Verbesserter Schutz für Schwangere vor Belästigungen an Beratungsstellen

Published On: Freitag, 27.09.2024By Tags:

Schwangere sollen künftig besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und -gegner im Umfeld von Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, geschützt werden. Der Bundesrat wird sich in seiner nächsten Sitzung mit einer entsprechenden Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes befassen, die zuvor vom Bundestag beschlossen wurde.

Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch legal, wenn er innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere sich zuvor, mindestens drei Tage vor dem Eingriff, in einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.

Vor diesen Beratungsstellen und Kliniken kommt es jedoch zunehmend zu Protestaktionen von Abtreibungsgegnern. Laut der Bundesregierung, auf deren Initiative das Gesetz zurückgeht, versuchen die Protestierenden oft, direkt auf die Schwangeren einzuwirken. Diese werden dabei gezielt belästigt, mit verstörenden Bildern und Flugblättern konfrontiert und unter psychischen Druck gesetzt. Auch die Mitarbeitenden in den Beratungsstellen werden durch diese Gehsteigbelästigungen behindert und in ihrer Arbeit gestört. Dasselbe geschehe vor medizinischen Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.

Einführung eines 100-Meter-Schutzbereichs

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Bundesländer sicherstellen müssen, dass Schwangere ungestörten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen erhalten. Hierzu wird ein 100-Meter-Schutzbereich um die Eingangsbereiche solcher Einrichtungen eingerichtet. Innerhalb dieses Bereichs ist es verboten, Schwangeren den Zugang absichtlich zu erschweren oder sie gegen ihren Willen mit persönlichen Meinungen zu Schwangerschaftsabbrüchen zu konfrontieren.

Schwangere dürfen nicht bedrängt oder in ihrer Entscheidung beeinflusst werden, und es dürfen keine falschen Behauptungen über Schwangerschaftsabbrüche verbreitet oder Materialien gezeigt werden, die sie stark verunsichern könnten. Auch das Personal der Einrichtungen darf in diesem Bereich nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert werden. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Schutz in psychisch belastenden Konfliktsituationen

Die Bundesregierung betont, dass das Gesetz den Schutz von Schwangeren in einer besonders psychisch belastenden Konfliktsituation zum Ziel hat. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft fortzuführen oder abzubrechen, zählt zu den höchstpersönlichen und oft schwersten Entscheidungen im Leben einer Frau. Das Gesetz will sicherstellen, dass diese Entscheidung ohne äußeren Druck und ungehindert getroffen werden kann.

Da die Beratung eine gesetzliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch darstellt, muss der Gesetzgeber den ungestörten Zugang zu diesen Beratungsstellen garantieren. Die Belästigungen beeinträchtigen zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Schwangeren, dessen Schutz ebenfalls ein staatlicher Auftrag ist.

Mit dieser Gesetzesänderung soll der Schutz von Schwangeren in besonders schwierigen Lebenslagen gestärkt und das Recht auf eine ungestörte, freie Entscheidung gewahrt werden.

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