Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern mit Rechtsschutzversicherung gestärkt. In dem konkreten Fall ging es um den Besitzer eines Wohnmobils, dessen Fahrzeug mit einer illegalen Diesel-Abschalteinrichtung ausgestattet war. Der Verbraucher wollte den Hersteller auf Schadensersatz verklagen und die Kosten des Rechtsstreits über seine Rechtsschutzversicherung abwickeln lassen.
Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme zunächst ab, mit der Begründung, dass ähnliche Verfahren in der Vergangenheit gescheitert seien und somit die Erfolgsaussichten als schlecht einzustufen wären. Zu einem späteren Zeitpunkt erging jedoch ein verbraucherfreundliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem vergleichbaren Fall.
Der Wohnmobil-Besitzer verklagte daraufhin seine Rechtsschutzversicherung auf Übernahme der Kosten für das geplante Verfahren gegen den Hersteller. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass das zwischenzeitlich ergangene EuGH-Urteil bei der Bewertung der Erfolgsaussichten durch die Versicherung berücksichtigt werden muss.
Das bedeutet, wenn sich nach der Antragstellung bei der Rechtsschutzversicherung die Erfolgsaussichten für den Versicherten aufgrund neuer Rechtsprechung verbessern, muss die Versicherung dies zugunsten des Versicherungsnehmers in ihre Entscheidung über die Kostenübernahme einfließen lassen.
Dieses Urteil stärkt somit die Position von Verbrauchern gegenüber ihren Rechtsschutzversicherungen. Es stellt klar, dass nicht nur die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch spätere Entwicklungen in der Rechtsprechung bei der Bewertung der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits berücksichtigt werden müssen, wenn diese für den Versicherten günstig sind.
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