, der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 erstellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter teilweise Ausnutzung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB und § 288 HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Mit Datum vom 31. Januar 2017 mit Wirkung zum 1. April 2017 hat die Geschäftsführung beschlossen, die Liquidation des Fonds zu eröffnen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 22 KARBV. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt. Aufwendungen des Berichtsjahres, welche noch nicht in Rechnung gestellt wurden, werden über Rückstellungen oder Verbindlichkeiten abgebildet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen in Fremdwährung in Euro erfolgt im Zeitpunkt der Entstehung.

Die Bewertung der Unternehmensbeteiligungen erfolgt in Übereinstimmung mit § 7.7.4 der Bewertungsrichtlinie der Deutsche SachCapital und wurde durch die Deutsche SachCapital selbst vorgenommen.

Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind. Für diese Beteiligungen werden Verkehrswerte auf Basis von anerkannten Grundsätzen für die Unternehmensbewertung ermittelt (§ 32 KARBV). Je nach Marktgegebenheiten werden eines oder mehrere Bewertungsmodelle ausgewählt. Das Verfahren und die Parameter werden ausführlich dokumentiert.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente sowie die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben, soweit diese einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz:

Beteiligungen

Nachfolgende Beteiligungen befinden sich zum 31. Dezember 2016 im Portfolio:

Portfoliounternehmen, Rechtsform, Sitz Bewertung
in Euro
per 31.12.2016
Gesellschaftskapital Anteilsquote Datum des Erwerbs
AXIOGENESIS AG, Köln 100.000 EUR 276.089 EUR 0,48% 23.10.2013 (333 Anteile)
20.08.2013 (334 Anteile)
04.12.2013 (667 Anteile)
AmVac AG, Zug (Schweiz) 0 EUR 810.832,71 CHF 2,36% 28.08.2013 (120.000 Anteile)
23.10.2013 (120.000 Anteile)
24.10.2013 (120.000 Anteile)
06.12.2013 (700.000 Anteile)
30.12.2013 (550.000 Anteile)
03.04.2014 (300.000 Anteile)
Curadis GmbH, Erlangen 0 EUR 79.883 EUR 3,70% 02.10.2013 (2.952 Anteile)
FIAGON AG Medical Technologies, Henningsdorf 150.000 EUR 108.012 EUR 0,49% 26.07.2013 (526 Anteile)
MagnaMedics GmbH, Aachen 0 EUR 2.666.724 EUR 9,92% 13.06.2014 (176.500 Anteile)
08.10.2014 (88.000 Anteile)

Bei den Beteiligungen an Zielunternehmen handelt es sich ausschließlich um Minderheitsbeteiligungen, die keinen beherrschenden Einfluss auf die Zielunternehmen ermöglichen.

Forderungen

Unter Sonstige Forderungen wird eine Forderung gegen den Treuhandkommanditisten ausgewiesen, die das Treuhandbankkonto der Venture Plus Treuhand GmbH betrifft. Dieses Konto ist das Einzahlkonto der Treugeber für Ihre treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der Investmentkommanditgesellschaft. Zum 31. Dezember 2016 stimmt der Banksaldo mit den ausgewiesenen Forderungen überein.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Investmentberater für die Portfolioverwaltung, die Venture Plus Beratungs GmbH, erhielt gem. § 44 des Gesellschaftsertrags eine einmalige Beratungsgebühr in Höhe von 5,8% der Pflichteinlage zuzüglich Umsatzsteuer. Die Beratungsgebühr wird auf die eingehenden Kapitaleinzahlungen erhoben und betrifft die Auswahl möglicher Beteiligungsunternehmen, deren Begleitung und die Ausarbeitung von Exitstrategien. Da die Beratungsleistung über die gesamte Laufzeit des AIF erfolgen sollte, wurde die Beratungsvergütung entsprechend durch die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (Stand 1.077.360,00 Euro zum Geschäftsjahresende 2015) abgegrenzt, welcher bis zum 31. Dezember 2016 ratierlich aufgelöst wurde. In Folge der Kündigung durch den Investmentberater kann die Beratungsleistung künftig nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die daraufhin in Höhe des Restbuchwertes des Rechnungsabgrenzungspostens erfasste Rückerstattungsforderung gegen die Venture Plus Beratungs GmbH wurde wegen Insolvenz in voller Höhe wertberichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

11.900,00 Euro für Steuerberatungskosten für Steuererklärung für das Jahr 2013

11.900,00 Euro für Steuerberatungskosten für Steuererklärung für das Jahr 2014

11.900,00 Euro für Steuerberatungskosten für Steuererklärung für das Jahr 2015

11.900,00 Euro für Steuerberatungskosten für Steuererklärung für das Jahr 2016

16.712,76 Euro für Jahresabschlussprüfung

55.000,00 Euro für Liquidationskosten (Notar- und Gerichtskosten, Kosten der Nachlassliquidation)

92.500,00 Euro für Rechtsrisiken aus Anlegerkündigungen

52.034,91 Euro Rückstellung für Provisionsansprüche

6.500,00 Euro für Rechtsanwaltskosten der Liquidation

Zum besseren Einblicke in die Vermögens- Finanz und Ertragslage wurde erstmalig eine Rückstellung für Provisionsansprüche für die Vermittlung von Kapitalanlegern in Höhe von 52.034,91 Euro erfasst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Eigenkapital

Bezüglich der Darstellung der Kapitalkontenentwicklung entsprechend der vertraglichen Regelung weisen wir darauf hin, dass die Kapitalkonten laut Gesellschaftsvertrag nur außerbilanziell dargestellt werden. Die im HR eingetragene Hafteinlage beträgt 500.000 Euro.

Die bilanzielle Kapitalkontenentwicklung der Komplementärin stellt sich wie folgt dar:

I.

Wert des Eigenkapitals zum 1. Januar 2016: 12.500,00 Euro

II.

Wert des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2016: 12.500,00 Euro

Die bilanzielle Kapitalkontenentwicklung der Kommanditisten stellt sich wie folgt dar:

Euro
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres: 4.040.534,79
1. Entnahmen (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag): -6,83
2. Mittelzufluss aus Gesellschaftereinzahlungen: 492.297,40
3. Gesellschafterverrechnungskonten 324.606,93
4. Belastung der Ergebnissonderkonten -2.363.202,86
5. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres: 0,00
6. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres: -2.115.190,09
II. Wert des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2016: 379.039,34

Die Entnahmen betreffen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

Für die Gesellschafter werden folgende Kapitalkonten geführt:

Kapitalkonto I: Einzahlungen des Gesellschafters auf seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme (5% der eingezahlten Pflichteinlage) sowie Entnahmen, soweit sie nicht auf einem der anderen Konten zu verbuchen sind.

Kapitalkonto II: Einzahlungen des Gesellschafters auf seine Pflichteinlage, soweit sie über die Haftsumme hinausgehen, sowie Entnahmen des Gesellschafters, soweit sie zu Lasten des Eigenkapitals der Gesellschaft gehen.

Bonuskonto: Verbuchung des Bonus der Kombinationszahler gemäß § 14 Nr. 4 und 6 des Gesellschaftsvertrags. Kombinationszahler erhalten einen Sofortbonus von 25% der Einmalzahlung sowie einen Treuebonus in Höhe der Einmalzahlung, aber begrenzt auf 20% der Summe der Ratenzahlungen. Das Bonuskonto bildet keine tatsächlich geleisteten Einlagen oder Entnahmen ab.

Gewinn- und Verlustkonto: Anteile des Anlegers am Gewinn und Verlust unter Berücksichtigung des Carried Interest.

Entnahmekonto: Entnahmen der Anleger (Ausschüttungen) soweit sie nicht auf den Kapitalkonten I oder II verbucht werden.

Verrechnungskonto: Verbuchung aller sonstigen Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und dem Anleger.

Die Summe der Kapitalkonten der Kommanditisten weisen zum Geschäftsjahresende folgende Salden aus:

Euro
Kapitalkonto I 526.607,65
Kapitalkonto II 9.967.545,34
Gewinn- und Verlustkonto -7.819.781,15
Entnahmekonto -212,71
Verrechnungskonto 324.606,93
Bonuskonto (nicht Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals) 2.567.691,81

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen Aufwendungen sind laufende Aufwendungen in Höhe von 1.941.371,12 Euro enthalten:

Vergütung des Investmentberaters 1.136.287,18
Einzelwertberichtigung auf Forderungen fällige ausstehende Einlagen 324.606,93
Kosten der externen Anlegerverwaltung 169.980,00
Laufende Rechtsberatung 113.793,00
Liquidationskosten 55.000,00
Rückstellung für Provisionsansprüche 52.034,91
Vergütung des Treuhänders 28.560,00
Vergütung Komplementär 17.255,00
Kosten der externen Buchhaltung 28.560,00
Steuerberatung 11.900,00
Porto und Telefonkosten 2.303,29
Nebenkosten des Geldverkehrs 930,81
Beiträge 160,00
Summe 1.941.371,12

In der laufenden Rechtsberatung sind 92.500 Euro für Rückstellungen für potentielle Rechtskosten enthalten.

Folgende Vertriebskosten und einmalige Kosten in Höhe von insgesamt 214.007,11 Euro sind in den sonstigen Aufwendungen enthalten:

Provisionen im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeschaffung 118.759,51
Vertriebskosten 95.247,60
Werbung und Marketing 0,00

5. Gewinnverwendungsrechnung

1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahrs: – 2.363.202,86 Euro
2. Belastung auf Kapitalkonten: – 2.363.202,86 Euro
3. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres: 2.115.190,09 Euro

6. Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten und Zinsen aus Kreditaufnahme und ohne einmalige Kosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert aus.

Im Geschäftsjahr betrug die Gesamtkostenquote 79,3%. Die hohe Kostenquote resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens gegenüber dem Investmentberater. Bereinigt um diesen einmaligen Effekt ergibt sich eine Kostenquote in Höhe von 28,76%.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovisionen an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Transaktionskosten in Form von Anschaffungsnebenkosten fielen im Geschäftsjahr in Höhe von 0,00 Euro an.

7. Zusätzliche Informationen gem. § 300 Abs. 1 KAGB

Der Fonds hält Vermögensgegenstände, die schwer zu liquidieren sind. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Anteile an GmbH- und Aktien-Gesellschaften, die nicht an offiziellen Märkten gehandelt werden können.

Schwer liquidierbare Gegenstände, für die es besondere Regelungen gibt, gibt es nicht.

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement eingeführt.

Die Angaben zum Risikoprofil und die von der AIF-Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme (§ 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB) erfolgen im Lagebericht.

8. Nachtragsbericht

Mit Beschluss vom 31. Januar 2017 hat die Fondsgeschäftsführung, vertreten durch die Venture Plus Verwaltungs GmbH, über die Auflösung des V+4 mit Wirkung zum 1. April 2017 und die Bestellung der Venture Plus Verwaltungs GmbH zur Liquidatorin entschieden. Mit dem Liquidationsbeschluss werden der kurzfristige Verkauf sämtlicher Beteiligungen und die Beendigung der Gesellschaft angestrebt. Die Bestellung der Venture Plus Verwaltungs GmbH zur Liquidatorin steht jedoch im Widerspruch zum geltenden Aufsichtsrecht. Zur Lösung dieser Situation hat sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft, deren Fremdverwaltungsvertrag mit dem V+4 im Dezember 2016 von der Fondsgeschäftsführung mit Wirkung zum 30. Juni 2017 gekündigt wurde, bereit erklärt, ihre Stellung formal bereits zum 18. Mai 2017 aufzuheben und fortan bis 30. Juni 2017 die Liquidatorin in ihren Aufgaben zu unterstützen. Das Ausscheiden der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermöglichte die Bestellung der Verwahrstelle des Fonds, der Rödl AIF Verwahrstelle GmbH, Hamburg, zur Liquidatorin ab 18. Mai 2017. Mit der Bestellung der Liquidatorin ist die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementärin erloschen.

Im Zusammenhang mit der Kündigung des Fremdverwaltungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der DSC durch die Fondsgeschäftsführung zum 30. Juni 2017 (vgl. I. Lagebericht, Punkt 1.2.), bzw. dessen formaler Aufhebung zum 18. Mai 2017, hat die DSC ihre Aufgaben bis zur Beendigung vertragsgemäß ausgeführt, eine Übergabe vorgenommen und wird über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus Beendigungsunterstützung leisten, sofern dies gewünscht ist. Mit Beendigung des Fremdverwaltungsvertrages endete automatisch auch der Auslagerungsvertrag mit der USTB Steuerberatungsgesellschaft mbH für die Buchhaltung. Die Liquidatorin wird ersatzweise einen Vertrag für die Buchhaltung mit der USTB Steuerberatungsgesellschaft mbH bis 30. Juni 2017 und mit der Rödl Treuhand Hamburg GmbH ab 1. Juli 2017 schließen. Der Vertrag für die Anlegerverwaltung mit der SaHa Investments endete ebenfalls durch Kündigung der SaHa vorzeitig. Die Aufgaben werden an die Rödl Treuhand Hamburg GmbH übergeben.

In Folge der Kündigung des Beratungsvertrages durch den Investmentberater (vgl. I. Lagebericht, Punkt 2.2.) hat die DSC die Aufgaben des Investmentberaters seit 1. Januar 2017 ohne weitere Vergütung übernommen. In Übereinstimmung mit dem Verkaufsprospekt hat der Investmentberater eine Vergütung mit den jeweiligen Einzahlungen der Anleger, d.h. im Voraus, für seine auf 25 Jahre angelegte Beratungstätigkeit erhalten. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Dauer der Beratungstätigkeit bis 31. Dezember 2016 forderte die DSC Anfang 2017 für die Gesellschaft rund 1,1 Mio. Euro von dem Investmentberater aufgrund seiner einseitigen Kündigung zurück. Trotz Mahnung war bislang kein Zahlungseingang zu verzeichnen. Ende März 2017 wurde vom Amtsgericht Köln ein Verfahren zur Prüfung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Venture Plus Beratungs GmbH eingeleitet. Das Insolvenzverfahren gegen den Investmentberater wurde am 19. Juni 2017 eröffnet. Obgleich sich derzeit noch keine stichhaltigen Aussagen zur Werthaltigkeit der Forderung treffen lassen, ist davon auszugehen, dass die Forderung in voller Höhe wertgemindert ist.

10. Sonstige Angaben

Gesellschaftsorgane

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Venture Plus Verwaltungs GmbH, Chemnitz. Deren gezeichnetes Kapital beträgt 25.000 Euro. Die Gesellschaft war vom 19. Dezember 2012 bis zur Bestellung der Verwahrstelle als Liquidatorin am 18. Mai 2017 Geschäftsführerin der Gesellschaft. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind: Chris Wolfgang Pampel und Björn Sonntag.

Liquidatorin ist die Rödl AIF Verwahrstelle GmbH, Hamburg. Deren gezeichnetes Kapital beträgt 200.000,00 Euro. Die Gesellschaft wurde am 18. Mai 2017 Liquidatorin der Gesellschaft. Geschäftsführer der Liquidatorin sind: Professor Dr. Christian Rödl, Dr. Ralf Ellerbrok, Monika Richter, Dr. Hans Weggenmann.

Zusätzliche Informationen zum Investmentvermögen gem. § 300 KAGB sind im Lagebericht angegeben.

 

05.07.2017

Geschäftsführung der Liquidatorin, der Rödl AIF Verwahrstelle GmbH:

Dr. Ralf Ellerbrok

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1. Anlagestrategie und Anlageziele

Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. (im Folgenden: V+4) ist ein Venture Capital Fonds. Die Anlagestrategie besteht darin, dass sich der Fonds an aufstrebenden jungen Unternehmen beteiligt, mit dem Ziel, bei Veräußerungen der Beteiligungen Gewinne zu realisieren.

Bei Private Equity und Venture Capital werden finanzielle Mittel an Unternehmen durch eine Beteiligungsgesellschaft vergeben. Außerdem unterstützt die Beteiligungsgesellschaft die finanzierten Unternehmen u.a. in Form von Know-how-Transfer und der Vermittlung von Kontakten. Ein Unternehmen kann in verschiedenen Stufen der Unternehmensentwicklung mittels Venture Capital unterstützt werden. In der ersten und wagnisreichsten Stufe, der Seed-Finanzierung, hat sich der V+4 noch nicht an jungen Unternehmen beteiligt. Der Fonds ist erst in der darauffolgenden Start-up Phase in Unternehmensbeteiligungen eingestiegen. Das eingebrachte Kapital wurde zumeist für Aktivitäten der weiteren Produktentwicklung und der Vorbereitung der Markteinführung gebraucht. Da der Fonds in seinem Portfolio ausschließlich Beteiligungen in den Bereichen Medizintechnik und Biotechnologie hält, wurden die Gelder in Forschung, Weiterentwicklung und Lizenzierungen von Medikamenten oder Medizintechnik investiert. Die darauf folgende Phase der Wachstumsfinanzierung wird auch als Growth Finance oder Expansion bezeichnet. Diese Stufe sollte den voraussichtlichen Exit des V+4 kennzeichnen, in der die Anteile an den Unternehmen verkauft werden, entweder zurück an die Gründer oder an strategische Investoren oder Finanzinvestoren, die in die Unternehmen einsteigen möchten.

Aufgrund der noch nicht vorhandenen BaFin Genehmigung hat die damalige Fondsgeschäftsführung mit Beschluss vom 31. Januar 2017, vertreten durch die Venture Plus Verwaltungs GmbH, über die Auflösung des V+4 mit Wirkung zum 1. April 2017 und die Bestellung der Venture Plus Verwaltungs GmbH zur Liquidatorin entschieden. Mit dem Liquidationsbeschluss werden der kurzfristige Verkauf sämtlicher Beteiligungen und die Beendigung der Gesellschaft angestrebt. Die Bestellung der Venture Plus Verwaltungs GmbH zur Liquidatorin steht jedoch im Widerspruch zum geltenden Aufsichtsrecht. Zur Lösung dieser Situation hat sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft, deren Fremdverwaltungsvertrag mit dem V+4 im Dezember 2016 von der Fondsgeschäftsführung mit Wirkung zum 30. Juni 2017 gekündigt wurde, bereit erklärt, ihre Stellung formal bereits zum 18. Mai 2017 aufzuheben und fortan bis 30. Juni 2017 die Liquidatorin in ihren Aufgaben zu unterstützen. Das Ausscheiden der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermöglichte die Bestellung der Verwahrstelle des Fonds, der Rödl AIF Verwahrstelle GmbH, Hamburg, zur Liquidatorin ab 18. Mai 2017. Mit der Bestellung der Liquidatorin ist die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementärin erloschen.

1.2. Angaben zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist zum 22. Juli 2013 in Kraft getreten. Geschlossene Fonds, wie der V+4, deren Anteile nach diesem Stichtag vertrieben wurden oder die Investitionen nach diesem Stichtag getätigt haben, unterliegen nach einem Übergangsjahr seit Mitte 2014 den regulatorischen Anforderungen des KAGB. Vor diesem Hintergrund hatte der V+4 im zweiten Quartal 2014 Kontakt zur DSC Deutsche SachCapital GmbH, Hamburg (DSC), einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), aufgenommen. Der Fremdverwaltungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der DSC wurde mit Wirkung vom 22. Juli 2014 geschlossen und endete vorbehaltlich einer Kündigung mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Gesellschaft. Im Dezember 2016 wurde dieser Vertrag mit Wirkung zum 30. Juni 2017 durch die Fondsgeschäftsführung gekündigt und im Mai 2017 vorzeitig aufgehoben (siehe auch III. Anhang, Punkt 8. Nachtragsbericht).

Der DSC oblagen die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement und administrative Tätigkeiten wie die Buchhaltung, die Bewertung der Vermögensgegenstände des Fonds und die Anlegerverwaltung.

Die Haftung der DSC ist grundsätzlich auf die ordnungsgemäße Verwaltung der Gesellschaft beschränkt. Die DSC war berechtigt, die aufgrund dieses Vertrages gegenüber der Gesellschaft zu erbringenden Dienstleistungen insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Aufgrund des Fehlens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigter Anlagebedingungen konnte die DSC auch im Jahr 2016 keine Anlageentscheidungen im Rahmen der ihr übertragenen Portfolioverwaltung treffen. Die Aufgaben der Anlegerverwaltung hatte die DSC an die SaHa Investment GmbH, Dresden, ausgelagert. Die Fondsbuchhaltung wurde an die USTB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dresden, ausgelagert. Beide Auslagerungen wurden der BaFin angezeigt und von Dienstleistern ausgeübt, die diese Tätigkeiten bereits vor der Bestellung der Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Gesellschaft ausgeübt hatten (siehe auch III. Anhang, Punkt 8. Nachtragsbericht).

Die DSC erhält für ihre Leistungen als bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft eine laufende jährliche Vergütung in Höhe von 0,4% der Bemessungsgrundlage bis zu einem Nettoinventarwert in Höhe von 50 Millionen Euro und 0,2% bezogen auf den Anteil der Bemessungsgrundlage, der 50 Millionen Euro übersteigt. In den ersten drei Jahren beträgt die Vergütung jährlich mindestens 100.000,– Euro. Im Geschäftsjahr erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von 100.000 Euro1 für die laufende Verwaltung.

Neben der Vergütung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft sind im Berichtsjahr Vergütungen an die Verwahrstelle und sonstige Dritte gezahlt worden. Die Zusammensetzung der laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres ist im Anhang dargestellt.

2. Tätigkeitsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat in den per Februar 2017 veröffentlichten Zahlen seiner Mitgliedsunternehmen2 ermittelt, dass sich das Fundraising im Jahr 2016 auf insgesamt 2,33 Mrd. Euro und damit auf gut 150% des Vorjahreswertes belief. Knapp ein Viertel dieses Kapitals haben Investoren Venture Capital Fonds und mehr als die Hälfte Buy-Out Fonds zugesagt.

In Deutschland wurden im Jahr 2016 insgesamt 5,69 Mrd. Euro investiert, was im Vergleich zur Investition in 2015 einen Rückgang von 0,9 Mrd. Euro bedeutet. Hiervon flossen rund 16% in Venture Capital Investitionen und 76% in Buy-Out Investitionen. In Deutschland ansässige Beteiligungsgesellschaften investierten davon 3,41 Mrd. Euro, weitere 2,28 Mrd. Euro stammten von ausländischen Beteiligungsgesellschaften ohne Sitz in Deutschland. Die Zahl der im Jahresverlauf finanzierten deutschen Unternehmen lag mit 1.011 unter der des Vorjahres mit 1.319.

Bei Investoren besonders begehrt waren die Branchen Unternehmens-/Industrieerzeugnisse mit 33% vor Informations- und Kommunikationstechnologie (23%), Konsumgüter/Handel (20%) und Life Sciences (9%). Gegenüber einem Vorjahreswert von 28% hat damit das für die Gesellschaft relevante Segment Life Sciences bei Investoren an Attraktivität verloren.

1 Bei den 100.000 EUR handelt es sich um die Nettovergütung der DSC. Der in der GuV ausgewiesene höhere Betrag enthält Verauslagungen der KVG, die der KVG erstattet wurden, für die KVG aber keine Vergütung darstellen.
2 BVK-Statistik: Das Jahr in Zahlen 2016 – Datenstand Februar 2017.

2.2. Anlagepolitik

Die Anlagepolitik der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. bestand darin, Beteiligungsunternehmen zu erwerben und, wenn eine signifikante Wertsteigerung des Beteiligungsunternehmens eingetreten ist, die Beteiligung wieder zu veräußern. Hierzu wurden geeignete Beteiligungen in einer frühen Phase der Unternehmensentwicklung erworben und die Unternehmen sodann bei ihrer Entwicklung begleitet, um als Mitgesellschafter an Wertsteigerungen teilzunehmen. Die Erzielung von laufenden Erträgen aus den Beteiligungen ist keine Zielsetzung der Anlagepolitik.

Beteiligungen wurden über Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Instrumente eingegangen. Der V+4 setzt kein Fremdkapital ein, d.h. der Investitionsgrad des V+4. wird nicht durch den Einsatz von Fremdkapital gesteigert.

Die bei Auflage des Fonds angedachten Anlagen in Gold und grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen bis zur Höhe von 10% des Fondsvermögens wurden nicht vorgenommen.

Andere Vermögensgegenstände durften nur erworben werden, soweit sie mit den Anlagegrundsätzen des V+4. im Einklang standen.

Der V+4 ist in fünf Anlageobjekte investiert, die allesamt vor Mitte 2014 und damit vor Bestellung der DSC als Kapitalverwaltungsgesellschaft durch die Fondsgeschäftsführung akquiriert worden sind. Diese Anlageobjekte werden im Folgenden unter 2.3. dieses Lageberichts genauer beschrieben.

Der V+4 unterliegt seit dem 22. Juli 2014 den aufsichtsrechtlichen Regelungen des KAGB. Bei Auflage der Gesellschaft waren die Inhalte des KAGB noch nicht im Detail bekannt. Daher ist die Situation entstanden, dass der Gesellschaftsvertrag inhaltlich und rechtlich mit den durch das KAGB geforderten Regelungen in Teilen im Widerspruch steht. Als Konsequenz war der V+4 seit Mitte 2014 nicht mehr im Vertrieb und die Gesellschaft durfte keine Anlageentscheidungen treffen. Voraussetzung für den Erwerb weiterer Anlageobjekte und auch für eine mögliche Wiederaufnahme des Vertriebs des V+4 war die Gestattung von KAGB-konformen Anlagebedingungen durch die Aufsichtsbehörde BaFin.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft stand hinsichtlich der Formulierung der Anlagebedingungen in einem intensiven Austausch mit der BaFin. Aufgrund positiver Signale und eines konstruktiven Austauschs erschien lange Zeit eine Lösung durch die Fassung genehmigungsfähiger Anlagebedingungen für den V+4 möglich. Ende 2016 teilte die BaFin jedoch mit, dass sie grundsätzliche Bedenken wegen der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen unterschiedlichen Behandlung der Anleger trägt. Die grundsätzliche Idee hinter der unterschiedlichen Behandlung der Anleger im Gesellschaftsvertrag war, dass Anleger, die ihre Einlage bereits zum Zeichnungsdatum erbracht haben, in der abschließenden Ergebniszuweisung bevorzugt werden gegenüber Anlegern, die ihre Einlage im Laufe mehrerer Jahre erbringen. Diese gemäß Verkaufsprospekt gewollte Regelung lässt sich im Nachhinein ohne die Zustimmung jedes einzelnen Anlegers nicht ändern. Eine Änderung dieser Regelung zulasten einzelner Anlegerklassen ist damit praktisch nicht möglich und führt nun in eine Sackgasse.

Im Rahmen der laufenden Portfolioverwaltung wurde das Portfoliomanagement der DSC auch in 2016 von der Venture Plus Beratungs GmbH (im Folgenden Investmentberater) beraten. Die Venture Plus Beratungs GmbH ist ein auf die Bereiche Private Equity und kleinkapitalisierte börsennotierte Unternehmen spezialisiertes Beratungsunternehmen, das nach eigenen Angaben ähnliche Mandate auch für andere Gesellschaften übernimmt. Der Investmentberater hat seine beratende Tätigkeit bereits vor Bestellung der Kapitalverwaltungsgesellschaft, und zwar dann gegenüber der Fondsgeschäftsführung, für die Gesellschaft ausgeübt. Der Beratungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 durch den Investmentberater ordentlich gekündigt. Die DSC hat die Aufgaben des Investmentberaters seit 1. Januar 2017 ohne weitere Vergütung übernommen.

In Übereinstimmung mit dem Verkaufsprospekt hat der Investmentberater eine Vergütung mit den jeweiligen Einzahlungen der Anleger, d.h. im Voraus, für seine auf 25 Jahre angelegte Beratungstätigkeit erhalten. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Dauer der Beratungstätigkeit bis 31. Dezember 2016 forderte die DSC Anfang 2017 für die Gesellschaft rund 1,1 Mio. Euro von dem Investmentberater aufgrund seiner einseitigen Kündigung zurück (siehe auch Punkt 3.3. Vermögenslage in diesem Lagebericht sowie III. Anhang, Punkt 8. Nachtragsbericht).

2.3. Struktur des Portfolios

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über den Stand der Portfoliounternehmen der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr wurden wegen der nicht genehmigten Anlagebedingungen keine Investitionen vorgenommen.

2.3.1. AmVac AG

Die AmVac AG war ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Das Unternehmen hatte eigene Plattformtechnologien mit breitem Anwendungspotenzial und war in der Impfstoffentwicklung tätig.

Die im November 2015 durch die Generalversammlung beschlossene Kapitalerhöhung scheiterte im Januar 2016, da die beschlossene Summe nicht erreicht werden konnte. Daraufhin musste die AmVac AG am 22. Januar 2016 Konkurs anmelden.

Mit einem Totalverlust muss gerechnet werden. Die Beteiligung wird daher mit 0,00 Euro angesetzt.

2.3.2. Axiogenesis AG

Die Axiogenesis AG ist ein Biotechnologie-Unternehmen, das zelluläre Analysesysteme auf Basis der iPS- (induced Pluripotent Stemcell) Technologie entwickelt und diese vornehmlich für den Einsatz in der pharmazeutischen, aber zusätzlich auch in der chemischen und kosmetischen Industrie, bereitstellt. Anwendungen sind einerseits der Nachweis von toxischen Wirkungen sowie andererseits das Screening von Substanzen für die Medikamentenentwicklung. Die für den weltweiten Verkauf bestimmten Produkte sind enddifferenzierte humane Organzellen. Die technologische Plattform ermöglicht sowohl die Herstellung und den Vertrieb von Zellen und Testsystemen (Geschäftsbereich Cells) sowie als neues, zweites Standbein die unternehmenseigene präklinische Entwicklung von eigenen Medikamentenkandidaten (Geschäftsbereich Drugs).

In 2016 gab es mehrere erfolgreiche Kapitalerhöhungen und dabei konnte mit dem Sino German Hightech Fund (SGHF) auch ein neuer internationaler Investor gefunden werden. Verzögerungen im Geschäftsfeld Cells führten in 2016 jedoch zu einem hohen zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der weitere Maßnahmen nötig werden lässt. Da für die weitere Entwicklung des Geschäftsbereichs Cells weiterhin erhebliche finanzielle Mittel erfordern sind, werden sogar der Verkauf dieses Bereichs und die Konzentration auf das Geschäftsfeld Drugs in Erwägung gezogen. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Anteilsbewertung auf Basis der Kapitalerhöhung mit SGHF unter Berücksichtigung eines signifikanten Abschlags. Die Beteiligung wird daher mit 100.000,00 Euro angesetzt.

2.3.3. Curadis GmbH

Die Curadis GmbH ist ein Biotechnologieunternehmen, das neuartige Medikamente und Therapiekonzepte für die Behandlung von hormonabhängigen Krankheitsbildern und Krebserkrankungen entwickelt. Das Geschäftsmodell der Curadis GmbH basiert auf der Vorbereitung der innovativen Therapiekonzepte der Gesellschaft für ein Co-Development mit einem Unternehmen aus der Pharmaindustrie.

CR 1447 zur Behandlung von Brustkrebs ist der erste und bislang einzige Entwicklungskandidat des Unternehmens und stellt eine transdermale Anwendung mit dem Wirkstoff 4-OHT (4-hydroxy-testosteron) dar. Nach erfolgreichem Abschluss der klinischen Studien der Phase I (Verträglichkeit) im April 2015 startete die Phase II zur Überprüfung der klinischen Wirkung im Mai 2016 durch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung an insgesamt 14 klinischen Zentren.

Da die Gesellschaft im Wesentlichen keine Umsätze generiert, ist ihre Geschäftsfortführung vom Erfolg weiterer Kapitalrunden abhängig. Im März 2016 fand eine Kapitalerhöhung statt, an welcher der V+4 nicht teilgenommen hat und deshalb im Rang hinter andere Gesellschafter gerückt ist. Bis zum Abschluss der Phase II Studie in 2018 wird noch weiteres Kapital benötigt. Vor dem Abschluss der Studien der Phase II und damit vor der klinischen Validierung der Wirksamkeit erscheint ein Verkauf der Beteiligung des V+4 sehr schwierig. Die Beteiligung wird daher mit 0,00 Euro angesetzt.

2.3.4. FIAGON AG Medical Technologies

Die FIAGON AG Medical Technologies entwickelt und produziert chirurgische Navigationssysteme der neuesten Generation für die Bereiche HNO, Gehirn und Wirbelsäule und bedient somit den Trend nach Automatisierung/Robotertechnik. Diese Navigationssysteme ermöglichen es Chirurgen, Eingriffe bereits vor der Operation computergestützt zu planen und während der Operation diese Planungen navigiert umzusetzen. Die Instrumente lassen sich in bereits bestehende OP Technik integrieren und erweisen sich als ergonomisch und zuverlässig in der klinischen Routine.

Die FIAGON AG Medical Technologies ist vertrieblich weltweit aktiv. Die FIAGON AG Medical Technologies konnte 2016 ihre Umsätze erneut deutlich steigern, hohe Fixkosten führen aber weiterhin zu operativen Verlusten. Zudem liegt die Entwicklung des US-Marktes aufgrund verzögerter Zulassungen hinter Plan.

Im Jahr 2016 konnte die Fiagon AG mit Donghai Securities und der German Startups Group zwei neue Investoren mit einem Gesamtinvestment in Höhe von 7,5 Mio. Euro gewinnen. Donghai Securities ist eine chinesischen Investmentbank und soll die Aktivitäten in China stärken. Die Beteiligung wird insbesondere durch den Investoreneinstieg daher mit 150.000,00 Euro angesetzt.

2.3.5. MagnaMedics GmbH

Die MagnaMedics GmbH entwickelt, produziert und vermarktet magnetische Separationslösungen. Als in vitro Diagnostik-Hersteller ist die Gesellschaft Partner für Forschung und Entwicklung und beliefert internationale Kunden aus dem Life Science Bereich.

Die MagSi Produktserie findet Interesse bei Herstellern von Immuntests und DNA-Kits sowie bei Hochdurchsatz-Service Laboren. Aufgrund der sehr effizienten und kostengünstigen Produktion der magnetischen Beads kann mit diesem Produkt dem insgesamt in der Branche herrschenden Kostendruck begegnet werden. Mit der Entwicklung der neuen Produktlinie MagSiMUS kommt die MagnaMedics GmbH zudem auf den wachsenden Nischenmarkt der Flüssigkeitschromatographie.

Da sich die Gesellschaft im zweiten Halbjahr vertriebsseitig neu aufstellen musste, wurde der Vertriebsstart der neuen Produktserie MagSiMUS auf das Jahresende verschoben. Dies hatte zur Folge, dass eine Kapitalerhöhung Mitte 2016 durch eine zweite im Herbst 2016 ergänzt werden musste. Letztere gestaltete sich schwierig und kam nur nach signifikanten Zugeständnissen der sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligten Gesellschafter (eine erhöhte Liquidationspräferenz für die Kapitalgeber) zustande. Es wurde beschlossen, dass sich das Unternehmen mit einem revidierten Businessplan nun vorwiegend aus eigenen Umsätzen finanzieren solle, was allerdings zu einem signifikant schwächerem Wachstumspfad führt. Diese Situation wirkt erschwerend sowohl auf die Investorensuche als auch auf eine Exit-Planung. Durch die genannten Zugeständnisse ist im Hinblick auf die Nachteile bei der Liquidationspräferenz zu erwarten, dass für den V+4 bei einem Exit keinerlei Rückflüsse zu erwarten sind. Die Beteiligung wird daher mit 0,00 Euro angesetzt.

2.4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Die Fondsgeschäftsführung hat im Dezember 2016 den Fremdverwaltungsvertrag mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft DSC Deutsche SachCapital GmbH mit Wirkung zum 30. Juni 2017 gekündigt (vgl. Punkt 1.2. dieses Lageberichts). Zu den Auswirkungen verweisen wir auf III. Anhang, Punkt 8. Nachtragsbericht.

Der Investmentberater Venture Plus Beratungs GmbH hat den Beratungsvertrag zum 31. Dezember 2016 ordentlich gekündigt. Zu den Auswirkungen verweisen wir auf die Punkte 2.2. und 3.3. dieses Lageberichts und auf III. Anhang, Punkt 8. Nachtragsbericht.

Wie bereits im Jahresbericht 2015 berichtet, hat eine Beteiligung des Portfolios, die AmVac AG, im Januar 2016 Insolvenz angemeldet. Zu den Auswirkungen verweisen wir auf die unter Punkt 2.3.1. dieses Lageberichts vorgenommene Darstellung.

2.5. Wesentliche Risiken, Risikoprofil und Risikomanagement

Siehe dazu unter Punkt 4. dieses Lageberichts.

2.6. Vergütungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Vergütungspolitik für die Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft muss mit einem soliden und wirksamen Fonds- und Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sein. Zudem darf sie nicht zur Übernahme von Risiken ermutigen, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen, Satzungen und Anlegerinteressen unvereinbar sind. Die Vergütung ist so gestaltet, dass neben der Festvergütung eine variable Vergütung verdient werden kann. Dabei sind feste und variable Bestandteile in einem angemessen Verhältnis vorgesehen, um nicht zum Eingehen erheblicher Risiken zu ermuntern. Die variablen Vergütungen orientieren sich an finanziellen Leistungsindikatoren (Ziele), die jährlich neu festgelegt werden. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren können ebenfalls als Ziele definiert werden. Sie werden in Abhängigkeit von Position, Verantwortung und der Geschäftsstrategie jährlich festgelegt.

Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft hatte in 2016 verschiedene alternative Investmentfonds in der Verwaltung und umfasste einen Personalbestand von im Jahresdurchschnitt vier Mitarbeitern (einschließlich Geschäftsführung). Die in 2016 gezahlten Vergütungen setzen sich wie folgt zusammen:

Summe Grundgehälter 371.784,98 Euro
Summe Variablen 40.356,92 Euro
Gesamt 412.141,90 Euro
davon an Führungskräfte 285.000,00 Euro
davon an sonstige Risikoträger: 0,00 Euro

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist ein Konzernunternehmen der MPC Capital Gruppe und greift auf weitere personelle Ressourcen innerhalb des Konzerns zurück.

Bei diesen Angaben handelt es sich um Gehälter, die die Kapitalverwaltungsgesellschaft an ihre Mitarbeiter leistet. Es handelt sich nicht um Zahlungen, die die Fondsgesellschaft an die Kapitalverwaltungsgesellschaft geleistet hat.

3. Wirtschaftsbericht

3.1. Kapitalisierung der Gesellschaft

Die getätigten Einlagen des Komplementärs und der Kommanditisten belaufen sich zum 31. Dezember 2016 auf 10.616.652,99 Euro. Davon entfallen 12.500,00 Euro auf die Komplementärin und 10.604.152,99 Euro auf die Kommanditisten. Darin enthalten sind Anteile der Venture Plus Beratungs GmbH und die Venture Plus Treuhand GmbH in Höhe von je 1.000,00 Euro als Pflichteinlagen, (insgesamt also 2.000,00 Euro), die eingezahlt wurden.

Zum 31. Dezember 2016 beträgt die Summe der gezeichneten Anteile der Kommanditisten (Treugeber) an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. 21.768.903,04 Euro. Dem gegenüber stehen ausstehende Einlagen in Höhe von 11.166.750,05. Einlagen in Höhe von 324.606,93 Euro sind fällig und werden von den Ratenzahlern eingefordert (vgl. Punkt 4.2.3 dieses Lageberichts).

Die im Eigenkapital ausgewiesenen nicht realisierten Gewinne/Verluste aus der Neubewertung betragen -2.567.691,81 Euro.

3.2. Angaben zum Anteilwert

(i) Angabe der umlaufende Anteile und des Anteilwertes

Bei eingezahlten Kapitalanteilen des Komplementärs und der Kommanditisten (Kapitalkonto I und II) in Höhe von 10.616.652,99 Euro und einem auf 2.000,00 Euro normierten Erstausgabepreis der Anteile (Mindestzeichnungssumme gemäß Verkaufsprospekt) ergeben sich 5.308,33 umlaufende Anteile. Umlaufende Anteile werden als eingezahlte Anteile definiert.

Der Wert eines Anteils eines Anlegers richtet sich nach der Einzahlungsmodalität des Kommanditisten auf seine Pflichteinlage.

Die Abhängigkeit des Anteilwertes von der Höhe der Einzahlungen auf die gezeichnete Pflichteinlage ergibt sich insbesondere daraus, dass sich die Kostenbelastungen unterschiedlich auf den Anteilswert auswirken:

Eigenkapitalvermittlungs- und ähnliche Provisionen: 12,50% auf das gezeichnete Kapital, Vorabbelastung des eingezahlten Kapitals,

Alle weiteren Aufwendungen werden im Verhältnis der gezeichneten Pflichtanteile verteilt,

Die weiteren Aufwendungen werden während der Vertriebsphase unabhängig vom Beitrittsdatum verteilt.

Der nicht realisierte Gewinn wirkt sich auf den Anteilswert nach Höhe der Einzahlung und nach dem zugerechneten Bonus nach Gesellschaftsvertrag aus.

Die Ermittlung der Anteilwerte erfolgt unter der Prämisse, dass sämtliche zukünftigen Einzahlungen der Ratenzahler planmäßig erfolgen und dadurch die anteiligen Kosten zwischen Einmal- und Ratenzahlern vollständig verursachungsgerecht zugewiesen werden können. Mit Eintritt der Fondsgesellschaft in die Liquidation erscheint das Aufrechterhalten dieser Prämisse fraglich. Zum 31. Dezember 2016 geben wir deshalb den Anteilswert auf Basis des Auseinandersetzungsguthaben an, das zwischen 0,00 Euro (für ratierliche Einzahlung mit der höchsten Kostenbelastung) und einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen 130,68 EUR pro Anteil beträgt.

(ii) Vergleichende Übersicht der Anteilswerte*

Anteilswert für ratierliche Einzahlungen mit der höchsten Kostenbelastung zum 31. Dezember 2013 0,00 Euro
Anteilswert für ratierliche Einzahlungen mit der höchsten Kostenbelastung zum 31. Dezember 2014 0,00 Euro
Anteilswert für ratierliche Einzahlungen mit der höchsten Kostenbelastung zum 31. Dezember 2015 0,00 Euro
Anteilswert für ratierliche Einzahlungen mit der höchsten Kostenbelastung zum 31. Dezember 2016 0,00 Euro
Anteilswert für einmalig volleingezahlte Pflichteinlagen zum 19. Dezember 2012 (Gründung der Gesellschaft) 2.000,00 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2012 2.000,00 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2013 1.460,80 Euro
Anteilswert für einmalig volleingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2014 2.385,00 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2015 1.349,69 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2016 130,68 Euro

* Zahlen aus der Vergangenheit garantieren keine zukünftige Wertentwicklung. Die Werte der Jahre 2013-2015 wurden auf Basis der Annahme der Fortführung der Gesellschaft ermittelt. Der Wert in 2016 berücksichtigt die vorzeitige Liquidation der Gesellschaft.

3.3. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Gesellschaften ist wesentlich bestimmt durch die eingegangenen Beteiligungen. In der nachfolgenden Tabelle sind die getätigten Investitionen dargestellt. Da in 2016 wegen der fehlenden Anlagebedingungen keine neuen Investitionen getätigt werden konnten, entsprechen die Investitionen denen der Geschäftsjahre 2014 und 2015. Dies gilt nicht für die Bewertung. Diese wurde entsprechend für das Geschäftsjahr 2016 angepasst und ist im Vergleich zum Vorjahr um 89% gesunken. Die hohe Abwertung liegt auch darin begründet, dass die Bewertungsansätze mit Eintritt des V+4 in die Liquidation nunmehr unter der Annahme eines kurzfristig für die Geschäftsanteile des V+4 erzielbaren Verkaufserlöses erfolgen müssen und nicht unter der Annahme einer anteiligen Beteiligung eines in der Zukunft liegenden Unternehmensverkaufs.

Portfoliounternehmen Investitionen
in Euro
Bewertung
in Euro
AmVac AG 1.613.449,88 0,00
AXIOGENESIS AG 221.044,00 100.000,00
Curadis GmbH 582.815,28 0,00
FIAGON AG Medical Technolgies 122.935,35 150.000,00
MagnaMedics GmbH 264.838,21 0,00
Summe 2.805.082,72 250.000,00

Daneben ist die Gesellschaft noch mit 12.500,00 Euro an der Treuhandkommanditistin (Beteiligung 100%) beteiligt. Die Beteiligung der Treuhand wurde auf Null Euro abgewertet, da potentielle Klagen oder der Abschluss von Vergleichen gegen die Gesellschaft das Kapital aufzehren würden.

In Übereinstimmung mit dem Verkaufsprospekt hat der Investmentberater eine Vergütung mit den jeweiligen Einzahlungen der Anleger, d.h. im Voraus, für seine auf 25 Jahre angelegte Beratungstätigkeit erhalten. Dafür wurde ein Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.077.360,00 Euro (Stand 31. Dezember 2015) gebildet. Der Investmentberater hat seinen Vertrag zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Die Gesellschaft hat daraufhin einen Erstattungsanspruch gegen den Berater geltend gemacht. Trotz Mahnung war bislang kein Zahlungseingang zu verzeichnen. Ende März 2017 wurde vom Amtsgericht Köln ein Verfahren zur Prüfung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Venture Plus Beratungs GmbH eingeleitet. Am 19. Juni 2017 wurde das Insolvenzverfahren gegen den Investmentberater eröffnet. Obgleich sich derzeit noch keine stichhaltige Aussage zur Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs treffen lässt, ist davon auszugehen, dass der Erstattungsanspruch nicht durchgesetzt werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Bewertung der Beteiligungen nicht um realisierte Werte handelt. Es besteht das Risiko, dass diese Wertansätze bei einer Veräußerung der Beteiligungen nicht erzielt werden können.

Der Fonds hält Vermögensgegenstände, die schwer zu liquidieren sind. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Anteile an GmbH- und Aktien-Gesellschaften, die nicht an offiziellen Märkten gehandelt werden können.

Die Eigenkapitalquote beträgt 50%.

3.4. Finanzlage

Zum 31. Dezember 2016 verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von 489.364,90 Euro und über Forderungen an den Treuhandkommanditisten in Höhe von 9.970,29 Euro. Die Mittelverwendung des Bankbestandes des Treuhänders unterliegt der Kontrolle der Verwahrstelle.

Die Investitionen in Höhe von 2.817.582,72 Euro erfolgten vollständig mit Eigenkapital.

3.5. Ertragslage

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine Veräußerungen von Portfoliounternehmen getätigt. Es wurden Erträge in Höhe von 12.999,59 Euro (Vorjahr: 131,93 Euro) erzielt (Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Herabsetzung von Verbindlichkeiten sowie Zinsen und ähnliche Erträge).

Dem standen Aufwendungen in Höhe von 2.376.202,42 Euro (Vorjahr 758.422,94 Euro) gegenüber, so dass sich ein negatives realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von 2.363.202,86 Euro (Vorjahr negatives realisiertes Ergebnis 758.291,01 Euro) ergab. Der Anstieg der Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Aufwand aus der Ausbuchung des Rechnungsabgrenzungspostens gegenüber dem Investmentberater 1.136.287,18 Euro (siehe auch III. Anhang, Punkt 8. Nachtragsbericht).

Die Verwaltungsvergütung der KVG betrug 190.079,67 Euro (im Vorjahr 129.416,82 Euro). Diese setzte sich zusammen aus 100.000,00 Euro Verwaltungsvergütung für die KVG sowie Erstattungszahlungen für Verauslagungen, die die KVG für den Fonds geleistet hat. Hierbei handelt es sich insbesondere um verauslagte Rechtskosten im Zusammenhang mit der AmVac Insolvenz.

Kosten der Rechtsberatung betrugen 113.793,00 Euro (im Vorjahr 2.297,00 Euro). Diese sind geprägt durch erhöhten Aufwand für die Bildung von Rückstellungen für potentielle Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern (siehe dazu auch die Ausführung zur Zusammensetzung der Rückstellungen im Anhang).

Die Kosten der externen Anlegerverwaltung betrugen unverändert zum Vorjahr 169.980,00 Euro.

Darüber hinaus wurden Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegenüber Sparplanzahlern, die ihre Raten nicht bedienen, in Höhe von 324.606,93 Euro vorgenommen.

4. Risikoprofil und Risikomanagement

Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. investierte vornehmlich in Unternehmen, die sich noch in einem jungen Entwicklungsstadium befanden. Hierbei handelte es sich um sogenannte Venture Capital-Investitionen, die in der Regel mit erhöhten Chancen aber auch Risiken einhergingen. Da die vorliegenden Vermögensanlagen in keiner Weise vor einem Totalausfall gesichert und mit hohen unternehmerischen Risiken behaftet sind, kommen sie zum Beispiel für eine Vermögensbildung im Rahmen der Altersvorsorge nicht in Frage.

4.1. Risikomanagementsysteme

Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken stellt eine grundsätzliche Anforderung an die Verwaltung von Investmentvermögen dar. Die Geschäftsleitung der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Bereich Risikomanagement tragen dabei die Verantwortung für die Schaffung von Risikobewusstsein sowie für die Früherkennung, Bewertung, Steuerung und Kommunikation der Risiken.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft nutzt etablierte und bewährte Risikomanagementprozesse und -instrumente zur Eingrenzung und Steuerung der Risiken des wirtschaftlichen Handelns. Dabei werden zunächst im Rahmen einer vierteljährlich stattfindenden Risikoinventur sämtliche Risiken eines Fonds identifiziert und diese in einem zweiten Schritt hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen quantifiziert. Je nach Bedeutung der einzelnen Risiken werden dann Maßnahmen zur Eingrenzung und Kontrolle der Risiken entwickelt und umgesetzt.

Ein zentrales Element des Risikomanagements ist die Liquiditätsplanung, da Risiken bzw. deren Folgen eine direkte Auswirkung auf die Liquidität der Fondsgesellschaft haben können. Insbesondere Risiken, die aus den Vermögensgegenständen resultieren, können die Liquiditätssituation signifikant beeinflussen. Die systematische Auseinandersetzung mit dem Risikoprofil der Fondsgesellschaft im Rahmen der Risikoanalyse gewährleistet eine regelmäßige kritische Würdigung der Liquiditätsplanung und führt nach Abstimmung zwischen Risikomanagement und Portfolioverwaltung ggf. zu einer Anpassung der Berechnungen. Die Liquiditätsplanung dient somit als Basis für das Management wesentlicher Risiken. Bei der Erstellung der Liquiditätsplanung werden alle signifikanten Zahlungsströme abgebildet. Dies sind insbesondere die geplanten Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft, die betragsmäßig überwiegend aus den Investitionen und Desinvestitionen sowie aus den laufenden Gesellschaftskosten resultieren. Ebenso beinhaltet jede Liquiditätsplanung implizit eine Einschätzung über mögliche Zahlungsausfälle (konservativer Ansatz). Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für wesentliche Kennziffern Limits festgelegt, bei deren Überschreiten gegebenenfalls risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden sollten. Die ermittelten Auswirkungen der Risiken auf die Liquiditätsplanung werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst. Neben Risiken, die eine direkte Auswirkung auf die Liquiditätsplanung haben, gibt es Risiken, deren Wirkung auf die Liquiditätsplanung nicht unmittelbar definier- und/oder beschreibbar ist. Hierzu zählen überwiegend operationelle Risiken, wie der Ausfall administrativer Partner, oder aber Risiken, die sich aus der Bewertung der Vermögensgegenstände ergeben. Indirekte Risiken werden nicht in der Liquiditätsplanung abgebildet, sondern mit Hilfe einer Schätzung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenhöhe in die Risikoanalyse einbezogen und limitiert. Dazu werden Indikatoren ermittelt, die unmittelbaren Einfluss auf den Eintritt eines Risikos haben können. Diese Indikatoren werden ebenfalls regelmäßig beobachtet und konkretisieren die Bewertung der einzelnen Risiken im Rahmen der Risikoanalyse. Zusätzlich werden Stresstests durchgeführt, welche atypische Verläufe in der Liquidität abbilden und so die Bewertung der Liquiditätsrisiken ermöglichen. Auf dieser Basis findet die Darstellung von verschiedenen Szenarien statt.

Die Höhe der bestehenden Risiken und die Wirksamkeit der Maßnahmen werden dabei laufend durch einen Risikomanager überwacht. Aufgabe des Risikomanagers ist es auch, Maßnahmen zur Risikoreduktion oder -vermeidung zu identifizieren und deren Umsetzung zu überwachen.

4.2. Das Risikoprofil der Gesellschaft

4.2.1. Anlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

Bei der Investition in einen Private Equity Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die sowohl allgemeinen als auch speziellen Risiken ausgesetzt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Risikofaktoren nicht nur – wie nachstehend dargestellt – einzeln auftreten können, sondern auch kumuliert. Das könnte nicht nur dazu führen, dass die prognostizierten Auszahlungen nicht erreicht werden, sondern auch dazu, dass ein Verlust bis hin zum Totalverlust der Zeichnungssumme eintreten kann und eine eventuelle Steuerlast den Anleger ohne korrespondierende Einnahmen trifft. Soweit die Anteile des Anlegers von diesem selbst fremdfinanziert werden, können die Anteilsfinanzierungen und deren Kosten den Anleger ohne korrespondierende Einnahme zusätzlich treffen und zu einer Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers führen (maximales Risiko). An dieser Stelle wird ergänzend auch auf die Risikohinweise des der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. zu Grunde liegenden Verkaufsprospekts (Seite 15 ff.) verwiesen.

Im Folgenden werden die mit der künftigen Entwicklung verbundenen bekannten und als wesentlich erachteten Risiken detailliert dargestellt. Die aufgeführten Sachverhalte können sich in erheblichem Maße grundsätzlich sowohl auf Ebene der Beteiligungsstruktur als auch auf Ebene des Investmentvermögen negativ auf Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken.

Die Reihenfolge der nachfolgend aufgeführten Risiken stellt weder eine Aussage über deren Eintrittswahrscheinlichkeit noch über das Ausmaß ihrer potenziellen Auswirkungen dar.

4.2.2. Marktrisiken und allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen

Das Ergebnis der Fondsgesellschaft ist wie die meisten unternehmerischen Beteiligungen in erheblichem Maße von der Entwicklung der relevanten Märkte und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die weltweite, europäische oder deutsche Wirtschaftslage oder Konjunktur negativ entwickeln. Eine solche Entwicklung und insbesondere eine negative Entwicklung der Ziel- und Finanzierungsmärkte könnten sich negativ auswirken und zur Verringerung oder zum Ausfall geplanter Auszahlungen führen.

Der Markt für Medizintechnik und Biotechnologie in Deutschland und Europa wird von unterschiedlichen Rahmenbedingungen geprägt. Änderungen des lokalen oder überregionalen Ziel- und/oder Finanzierungsmarkts, eine Verschlechterung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und/oder der Pharma-/Medizinbranche können generell zu Kostensteigerungen oder Absatzschwierigkeiten führen, sodass das Risiko besteht, dass die Portfoliounternehmen nicht oder nicht wie geplant verwertet werden können oder sich anders entwickeln als geplant. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf das geschäftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft zur Folge haben.

Es besteht zudem das Risiko einer erhöhten Inflation. Dies würde den Realwert der Portfoliounternehmen reduzieren, was zur Folge hätte, dass die Portfoliounternehmen ggf. nicht die avisierten Renditen generieren würden. Dies könnte zu einer Verringerung oder Aufzehrung der geplanten Erträge führen.

Bei Beteiligungen, die die Fondsgesellschaft nicht in Euro eingegangen ist, besteht darüber hinaus ein allgemeines Risiko sich ändernder Wechselkurse zum Euro.

4.2.3. Liquiditätsrisiken (Risiko von ausbleibenden Einzahlungen, erhöhten Kosten und ausbleibenden Rückflüssen aus den Portfoliounternehmen)

Konzeptgemäß soll die Fondsgesellschaft ihre Einkünfte ausschließlich aus den Veräußerungserlösen der Portfoliounternehmen erwirtschaften. In der Zwischenzeit finanziert sich die Fondsgesellschaft aus den sukzessiven Einzahlungen ausstehender Gesellschaftereinlagen. Die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft wird sowohl durch anfallende Kosten als auch durch die Rateneinzahlungen der Gesellschafter sowie darüber hinaus durch potenzielle Veräußerungserlöse aus dem Verkauf der Portfoliounternehmen geprägt.

Aufgrund der negativen Entwicklung und dem Beschluss zur Liquidation der Fondsgesellschaft besteht aktuell das konkrete Risiko, dass die tatsächlichen Einzahlungen ausstehender Gesellschaftereinlagen vermehrt hinter den Einzahlungsverpflichtungen der Anleger zurückbleiben und damit laufende Zahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft zukünftig nicht mehr ausreichend gedeckt sind. Dieses Risiko wird durch Eintritt der Fondsgesellschaft in die Liquidationsphase verschärft.

Soweit notwendige Kosten aufgrund zusätzlicher Anforderungen oder aufgrund von Preissteigerungen höher als geplant ausfallen, hat dies ebenso negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage. Hierunter fallen aktuell höhere als in der Planung vorgesehene Rechtsberatungskosten, die die Liquiditätssituation verschärfen.

Des Weiteren bestimmen Höhe und Zeitpunkte möglicher Rückflüsse aus dem Verkauf der Portfoliounternehmen die Liquiditätslage der Gesellschaft. Im aktuellen Portfolio von Beteiligungsunternehmen besteht das Risiko eines Liquiditätsengpasses, weil Anteilsverkäufe durch den Liquidationsbeschluss unter Zeitdruck erfolgen und damit mit erheblichen Abschlägen auf die zu erzielenden Kaufpreise zu rechnen ist.

Die Folge wäre, dass Auszahlungen an die Anleger nur später und/oder in geringerem Umfang als geplant oder sogar gar nicht erfolgen können. Die Fondsgesellschaft könnte bei fehlender Liquidität zahlungsunfähig werden, was ihre Insolvenz bedeuten würde.

4.2.4. Operatives Kostenrisiko

Es besteht das Risiko, dass auf Ebene der Fondsgesellschaft oder auf anderen Beteiligungsebenen höhere (Betriebs-) Kosten anfallen als kalkuliert. Es besteht außerdem das Risiko, dass die Kosten gemäß Investitionsplan höher ausfallen als kalkuliert. Dieses Risiko gilt insbesondere für Kosten, die im Zeitpunkt der Verkaufsprospekterstellung vertraglich noch nicht fixiert waren und lediglich geschätzt wurden. Hierrunter fallen insbesondere die Kosten der KAGB-konformen Verwaltung, die Rechtsberatungskosten im Rahmen der Erstellung von Anlagebedingungen sowie der Liquidation der Gesellschaft. Diese erhöhten Kosten belasten die Rentabilität und die Liquiditätssituation der Gesellschaft.

Aufgrund des seit Mitte 2014 ausgesetzten Vertriebs erreichte das gezeichnete Kommanditkapital der Gesellschaft lediglich rund ein Fünftel der angestrebten 100 Mio. Euro. Die fixen Kostenpositionen sowohl im Rahmen der Auflage der Gesellschaft als auch der laufenden Verwaltung belasten damit die Rentabilität und die Liquiditätssituation der Gesellschaft ungleich schärfer, als bei Auflage unterstellt.

4.2.5. Beteiligungsrisiken

Bei der Beteiligung an Unternehmen im Allgemeinen und der Investition von Venture Capital im Speziellen bestehen besondere Risiken. Die Profitabilität hängt von verschiedensten Einflüssen auf Ebene der Portfoliounternehmen, insbesondere von der Qualität, den Fähigkeiten und der Kontinuität des jeweiligen Managements, ab.

Außerdem geht die Gesellschaft in der Regel Minderheitsbeteiligungen an Portfoliounternehmen ein, mit der Gefahr, bei Beschlussfassungen des Gesellschafterkreises von Mehrheitsgesellschaftern, die ggf. andere Interessen als die eigenen verfolgen, überstimmt zu werden.

Bei mit Venture Capital finanzierten Unternehmen wird die Finanzierung in der Regel nur über einen bestimmten Planungshorizont sichergestellt, so dass wiederholt weitere Finanzierungen für die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind. Dies erfolgt in der Regel über Erhöhungen der Eigenkapitalbasis. Hier besteht das Risiko, dass das Portfoliounternehmen und seine Branche nicht ausreichend attraktiv für Kapitalerhöhungen durch Altgesellschafter oder neue Investoren sind. Mehrere Portfoliounternehmen befinden sich in einer Situation, in denen eine Finanzierungsrunde ansteht, deren erfolgreiche Umsetzung aber nicht sichergestellt ist. Für das in diese Portfoliounternehmen investierte Kapital droht damit jeweils ein möglicher Ausfall. Auf jeden Fall aber wirkt sich diese Situation negativ auf die Verkaufsmöglichkeiten für diese Beteiligungen und die erzielbaren Verkaufserlöserlöse aus.

Darüber hinaus können Portfoliounternehmen auch Fremdkapital aufnehmen, wodurch sich aufgrund des Hebeleffekts für die Gesellschafter das finanzielle Risiko erhöht. Obwohl diese Unternehmen häufig in den ersten Geschäftsjahren Verluste erwirtschaften, müssen Zins- und Tilgungsleistungen an dritte Kapitalgeber erwirtschaftet werden, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen übersteigen können.

Beteiligungen im Frühstadium eines Unternehmenszyklus bergen erhebliche höhere Risiken als „reife“ und etablierte Unternehmen.

Die Gesellschaft ist darüber hinaus auf Unternehmen aus den Bereichen Medizintechnik und Biotechnologie fokussiert, bei denen ein nicht unerheblicher Teil der Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt werden. Charakteristisch für solche Investitionen ist, dass eine etwaige Marktreife im Zeitpunkt der Investition noch nicht vollständig einschätzbar ist, was mit entsprechend größeren Risiken, aber auch Chancenpotenzialen verbunden ist. Es besteht das Risiko, dass das Produkt nicht marktfähig ist und den angefallenen Kosten keine Erträge gegenüberstehen.

Die Gesellschaft möchte die Portfoliounternehmen aufgrund der Liquidation veräußern. Es besteht das Risiko, dass hohe Veräußerungsabschläge auf die Portfoliounternehmen vorgenommen werden müssen.

4.2.6. Kontrahentenrisiken: Fehlfunktion/Ausfall Vertragspartner

Die Bewertung von Vermögensgegenständen kann von der Bonität des Emittenten abhängen. Das gilt sowohl für die Portfoliounternehmen als auch für die kontoführenden Kreditinstitute. Das Bankguthaben ist somit als Vermögensgegenstand genauso in die Betrachtung mit einzubeziehen wie eine Leistungsstörung bzw. ein etwaiger Ausfall der Portfoliounternehmen. Fällt das Kreditinstitut aus, gehen ggf. Teile der Liquidität verloren (bis hin zum Totalverlust).

Durch eine Fehlfunktion der (Unter-) Verwahrstelle kann es sein, dass geplante Transaktionen nicht oder zu spät ausgeführt werden oder dass falsche Transaktionen ausgeführt werden. Durch den Ausfall der Verwahrstelle kann ein kurzfristiger Wechsel erforderlich werden. Darüber hinaus könnte es durch einen Verwaltungsfehler der Kapitalverwaltungsgesellschaft u.a. zu falschen Anlageentscheidungen und verzögerten Ausführungen kommen.

4.2.7. Untergang Vermögensgegenstand

Es besteht das generelle Risiko, dass ein Vermögensgegenstand durch ein Fehlverhalten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und/oder der (Unter-) Verwahrstelle, durch ein Fehlverhalten eines sonstigen Vertragspartners oder durch das Einwirken externer Dritter, durch Diebstahl oder durch höhere Gewalt (z.B. durch einen Brand oder eine Umweltkatastrophe) abhandenkommt.

4.2.8. Umsetzung der AIFM Richtlinie

Das KAGB ist zum 22. Juli 2013 in Kraft getreten. Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. unterliegt nach einem Übergangsjahr seit dem 22. Juli 2014 dem Anwendungsbereich des KAGB, weil sie nach dem Inkrafttreten des KAGB weitere Investitionen vorgenommen hat und ihre Anteile weiter vertrieben worden sind. Es ist davon auszugehen, dass eine notwendige BaFin Genehmigung der Anlagebedingungen nicht durchzusetzen ist. Weitere Investitionen werden nicht mehr vorgenommen und die bestehenden Investments müssen beendet oder veräußert werden. Dies kann zur Folge haben, dass der Fonds gezwungen ist, die Investments zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu beenden oder zu veräußern, was deutlich negative Auswirkungen auf das Ergebnis des Fonds haben kann.

4.2.9. Rechtliche Risiken

Es besteht die Möglichkeit, dass verschiedene rechtliche Risiken die Gesellschaft treffen können. Dies sind insbesondere Vorgänge, in denen Anleger versuchen, eine Kündigung ihrer Beteiligung einzuklagen, oder anderweitig versuchen, von ihrer Einzahlungsverpflichtungen befreit zu werden. Die Auswirkungen spiegeln sich in der Liquidität der Gesellschaft wider, weil Anleger aus ihrer Einzahlungsverpflichtung entlassen und/oder Vergleichszahlungen fällig werden. Zudem fallen Rechtsanwalts- und erhöhte Verwaltungskosten zur Verteidigung der Fondsgesellschaft an. Die Rechtsrisiken wurden durch Bildung von Rückstellungen in der Bilanz der Gesellschaft berücksichtigt. Dennoch kann das Risiko höher ausfallen als geplant und die Gesellschaft liquiditätsmäßig zusätzlich belasten.

4.2.10. Sonstiges

Sollte die persönlich haftende Komplementärin aus der Gesellschaft ausscheiden, weil beispielsweise ein Insolvenzantrag über ihr Vermögen gestellt wird, und keine andere persönlich haftende Komplementärin ersatzweise gefunden werden, so würde die Gesellschaft nicht in der Form einer Kommanditgesellschaft fortgeführt werden. Es besteht damit das Risiko, dass die Haftung des Anlegers nicht auf seine Kommanditeinlage beschränkt bleibt und weiteres Vermögens des Anlegers gefährdet werden könnte.

4.3. Einsatz von Fremdkapital

Der Fonds ist rein eigenkapitalfinanziert. Es wurde und wird kein Fremdkapital aufgenommen Deshalb entfallen an dieser Stelle die Angaben gem. § 300 Abs. 2 KAGB zur Gesamthöhe des Leverage und zu Änderungen der Leveragequoten.

4.4. Risikolage insgesamt und aus der Liquidation

Insgesamt entsprechen die Risikoarten, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, den im Verkaufsprospekt dargestellten Risiken. Das Risikoprofil, d.h. die tatsächliche Ausprägung verschiedener Risiken, hat sich zum 31. Dezember 2016 gegenüber der Situation bei Auflegung des Fonds deutlich verschärft:

Es ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die aus dem KAGB resultierenden Anforderungen umzusetzen, weil ihre spezifischen gesellschaftsrechtlichen Regelungen dem entgegenstehen. Aus diesem Grund wird die Gesellschaft weder ihre ursprünglich angedachte Größe erreichen, noch über den vorgesehenen Anlagehorizont bestehen können. Die Gesellschaft wird vorzeitig beendet.

Die Liquiditätssituation und damit die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft sind insbesondere aufgrund erhöhter Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit dem Liquidationsbeschluss sowie aufgrund teilweise ausbleibender Einzahlungen ausstehender Gesellschaftereinlagen angespannt. Das Risiko einer möglichen Insolvenz der Gesellschaft hat sich damit erhöht und kann sich durch den Eintritt der Gesellschaft in die Liquidation noch verschärfen. Im Interesse der Gesellschaft und der Gesamtheit aller Anleger wird die Liquidatorin deshalb fällige Gesellschaftereinlagen konsequent einfordern, Mahnverfahren einleiten und die Einzahlung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht zudem bei verschiedenen Portfoliounternehmen, bei denen die Liquiditätssituation jeweils angespannt ist und Ungewissheit hinsichtlich der Umsetzung weiterer, erfolgreicher Finanzierungsrunden besteht. Grundsätzlich besteht aufgrund der noch unzureichenden Reife der Portfoliounternehmen und des im Zuge der Liquidation selbst auferlegten Verkaufsdrucks das Risiko verzögerter oder ganz ausbleibender Exits von Portfoliounternehmen oder der Erzielung weit unter der Bewertung liegender Veräußerungserlöse, was jeweils wiederum die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft weiter einschränken würde.

Ferner könnten sich zusätzliche Kosten- und Liquiditätsrisiken aufgrund der Beendigung des Fremdverwaltungsvertrages mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, bzw. mit der Bestellung des Liquidators und etwaiger Wechsel anderer Dienstleister einstellen.

Im Zusammenhang mit der Einforderung der an den Investmentberater gezahlten Vergütung durch die Fondsgeschäftsführung (vgl. Punkt 2.2. dieses Lageberichts) und der Einforderung ausstehender Gesellschaftereinlagen von Ratenzahlern (vgl. Punkt 3.1. dieses Lageberichts) wird auf folgende Interessenkonflikt hingewiesen: Die Venture Plus Verwaltungs GmbH, die die Position der Fondsgeschäftsführung innehatte, befindet sich im alleinigen Eigentum des Investmentberaters. Die ehemaligen Fondsgeschäftsführer sind selbst oder über Zweckgesellschaften als Ratenzahler zur weiteren Leistung von Gesellschaftereinlagen verpflichtet, die sie aber aktuell nicht erfüllen. Es besteht jeweils das Risiko, dass die Ansprüche gegen den Investmentberater und die Einforderung von ausstehenden Gesellschaftereinlagen von der Venture Plus Verwaltungs GmbH nicht mit der erforderlichen Konsequenz verfolgt wurden. Die hier aufgeführten Risiken erhöhen allesamt das Risiko einer möglichen Insolvenz der Gesellschaft.

5. Regelungen zum Liquiditätsmanagement

Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement gibt es nicht. Das Liquiditätsmanagement basiert auf einer rollierend fortgeschriebenen Planung von Liquiditätsströmen innerhalb des AIF.

 

05.07.2017

Geschäftsführung der Liquidatorin, der Rödl AIF Verwahrstelle GmbH:

Dr. Ralf Ellerbrok

Vermerk des Abschlussprüfers

An die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L.:

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:

Die Zuweisung von Aufwendungen und Erträgen aus realisierten und unrealisierten Ergebnissen auf Kapitalkonten erfolgte nicht in Übereinstimmung mit den Regelungen des § 29 des Gesellschaftsvertrages. Der Liquidator unterließ eine erforderliche Korrektur der Kapitalkonten. Weiterhin sind die zugehörigen Anhangsangaben zu den Kapitalkonten insoweit fehlerhaft. Aufgrund dieser Einschränkung der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen und Verlusten zu den einzelnen Kapitalkonten nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht

der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 mit den genannten Einschränkungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Konten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.

Pflichtgemäß weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt „8. Nachtragsbericht“ des Anhangs hin, dass sich die Gesellschaft mit Wirkung zum 1. April 2017 in Liquidation befindet und der Jahresabschluss unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt wurde.

 

Hamburg, den 6. Juli 2017

nbs partners GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michels, Wirtschaftsprüfer

Gehrmann, Wirtschaftsprüfer

BILANZEID

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

05.07.2017

gez. Geschäftsführung der Liquidatorin, der Rödl AIF Verwahrstelle GmbH:

Dr. Ralf Ellerbrok

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