Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der gesetzlich geregelte Schadensersatzanspruch eines Kreditinstituts (oder jedes anderen Kreditgebers), der entsteht, wenn ein Darlehen, für das ein fester Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit vereinbart war, vorzeitig zurück gezahlt wird.Das berichtet anwalt.de auf seiner Homepage. Viele Verbraucher halten dies für nicht gerechtfertigt. Sie sind der Meinung, dass die Bank das zurück gezahlte Geld ohne Weiteres wieder anlegen, also am Kapitalmarkt wieder verwenden kann. Und genau hier wird die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wichtig. Eine Bank kann das Geld möglicherweise zwar wieder anlegen, also anderweitig als Kredit herausgeben oder auch am Kapitalmarkt anlegen, aber – abhängig von der Zinssituation am Markt – oft nur zu einem geringeren Zinssatz. Kalkuliert hatte sie mit dem höheren Zinssatz, der mit dem Kunden für eine bestimmte Laufzeit vereinbart war.
lesen Sie weiter
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zur-vorfaelligkeitsentschaedigung-az-xi-zr_037783.html
Kommentar hinterlassen