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Verbandsklage

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Wir helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern jeden Tag durch individuelle Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise durch unsere Tipps im Internet. Manches in den Brunnen gefallene Kind konnte dadurch herausgeholt werden. Doch die größte Wirkung erreichen wir durch einen anderen Bereich unserer Tätigkeit – den kollektiven Rechtsschutz. Darunter sind die Verbands-, Muster- und Sammelklagen zu verstehen, mit deren Hilfe wir die Rechte der Kunden eines ganzen Unternehmens oder gar einer ganzen Branche mit einem Schlag durchsetzen können. Wir helfen also nicht nur dem einzelnen ratsuchenden Verbraucher, der uns auf ein Problem aufmerksam macht, sondern allen Verbrauchern – auch Ihnen, ja Ihnen ganz persönlich.

Was ist eine Verbandsklage?
Mit der Verbandsklage können wir stellvertretend für alle Verbraucher einen Anbieter – notfalls gerichtlich – dazu zwingen, unlautere Wettbewerbspraktiken wie etwa irreführende Werbung und die Verwednung unangemessener AGB zu unterlassen. Die Verbandsklage ist somit ein wichtiges Instrument für einen wirksamen Verbraucherschutz. Ansonsten müsste sich beispielsweise jeder einzelne Käufer mit dem Verkäufer über die Gültigkeit einer Klausel im Kleingedruckten auseinandersetzen. Vielen fehlt aber hierzu die juristische Kenntnis und/oder die Kraft, sich dem Verkäufer zu widersetzen.

So gehen wir vor
Wir schreiben die Unternehmen an und weisen sie auf den Gesetzesverstoß hin. Dieses Schreiben heißt Abmahnung. Zudem fordern wir die Firma auf, die beanstandete Praxis zu unterlassen, also nicht mehr irreführend oder unlauter zu werben oder sich auf knebelnde Klauseln in den AGB zu berufen.

Das Unternehmen muss nun versprechen, das beanstandete Verhalten zu unterlassen und für den Fall, dass es sein Wort bricht, eine Vertragsstrafe an uns zu zahlen. Diese verbindliche Erklärung nennt sich Unterlassungserklärung.

So reagieren die Unternehmen
Oft sind die Unternehmen einsichtig, unterschreiben die geforderte Unterlassungserklärung, passen ihre AGB an die Rechtslage an oder ändern ihre Geschäftspraxis. Damit ist allen Kunden dieses Unternehmens geholfen. Die gewünschte Marktbereinigung ist erreicht.

Manchmal zeigen sich die Unternehmen auch uneinsichtig. Sie behaupten, sie seien es nicht gewesen, wir seien nicht zuständig, das Verhalten sei in Ordnung, unsere rechtliche Bewertung sei falsch und so weiter und so fort.

Der Gang zum Gericht
Verweigert sich das Unternehmen, gehen wir in der Regel vor Gericht und klagen unseren Anspruch ein. Teilt das Gericht (und das spätere Berufungsgericht) unsere Rechtsauffassung, gewinnen wir den Prozess. In dem Urteil steht dann im Kern das Gleiche wie in der Unterlassungserklärung.

Wir brauchen Sie
Für die Verfolgung von Verstößen gegen den Verbraucherschutz sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Geschäftspraxis nicht in Ordnung ist oder Ihnen die AGB komisch vorkommen, informieren Sie uns – am besten per E-Mail an verbraucherrecht@vzhh.de. Wir prüfen, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt. Soweit es notwendig ist, werden wir Sie dann bitten, uns Prospekte, Geschäftsbedingungen o.ä. zu schicken oder den Sachverhalt im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung zu schildern. Kosten entstehen für Sie nicht. Das Prozessrisiko tragen wir.

Unsere Erfolge für Sie – Ihre Spende für unseren Prozessfonds
Hunderte von Verfahren haben wir bereits erfolgreich durchgefochten. Hier einige Beispiele:

Axel Springer Verlag (provozierte Rückrufe)

Commerzbank (überhöhtes Entgelt im Dispokredit)

Eden Singles (Widerrufsrecht)

GewinnProfi (unerlaubte Telefonwerbung)

Elite Partner (Widerrufsrecht)

Bauer Verlag (provozierter Rückruf)

Telekom (Preisverschleierung)

Aber die Verfahren sind teuer, insbesondere wenn sie über mehrere Instanzen gehen. Die meisten Prozesse gewinnen wir am Ende. Da wir aber Kläger sind, müssen wir immer in Vorleistung gehen, oft über mehrere Instanzen und viele Jahre hinweg. Manchmal verlieren wir auch, dann müssen wir die Kosten tragen. Aber auch wenn wir im Recht sind, kann es passieren, dass das Unternehmen inzwischen pleite ist. Dann bleiben wir trotz des Sieges auf den Kosten – oft einigen Tausend Euro – sitzen.

Spenden Sie online oder überweisen Sie auf unser Spendenkonto
Von staatlicher Seite stehen uns für dieses wichtige Instrument unserer Arbeit real immer weniger Mittel zur Verfügung. Wir können diese Arbeit aber nur wirksam fortsetzen, wenn wir genügend Mittel in unserem Prozessfonds haben. Bitte spenden Sie daher für unsere Arbeit im Bereich kollektiver Rechtsschutz (Stichwort: „Prozessfonds”).

•Unser Online-Spendenformular für Ihre finanzielle Unterstützung: Ihre Daten werden im SSL-Format verschlüsselt an uns übertragen.

•Unsere Bankverbindung für Ihre Überweisung: Konto 84 35 100, Bank für Sozialwirtschaft (BLZ 251 205 10).
Falls Sie aus dem Ausland überweisen: IBAN DE47251205100008435100, BIC BFSWDE33HAN).

Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. ist gemeinnützig. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten umgehend Ihre Zuwendungsbestätigung.

Stand vom Dienstag, 10. Juli 2012

Quelle:VBZ Hamburg

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