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Verbraucher nehmen Datenschutz ernst.

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Verbraucher wollen wissen, welche persönlichen Informationen bei Auskunfteien vorliegen. So kommentiert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Nachricht, dass allein bei der Schufa bereits eine halbe Million Verbraucher von dem seit 01.04.2010 bestehenden Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch gemacht haben.

„Es ist Verbrauchern absolut nicht gleichgültig, wer wie mit ihren Daten umgeht“, sagt Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Für den vzbv alarmierend: Ein Drittel der Verbraucher, die bei der Schufa anrufen, machen laut Auskunft der Schufa auf Fehler in ihrem Datensatz aufmerksam.

„Die Veröffentlichung zeigt, dass der Gesetzgeber richtig gehandelt hat, die Selbstauskünfte kostenlos möglich zu machen“, so Cornelia Tausch. „Streng genommen müssten die meldenden Auskunfteien den Verbrauchern eigentlich Geld dafür zahlen, dass sie für die Qualitätssicherung der Daten sorgen.“ Dies könne nicht Job der Verbraucher sein. Sie müssten sich darauf verlassen können, dass die Auskunfteien nur auf der Basis richtiger Daten Unternehmen Auskünfte geben.

Ein Drittel der Anrufer meldete laut Aussage der Schufa berechtigten Korrekturbedarf ihrer Daten an. Somit liegt die Vermutung nahe, dass zahlreiche Verbraucher auf dieser Grundlage übervorteilt wurden, indem sie zum Beispiel schlechtere Vertragskonditionen erhalten oder von einigen Angeboten gänzlich ausgeschlossen wurden. Wie hoch der Schaden ist, der durch unberechtigte und fehlerhafte Meldungen in der Vergangenheit entstanden ist, lässt sich nicht berechnen.

Quelle:VBZ Bundesverband

1 Komment

  • Leider hat man als Verbraucher das Pech, dass die Schufa ungeprüft nachweislich falsche Daten „ihrer“ Vertragspartner übernimmt und sich dann weigert diese zu löschen.
    Trotz besserem Datenschutzgesetz keine wirkliche Verbesserung.
    Die Mitarbeiter der Schufa weigern sich sogar wichtige Daten dem Verbraucher bekanntzugeben; damit man sich nicht dagegen wehren kann.
    Selbst wenn der Vertragspartner die Schufa auffordert wegen seinerseitiger Unkorrektheiten die Angaben zu löschen, behauptet die Schufa dass sei ihr verboten, da sie sonst ihre Kunden schädigen könnte.

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