Frankreich hat eine entscheidende Maßnahme ergriffen, um die Benennung vegetarischer Produkte zu regulieren, indem es die Verwendung traditionell fleischbezogener Begriffe für pflanzliche Alternativen untersagt. Diese Neuerung, die von der Regierung in Paris eingeführt wurde, zielt darauf ab, Klarheit in die Produktkennzeichnung zu bringen und Verbraucher vor möglicher Verwirrung zu schützen. Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Schinken“ und „Filet“ sind fortan ausschließlich Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten.
Diese Regelung ist das Ergebnis langjähriger Forderungen aus der fleischverarbeitenden Branche, die eine klare Trennung zwischen Fleisch- und vegetarischen Produkten angestrebt hat. Die französische Regierung hatte bereits im Jahr 2020 erste Schritte unternommen, um die Verwendung fleischassoziierter Begriffe für pflanzliche Alternativen einzuschränken. Allerdings wurde ein ursprünglich geplantes Verbot im Jahr 2022 durch das oberste Verwaltungsgericht nach einer Klage einer Verbraucherschutzorganisation ausgesetzt.
In der nun veröffentlichten, angepassten Verordnung wird klargestellt, dass Produkte, die einen geringen Anteil pflanzlicher Proteine enthalten, weiterhin unter traditionellen Fleischbezeichnungen vermarktet werden dürfen. Dies betrifft beispielsweise bestimmte Wurstwaren und Cordon bleus. Von der Fleischindustrie wurde argumentiert, dass Bezeichnungen wie „vegetarische Wurst“ oder „pflanzliches Steak“ potenziell irreführend seien.
Die Organisation Proteines France, die gegen das ursprüngliche Vermarktungsverbot geklagt hatte, vertritt jedoch die Ansicht, dass das Verbot selbst eher zu Verwirrung führt. Produzenten aus anderen EU-Staaten sind von der neuen Regelung nicht betroffen und dürfen ihre vegetarischen Produkte in Frankreich weiterhin unter Fleischbegriffen vermarkten, solange dies mit der EU-Gesetzgebung vereinbar ist, die die Verwendung fleischbezogener Begriffe für pflanzliche Produkte bisher erlaubt, mit Ausnahme von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse.
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