Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute in München die Stellungnahme der Verbraucherkommission zur Verbesserung des Anlegerschutzes entgegen genommen.
Nach ihrer Konstituierung im Herbst 2009 hat sich die Verbraucherkommission Bayern intensiv mit der Finanzmarktkrise und den daraus zu ziehenden Lehren befasst. Sie empfiehlt insbesondere eine stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes, transparentere Informationen bei Anlageprodukten, bessere Qualifizierung und Überwachung von Finanzvermittlern und mehr finanzielle Verbraucherbildung an Schulen. Merk: „Die Einschätzung der unabhängigen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbraucherverbänden bestätigt meine Auffassung, dass in Sachen Anlegerschutz noch einiges im Argen liegt. Diese Defizite müssen wir rasch beseitigen. Dabei halte ich es für ausgesprochen wichtig, dass wir die Probleme im gemeinsamen Dialog zwischen Banken- und Verbraucherseite angehen.“
Die Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Jutta Roosen, erklärte: „Insgesamt muss es bei der Stärkung des Anlegerschutzes darum gehen, eine verbesserte Markttransparenz herzustellen und Verbraucher bei der Rechtsdurchsetzung zu stärken. Wichtig ist, dass die Themen nun auch politisch umgesetzt werden.“
Die Verbraucherkommission Bayern ist ein unabhängiges Expertengremium. Ihre Aufgabe ist es, die Bayerische Staatsregierung zu beraten, neue Entwicklungen in der Verbraucherpolitik aufzugreifen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Merk: „Hervorzuheben ist dabei die Unabhängigkeit des Gremiums, sowohl bei der Auswahl der Themen als auch bei der Gestaltung seiner Arbeit. Die Kommission gibt uns einen Blick „von außen“ auf die staatlichen Aktivitäten des Verbraucherschutzes. Es ist ein großer Gewinn für die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass uns das externe Fachwissen der 15 ehrenamtlichen Mitglieder für die politische Arbeit zur Verfügung steht.“
Quelle: Verbraucherschutzministerium Bayern
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