Veränderungen 2022

Published On: Freitag, 31.12.2021By

Der Mindestlohn steigt

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Auch die Mindestlöhne in vielen Handwerksbranchen steigen. So dürfen sich unter anderem Elektriker, Schornsteinfeger, Gebäudereiniger sowie Maler und Lackierer auf mehr Geld am Ende des Monats freuen.

Höherer Grundfreibetrag

Steuerzahlern steht im Jahr 2022 etwas mehr steuerfreies Geld zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Bei einem Ledigen werden Einkommensteuern somit erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9948 Euro im Jahr fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro.

Die Renten steigen 

Zur Mitte des Jahres steigen die Renten um etwa 4 bis 6 Prozent. Die genauen Anpassungssätze stehen noch nicht fest.

Corona-Bonus für Arbeitnehmer

Bis zum 31. März 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen steuerfreien Corona-Bonus von 1.500 Euro pro Person auszahlen. Im Gespräch ist zudem ein 3.000-Euro-Bonus für Pflegekräfte. Anfang 2022 soll dazu ein Gesetz beschlossen werden.

 

Zuschuss für betriebliche Altersvorsorge

Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (58.050 Euro Brutto im Jahr 2022) für die gesetzliche Krankenversicherung liegt.

Hartz-IV-Regelsatz steigt

Ab Januar 2022 steigt der Regelsatz für Hart-IV-Bezieher auf 449 Euro im Monat – das sind drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls um zwei bzw. drei Euro. Wie sich die Höhe der Grundsicherung für die sechs Regelbedarfsstufen, kann hier nachgelesen werden.

Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Der Mindestunterhalt für Trennungskinder beträgt ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat und damit drei Euro mehr als zuvor. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro).

Tanken und Heizen werden teurer

Der CO2-Preis für Kraftstoffe, Heizöl und Gas wird erneut erhöht. Der Zuschlag für Öl, Diesel und Benzin steigt um 1,5 Cent pro Liter. Das deutlich emissionsärmere Erdgas wird um 0,11 Cent pro Kilowattstunde teurer.

Deutsche Post erhöht das Porto

Zum Jahreswechsel erhöht auch die Deutsche Post ihre Preise: Standardbriefe kosten 85 statt 80 Cent, Postkarten 70 statt 60 Cent.

Keine Einweg-Plastiktüten mehr

Ab Januar dürfen keine Einweg-Einkaufstüten aus Plastik mehr verkauft werden. Besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet, bleiben erlaubt.

 

Pfand auf alle Einwegflaschen und Getränkedosen

Bislang wurde ein Pfand von 25 Cent auf Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken erhoben. Ab Januar 2022 werden jedoch alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Das heißt, auch beispielsweise auf Plastik-Einwegflaschen wie Obstsäfte und Smoothies werden nun Pfand erhoben. Ausnahmen gelten nur noch für Milchgetränke. Der Handel darf Restbestände ohne Pfand noch bis zum 1. Juni 2022 verkaufen.

Abgabe alter Elektrogeräte im Supermarkt

Ab Jahresbeginn sind Supermärkte und Discounter verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Voraussetzung für die Rücknahmepflicht sind eine Ladenfläche von über 800 Quadratmetern und der mehrmalige Verkauf von Elektrogeräten innerhalb eines Jahres. Kleine Geräte wie Mobiltelefone oder Taschenlampen sollen bei den Händlern ohne Pflicht zum Kauf eines neuen Geräts abgegeben werden können. Bei größeren Produkten, wie beispielsweise einem Staubsauger, ist eine Rückgabe nur möglich, wenn im Gegenzug auch ein neues Produkt erworben wird.

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