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Verbot bleibt

sabin5 (CC0), Pixabay
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Das  Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer im Zentrum von Berlin geplanten Mahnwache gegen die Coronavirus-Maßnahmen bestätigt.

Ein Antrag der Organisatoren und Organisatorinnen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei abgelehnt worden, teilte das Gericht gestern in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sollte zwischen dem 30. August und dem 14. September auf der Straße des 17. Juni in Berlin stattfinden.

Der Eilantrag gegen das Verbot der Dauermahnwache wurde den Angaben zufolge von der 1. Kammer des Ersten Senats abgelehnt. Er sei sowohl „unzulässig“ als auch „unbegründet“, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügte Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

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