In einem richtigen Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes hat das Landgericht Hildesheim entschieden, dass Unternehmen, die Online-Abonnements anbieten, sicherstellen müssen, dass diese Abonnements auf der Verkaufsplattform mit einer einfachen Kündigungsoption per Schaltfläche versehen sind. Dieses Urteil erging nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Digistore24, eine Plattform, die in diesem Fall als Reseller für die Online-Abonnements der GC Ventures UG fungierte, welche auf ihrer Webseite guitar-campus.de Gitarrenkurse anbot.
Obwohl Digistore24 argumentierte, nicht für die Gestaltung der Webseite guitar-campus.de verantwortlich zu sein, stellte das Gericht klar, dass das Unternehmen dennoch die Pflicht hat, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten, insbesondere wenn es um die einfache Kündigung von Abonnements geht. Diese Entscheidung unterstreicht die Verantwortung von Unternehmen, die ihre Dienste über Drittanbieter-Webseiten anbieten, sicherzustellen, dass die Verbraucherrechte auch in diesen Fällen gewahrt bleiben.
Das Urteil (Aktenzeichen 3 O 109/23) ist noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung beim Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 13 U 7/24) anhängig ist. Es sendet jedoch ein starkes Signal an alle Online-Anbieter, die Bedeutung der Verbraucherfreundlichkeit ihrer Dienste ernst zu nehmen und die rechtlichen Vorgaben zu respektieren, um den Verbrauchern eine transparente und faire Nutzungserfahrung zu bieten.
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