Ab März dieses Jahres dürfen sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen über eine Gehaltserhöhung freuen. Jeder Mitarbeiter profitiert zunächst von einem Anstieg des Grundgehalts um 200 Euro brutto, unabhängig von der Entgeltgruppe. Im Anschluss daran werden die Gehaltstabellen um 5,5 Prozent nach oben korrigiert, wobei das Minimum der Erhöhung bei 340 Euro brutto liegt.
Die Beilegung des Tarifkonflikts im öffentlichen Dienst wurde von den Gewerkschaften positiv aufgenommen, während die Länder die Einigung als herausfordernd betrachten.
In einer anderen Entwicklung sehen sich Rentner mit höheren Krankenkassenbeiträgen konfrontiert. Nachdem die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Jahres gestiegen sind, spüren nun auch die Rentner die Auswirkungen dieser Erhöhung.
Mit neuen Regelungen ab März wird die Lobbyarbeit in der Bundespolitik transparenter. Lobbyisten müssen nun offenlegen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe sich ihre Interessen beziehen.
Die Einwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten wird vereinfacht, um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Unternehmen können nun leichter Saisonarbeitskräfte einstellen, und auch berufserfahrene Ausländer finden einfacheren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Für Fahrer von zulassungsfreien Rollern, Mofas oder Mopeds beginnt mit dem März ein neues Versicherungsjahr, und nur die neuen blauen Kennzeichen sind dann noch gültig.
Das lange erwartete Online-Register für Organspenden wird schrittweise eingeführt, wobei ab Mitte März eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende digital hinterlegt werden kann.
Jugendliche, die in diesem Jahr volljährig werden, können sich auf den Kulturpass freuen, der ihnen 100 Euro für kulturelle Aktivitäten zur Verfügung stellt.
Zudem steht die Umstellung auf die Sommerzeit an, bei der am letzten Märzsonntag die Uhren um eine Stunde vorgestellt werden, was zu längeren Abendstunden führt.
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