Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen Vodafone eine Verbandsklage wegen Preiserhöhungen bei Festnetz-Verträgen eingereicht. Ziel der Klage ist es, im Rahmen einer Abhilfeklage eine Rückerstattung von Preisaufschlägen an die betroffenen Kunden zu erwirken und gleichzeitig mittels einer Musterfeststellungsklage die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen gerichtlich feststellen zu lassen.
Für derartige Verbandsklagen ist in Nordrhein-Westfalen das Oberlandesgericht Hamm als erste Instanz zuständig. Da der vzbv jedoch Unternehmen der Vodafone Gruppe sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Bayern verklagt, strebt der Verband eine gerichtliche Festlegung einer einheitlichen Zuständigkeit an. Dies geschieht auf Basis der gesetzlichen Regelung, die bei unterschiedlichen Zuständigkeiten für mehrere Beklagte die Festlegung einer einheitlichen Zuständigkeit ermöglicht. Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat auf Antrag des vzbv das Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit eingeleitet.
Betroffene Verbraucher können sich nicht direkt am derzeit beim Oberlandesgericht Hamm laufenden Verbandsklageverfahren beteiligen. Um teilzunehmen, müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz in Bonn in das Klageregister eintragen. Details hierzu sind auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz verfügbar. Das Verfahren ist aktuell noch nicht im Klageregister eingetragen.
Die Eintragung der Klage ins Klageregister wird nach Festlegung des zuständigen Gerichts erfolgen. Eine Entscheidung des dafür zuständigen 1. Zivilsenats wird Anfang des nächsten Jahres erwartet. Nach der Zuständigkeitsentscheidung wird die Klage dem zuständigen Gericht offiziell zugestellt und anschließend ins Klageregister eingetragen.
Aktenzeichen: I-12 MK 1/23 Oberlandesgericht Hamm
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