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Verbraucher – wichtige Änderungen am 1. Juli 2021

geralt (CC0), Pixabay
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Schlechte Nachrichten für Onlineshopper: Der Zoll lässt die Freigrenze von 22 Euro bei Waren, die nicht aus der EU eingeführt werden, fallen. Bisher mussten Sie als Käufer auf Produkte aus Großbritannien, USA oder auch China erst Einfuhrabgaben bezahlen, wenn der Sachwert mehr als 22 Euro betrug.

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Pünktlich zur Urlaubssaison startet am 1. Juli der EU-weite digitale Impfnachweis. Bis Ende Juli sollen alle doppelt Geimpften in Deutschland ihr digitales Impfzertifikat erhalten können.

Mit dem EU-weiten digitalen Impfnachweis können Sie europaweit ohne Probleme reisen.

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Zum 1. Juli werden die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent steigen. Die Rentner in Westdeutschland erhalten jedoch keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Diese ist Grundlage für die jährliche Rentenanpassung.

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Das Picknick im Park ist ab dem 3. Juli deutlich plastikärmer. An diesem Tag treten gleich zwei Verordnungen in Kraft, die das Ziel haben, den Plastikmüll deutlich zu reduzieren. Plastikbesteck, kosmetischen Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme aus Plastik – das alles ist dann verboten. Auch Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor gehören ab Juli der Vergangenheit an.

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Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, muss oftmals mit Pfändungen rechnen. Damit dem Schuldner aber genug Geld für alltägliche Ausgaben bleiben, gibt es einen Pfändungsfreibetrag.

Zum 1. Juli steigt dieser um sechs Prozent an. Die Pfändungsfreigrenze liegt dann bei 1.252,64 Euro, zuvor waren es pro Person 1.179,99 Euro.

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Geringverdiener haben ab Juli minimal mehr Geld im Portemonnaie. Der Mindestlohn steigt dann um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro an. Bis Ende 2022 soll der Mindestlohn so stückweise auf 10,45 Euro erhöht werden.

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Die Deutsche Telekom Deutsche Telekom Aktie und Vodafone Vodafone Group Aktie schalten ihre Funknetze der dritten Generation (3G oder UMTS) zum 30. Juni ab. Davon betroffen sind Kunden, die ein sehr altes Smartphone benutzen oder einen Vertrag haben, der nicht den neueren 4G/LTE-Standard einschließt.

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Wer ein Haus baut oder saniert und dafür Fördermittel des Bundes will, muss vom 1. Juli an neue Regeln beachten. Dann greift die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die mehrere Programme der Bank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ablöst.

Die Förderung soll damit attraktiver werden. Außerdem muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden.

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Der Rezeptschein könnte bald ausgedient haben. Ab dem 1. Juli startet das digitale Rezept in die Testphase. In Berlin und Brandenburg können Sie gesetzlich Versicherte in 50 Arztpraxen ein digitales Rezept für Ihr Smartphone ausstellen lassen und bei 120 teilnehmenden Apotheken einlösen.

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Die Lockdowns sind aufgehoben, aber dennoch leiden manche Branchen noch stark unter den Corona-Folgen. Um diese aufzufangen, laufen die Programme zur Corona-Wirtschaftshilfe weiter.

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