Der Frankfurter Energieversorger Mainova hat Ärger wegen erhöhter Preise für Neukunden. Nach Angaben des Ökostromversorgers Lichtblick hat das Landgericht Frankfurt Mainova untersagt, von Neukunden in der Grundversorgung höhere Preise zu verlangen als von Bestandskunden. Zuvor hatte der „Spiegel„ über das Verfahren berichtet.
Mainova hatte zum 3. Januar einen Tarifsplit in der Grund– und Ersatzversorgung eingeführt. Laut einem Mainova–Sprecher liegt das Urteil dem Unternehmen noch nicht vor.
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