Drei Jahre nach dem Verbot der Stahlfusion von Thyssenkrupp und Tata Steel Europe hat ein EU-Gericht die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt. Die Klage sei abgewiesen worden, teilte das zweithöchste Gericht der EU heute in Luxemburg mit.
Thyssenkrupp und Tata hatten die Pläne im Mai 2019 aufgegeben, da der Widerstand der Brüsseler Wettbewerbshüter zu groß gewesen sei, hatten die beiden Unternehmen damals erklärt. Thyssenkrupp hatte die Klage eingereicht, um den Beschluss der EU-Kommission für nichtig zu erklären.
Die Pläne für das Joint Venture seien zwar trotzdem gescheitert, aber die Entscheidung der Kommission sei falsch gewesen. Die Begründung wolle man nicht so stehen lassen.
Der Konzern reagierte enttäuscht auf das Urteil, das noch angefochten werden kann. „Die heute bekanntgegebene Klageabweisung des Europäischen Gerichts nehmen wir zur Kenntnis. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Untersagung des Joint Ventures mit Tata Steel Europe im Jahr 2019 durch die EU-Kommission ein unverhältnismäßiger Schritt war.“
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