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Verbraucherfreundliches Urteil

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte von Verbrauchern bei der Online-Kündigung von Verträgen gestärkt. Der 20. Zivilsenat gab der Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen ein Versorgungsunternehmen statt und untersagte diesem, den Zugang zum Online-Kündigungsprozess unnötig zu erschweren.

Im konkreten Fall hatte das beklagte Unternehmen auf seiner Website zwar eine Schaltfläche „Verträge kündigen“ vorgehalten, jedoch mussten sich Kunden zunächst mit Benutzername und Passwort oder Vertragskontonummer und Postleitzahl anmelden, bevor sie zur eigentlichen Kündigungsseite gelangten. Eine direkte Kündigungsmöglichkeit ohne vorherige Anmeldung existierte nicht.

Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen § 312k Abs. 2 S. 3 BGB, der einen zweistufigen Kündigungsprozess vorschreibt: Nach Betätigung einer Kündigungsschaltfläche muss der Verbraucher unmittelbar auf eine Bestätigungsseite geführt werden, auf der er Angaben zu seiner Kündigung machen und diese mit einem eindeutigen Button wie „jetzt kündigen“ abschließen kann.

Die vom beklagten Unternehmen vorgenommene Aufspaltung in eine Anmeldeseite und eine separate Kündigungsseite erfülle diese Anforderungen nicht, so das Gericht. Vielmehr werde dadurch ein unzulässiger dreistufiger Prozess geschaffen, der den Vorgaben des Gesetzgebers zuwiderlaufe. Ziel sei es, Verbrauchern eine möglichst einfache Kündigung zu ermöglichen.

Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung als wichtiges Signal. Gerade im Online-Bereich sei es wichtig, dass Kunden ihre Verträge unkompliziert kündigen können und nicht durch unnötige Hürden davon abgehalten werden. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Gestaltung von Kündigungsprozessen im E-Commerce haben.

Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da bislang noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 312k BGB vorliegt. Es bleibt abzuwarten, ob das beklagte Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.

Experten gehen davon aus, dass sich viele Unternehmen angesichts des Urteils genötigt sehen werden, ihre Online-Kündigungsprozesse zu überarbeiten und zu vereinfachen. Für Verbraucher dürfte dies eine willkommene Entwicklung sein, die ihnen mehr Kontrolle über ihre Vertragsbeziehungen gibt und die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtert.

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