Die Verbraucherzentralen schlagen Alarm: Seit 2023 häufen sich die Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom. Mehr als 11.000 Verbraucher haben sich bereits gemeldet, davon über 5.500 allein seit Januar 2024.
Was ist das Problem?
1N Telecom verschickt Angebote für 24-monatige DSL-Verträge. Viele Verbraucher, besonders ältere Menschen, verwechseln diese mit Schreiben der Deutschen Telekom und gehen unbeabsichtigt neue Verträge ein.
Rechtliche Schritte der Verbraucherschützer:
1. Unterlassungsklage: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen unwirksame Vertragsklauseln.
2. Mögliche Sammelklage: Der vzbv prüft eine Sammelklage und bittet Betroffene, sich an einer Umfrage zu beteiligen.
Kritikpunkte:
– Fehlende 12-Monats-Verträge neben den 24-Monats-Angeboten
– Hohe Schadensersatzforderungen (419,88 Euro) bei Verhinderung der Nummernportierung
Sebastian Reiling vom vzbv bezeichnet die Methoden als „perfide Masche“ und hält die Schadensersatzforderungen für unberechtigt.
Diese Situation wirft wichtige Fragen auf:
1. Wie können Verbraucher, insbesondere ältere Menschen, besser vor solchen Praktiken geschützt werden?
2. Sollten die gesetzlichen Regelungen für Telekommunikationsverträge verschärft werden?
3. Welche Rolle spielen Sammelklagen beim Verbraucherschutz in Deutschland, und wie effektiv sind sie?
Betroffene können sich unter www.sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom an der Umfrage beteiligen und auf verbraucherzentrale.de Tipps zum Umgang mit Schreiben des Anbieters finden.
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