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Ratenkredite werden Verbrauchern oft zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft, die die Rückzahlung des Kredits absichern soll. Doch die Versicherungspolicen sind oft nutzlos, weil typische Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung nicht abgesichert werden und Risiken im Kleingedruckten weitestgehend ausgeschlossen sind. 

Außerdem sind die Verträge zudem oft überteuert. Denn: Versicherungsprämie und Vermittlungsprovision werden zusätzlich zur Kreditsumme addiert. Als Kreditnehmer zahlen Sie also auch für die Versicherung Zinsen. Dabei stehen die Kosten in der Regel in keinem Verhältnis zu den Leistungen der Police, die sich auch hinter Namen wie Schutzbrief, Ratenschutz oder Kreditlebensversicherung verbergen kann.

Die gute Nachricht: Viele dieser Kreditverträge enhalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Was bewirken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen?

Weil die Rechtsprechung in in der Kombination von Kredit und Versicherung ein verbundenes Geschäft sieht, haben Sie als Kreditnehmer im Falle einer falschen Widerrufsbelehrung die Möglichkeit, noch Jahre nach Vertragsschluss oder sogar noch nach Vertragsende einen Kredit aufzulösen. Warum? Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Sie können den Widerruf Ihres Kreditvertrags also jederzeit erklären. Das wiederum bedeutet: Prämien für Ihren Versicherungsschutz müssen Ihnen zum großen Teil erstattet werden und Sie zahlen damit auch im Darlehen weniger Zinsen.

Wie weiß ich, ob ein Widerruf meines Kreditvertrags möglich ist?

Bei uns können Sie Ihren Kreditvertrag mit Restschuld­versicherung gegen ein Entgelt von 100 Euro prüfen lassen. Unsere Finanzexperten gleichen die Zinssätze mit der Zinsempfehlung der Deutschen Bundesbank ab, berechnen überschlägig mögliche Rückforderungen und liefern Musterbriefe, mit denen Sie Geld von Ihrem Kreditgeber zurückfordern können. Sie erhalten von uns eine schriftlich zusammengefasste Einschätzung und weitere Handlungsempfehlungen.

Sie haben Interesse an einer Prüfung Ihres Kreditvertrags mit Rest­schuld­­versicherung? Dann laden Sie unseren Auftrag zur Vertragsprüfung eines Ratenkredits herunter und schicken Sie ihn ausgefüllt zusammen mit Kopien Ihrer Vertrags­unter­lagen und vom „Kleingedruckten“ an uns.

  • Per Post: Verbraucher­zentrale Hamburg, Kirchenallee 22 in 20099 Hamburg
  • Per E-Mail: ratenkredit@vzhh.de

Ausfüllhinweise: Falls Sie den Adobe Reader XI oder eine neuere Version benutzen, können Sie die Formulardaten auf Ihrem Computer speichern.

Was passiert nach dem Widerruf?

Widerrufen Sie Ihren Kredit, kommen Sie im Nachgang erheblich günstiger weg, denn sie müssen nur die Nettokreditsumme zum marktüblichen, meist günstigeren Zinssatz an Ihr Geldinstitut zurückzahlen. Die geleistete Prämie für die Restschuldversicherung wiederum muss Ihnen zum großen Teil erstattet werden. So lassen sich mehrere tausend Euro sparen und Sie können sich von den überhöhten Forderungen Ihrer Kreditinstitute befreien.

  • Herr B. aus H. beispielsweise machte mit unserer Unterstützung 6.465 Euro gegenüber der Teambank geltend.
  • Herr D. aus H. kann 7.679 Euro und Herr G. aus M. kann 19.878 Euro von der Targobank fordern.
  • Herrn F. aus B. stehen 8.252 Euro von der Targobank zu.

Was tun Banken und Sparkassen?

Nur weil die Widerrufsbelehrung Ihres Kredits rechtlich angreifbar ist, sind Ihre Ansprüche keineswegs schon durchgesetzt. Fakt ist: Freiwillig zahlen die Kreditinstitute nicht gerne. Sie wenden zum Beispiel ein, dass die Widerrufsbelehrung nicht zu beanstanden sei und dass sich aus einem bereits beendeten und vollständig abgewickelten Vertrag keine Ansprüche und Rechte mehr herleiten lassen. Oft müssen die betroffenen Kreditnehmer vor Gericht ziehen.

Doch der steinige Weg kann sich lohnen. Ein Verbraucher ging beispielsweise erfolgreich gegen die Teambank vor. Das Landgericht Berlin sprach am 23. September 2014 ein rechtskräftiges Urteil zu seinen Gunsten.

Unser Rat: Sollte sich Ihr Kreditinstitut querstellen – was es wahrscheinlich tun wird – empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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