Redaktion:
Herr Reime, die BaFin warnt aktuell gleich doppelt: vor der Brahams & Goldbach Group und der Plattform edelraum.net. Was sagen Sie als Anwalt für Kapitalanlagerecht zu diesen Fällen?
Jens Reime:
Diese Warnungen sind sehr ernst zu nehmen. Beide Fälle weisen typische Merkmale unseriöser Anbieter auf: Versprechen hoher Renditen, intransparentes Geschäftsgebaren, keine BaFin-Lizenz. Wer über solche Plattformen investiert hat, sollte umgehend aktiv werden – je früher, desto besser.
Redaktion:
Was genau ist aus Ihrer Sicht bei Brahams & Goldbach Group problematisch?
Jens Reime:
Die BaFin weist zu Recht darauf hin: Dieses Unternehmen vermittelt angeblich Tages- und Festgelder bei europäischen Banken – ohne über eine notwendige Erlaubnis zu verfügen. Auch die wechselnden Firmenadressen in Amsterdam, Brüssel und Pijnacker wirken verschleiernd. Aus meiner Sicht ist das ein ganz klares Warnsignal. Wer Gelder überwiesen hat, läuft Gefahr, Opfer eines Anlagebetrugs geworden zu sein.
Redaktion:
Und im Fall von edelraum.net?
Jens Reime:
Hier ist der Fall ähnlich gelagert. Die Betreiber sind bereits früher mit der Domain edelraum.com aufgefallen – und tauchen nun einfach unter neuer Adresse wieder auf. Laut BaFin besteht der Verdacht, dass sie ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen anbieten. Auch das ist ein Verstoß gegen geltendes Aufsichtsrecht – und ein klarer Hinweis auf ein unseriöses Geschäftsmodell.
Redaktion:
Was raten Sie betroffenen Verbrauchern, die dort investiert haben oder in Kontakt mit diesen Plattformen stehen?
Jens Reime:
Zunächst: Keine weiteren Zahlungen leisten. Auch wenn Druck aufgebaut wird – etwa durch angebliche „Auszahlungsgebühren“ oder „Freischaltungen“. Dann sollten sich Betroffene rechtlich beraten lassen. Es gibt in vielen Fällen die Möglichkeit, über zivilrechtliche Wege Geld zurückzufordern – etwa bei Zahlungen per Kreditkarte, SEPA oder über Zahlungsdienstleister. Zudem kann geprüft werden, ob Strafanzeige wegen Anlagebetrugs sinnvoll ist.
Redaktion:
Wie stehen die Chancen, verlorenes Geld wiederzubekommen?
Jens Reime:
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn Zahlungen beispielsweise über regulierte Zahlungsdienstleister liefen, können Rückholungen unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Auch Ansprüche gegen Dritte – etwa Banken, die in den Zahlungsstrom eingebunden waren – lassen sich in Einzelfällen prüfen. Wichtig ist: Nicht abwarten, sondern handeln. Je früher Beweise gesichert werden, desto besser.
Redaktion:
Was halten Sie generell von der Rolle der BaFin in solchen Fällen?
Jens Reime:
Die BaFin tut, was sie kann – sie warnt und informiert. Aber sie ist keine Strafverfolgungsbehörde. Viele dieser Plattformen agieren aus dem Ausland und sind schwer zu fassen. Deshalb ist es so wichtig, dass Geschädigte sich nicht auf staatliche Hilfe verlassen, sondern selbst aktiv werden – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
Redaktion:
Haben Sie zum Schluss noch einen Ratschlag für Verbraucher, die künftig nicht in solche Fallen tappen wollen?
Jens Reime:
Ja, und der ist ganz einfach: Finger weg von unrealistischen Versprechungen. Wenn eine Plattform hohe Zinsen auf Festgeld oder spektakuläre Gewinne mit Kryptowerten verspricht – und dabei keine BaFin-Erlaubnis hat – dann ist das kein Geheimtipp, sondern ein Warnsignal. Prüfen Sie immer die Lizenz, hinterfragen Sie das Geschäftsmodell und informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Hausbank oder einem unabhängigen Berater.
Redaktion:
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.
Jens Reime:
Gern geschehen – und ich hoffe, viele Betroffene kommen damit schneller zu ihrem Recht.
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