Allgemeines

Verbot bleibt

sabin5 (CC0), Pixabay
Teilen

Das  Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer im Zentrum von Berlin geplanten Mahnwache gegen die Coronavirus-Maßnahmen bestätigt.

Ein Antrag der Organisatoren und Organisatorinnen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei abgelehnt worden, teilte das Gericht gestern in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sollte zwischen dem 30. August und dem 14. September auf der Straße des 17. Juni in Berlin stattfinden.

Der Eilantrag gegen das Verbot der Dauermahnwache wurde den Angaben zufolge von der 1. Kammer des Ersten Senats abgelehnt. Er sei sowohl „unzulässig“ als auch „unbegründet“, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügte Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Night News

Papst ruft zu Frieden und Hoffnung auf Papst Franziskus hat in seiner...

Allgemeines

Unterseekabel EstLink 2 mal wieder außer Betrieb – vielleicht Urlaub nötig?

Das Stromkabel EstLink 2 zwischen Estland und Finnland hat sich offenbar entschieden,...

Allgemeines

Bericht: Genossenschaften und die Rolle genossenschaftlicher Prüfungsverbände

Die Aufgaben genossenschaftlicher Prüfungsverbände Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in einem Prüfungsverband...

Allgemeines

Mega-Millionen-Jackpot steigt auf geschätzte 1,15 Milliarden Dollar – Der Weihnachtswahnsinn ohne Gewinner

Es war eine stille Nacht, heilige Nacht – aber nicht für die...