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Verband sozialer Wettbewerb – nur ein Abkassiermodell?

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Uns ist das „Unternehmen“ durch einen Prozess des Vereins gegen das Unternehmen INDAGO GmbH aus Leipzig aufgefallen. Den Prozess hat der Verband „sozialer Wettbewerb“ übrigens sang und klanglos verloren. Im Internet kann man dazu einen interessanten Beitrag finden.

In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen durch den VsW – Verband sozialer Wettbewerb Berlin. Wir haben uns die Sache mal genauer angeschaut. Der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin engagiert sich nach eigenen Angaben in der Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb sowie der Wirtschaftskriminalität. Dabei häufen sich die Meldungen, dass der Verband Abmahnungen verschickt, in denen den Adressaten vorgeworfen wird, im Internet mit irreführenden Aussagen zu werben und somit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

Hat man eine solche Abmahnung erhalten, ist es ratsam, professionelle Hilfe zu suchen. Dabei ist man bei Anwälten mit Spezialisierung auf Wettbewerbsrecht am besten aufgehoben, da diese die Reche des Adressaten am besten schützen können und seine Rechte effektiv durchsetzen. Oftmals kennen sich nur spezialisierte Anwälte genügend in den jeweiligen Bereichen aus und können entsprechende Erklärungen zu hundert Prozent korrekt formulieren und das Risiko einer zukünftigen Verletzung gering halten.

Viele Abmahnungen bewegen sich im Problemfeld Fitness/ Wellness. Diese Branchen sind echte “Zugpferde” in unserer Gesellschaft: Viele Kunden bzw. Verbraucher achten auf ihre Gesundheit, ihr Äußeres oder ihre Muskulatur. Natürlich sich dies ohne große Anstrengung oder Arbeit geschehen. Jedoch dürfen entsprechende Versprechungen nicht hemmungslos in der Werbung ausgenutzt werden. Dafür sorgen Rechtsprechung und Gesetzgeber. Es kann in diesen Bereichen nur angeraten werden, Angebote, Werbetexte und Informationsmaterial mit Sorgfalt zu erstellen und alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Doch zurück zum Verband. Es ist bekannt, dass sich immer mehr “Wettbewerbsvereine” gründen, um über die Einhaltung des UWG und weiterer Sondernormen (HCVO, HWG etc. – s.o.) wachen. Dabei tragen diese Vereine auch oftmals den Beinamen „Abmahnvereine“, was verrät, wie sich diese finanzieren: Mit Abmahnungen. Sicher haben diese Vereine ihre Berechtigung, doch mahnen diese oftmals bei geringen Verstößen, wie zum Beispiel kleinere Fehler im Impressum ab.

Die Existenz solcher Vereine hängt also von ihren Abmahnungen ab, weshalb praktisch jeder Gründer jederzeit eine Abmahnung bekommen kann.  Zu lesen bei „junge- gruender“.

 

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