Gesetz gegen Missbrauch bei Schrottimmobilien verabschiedet
Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von sogenannten Schrottimmobilien verabschiedet. Damit soll der betrügerische Erwerb und die anschließende Nutzung solcher Immobilien unterbunden werden.
Problem: Erwerb ohne Kaufpreiszahlung
Das neue Gesetz richtet sich gegen Fälle, in denen Immobilien bei Zwangsversteigerungen ersteigert werden, die Ersteher jedoch den Kaufpreis nie zahlen. Trotzdem können sie durch Mieteinnahmen über längere Zeit Einkünfte aus dem Objekt erzielen. Bei Zwangsversteigerungen wird man bereits mit dem Zuschlag zum Eigentümer, nicht erst mit der Eintragung ins Grundbuch, was diese Praxis ermöglicht.
Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs
Um diesem Vorgehen entgegenzuwirken, sieht das neue Gesetz vor, dass Gemeinden im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens die gerichtliche Verwaltung der Immobilie beantragen können. In dieser Phase fließen die Mieteinnahmen nicht mehr an den Ersteher, sondern an einen vom Gericht bestellten Verwalter. Dadurch soll verhindert werden, dass überhöhte Gebote abgegeben werden, um ohne tatsächliche Kaufpreiszahlung finanziellen Nutzen aus der Immobilie zu ziehen.
Inkrafttreten des Gesetzes
Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
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