Verbraucherschutzinformationen

Verbraucherfreundlich

Erosartvideos (CC0), Pixabay
Teilen

Ab Mittwoch tritt eine neue Regelung in Kraft, die Autohändler dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit einem aktualisierten Datenblatt zu versehen. Dieses Datenblatt soll detaillierte Informationen über Verbrauch, CO₂-Emissionen, Schadstoffausstoß und die erwarteten Betriebskosten bieten. Durch farbliche Markierungen, ähnlich den Energielabeln bei Haushaltsgeräten, werden die CO₂-Klassen der Fahrzeuge visualisiert und sollen so einen direkten Vergleich der Umwelt- und Betriebskosten ermöglichen.

Die Neuerung, die Teil der im Februar eingeführten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung ist, zielt darauf ab, Käufern mehr Transparenz beim Autokauf zu bieten und eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, die sowohl umweltfreundlich als auch kosteneffizient ist. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hebt hervor, dass dieses Label dazu beiträgt, Klimaschutz und wirtschaftliche Überlegungen in Einklang zu bringen.

Das überarbeitete Pkw-Label zeichnet sich durch einige wesentliche Neuerungen aus:

Die Emissions- und Verbrauchswerte werden nun ausschließlich nach dem WLTP-Standard (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, der realistischere Daten im Vergleich zum älteren NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) liefert.
Die Kennzeichnung erfolgt in sieben farbigen CO₂-Klassen von A (grün und effizient) bis G (rot und ineffizient), wobei die Klasse A+ entfällt.
Die Labels enthalten jetzt auch prognostizierte CO₂-Kosten, basierend auf drei angenommenen Durchschnittspreisen für CO₂ über einen Zeitraum von zehn Jahren, sowie die Energiekosten für eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern.

Für unterschiedliche Antriebsarten wie Elektroautos, Plug-in-Hybride, Diesel, Benziner, Erdgas und Brennstoffzellenfahrzeuge werden spezifische Labelvarianten eingeführt. Insbesondere Plug-in-Hybride erhalten eine doppelte Kennzeichnung: eine für den kombinierten Betrieb aus Elektro- und Verbrennungsmotor und eine weitere für den reinen Verbrennungsmotorbetrieb nach vollständiger Entladung der Batterie.

Diese Neuerungen sollen es Käufern erleichtern, die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen ihrer Fahrzeugwahl besser zu verstehen und somit eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...