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Verbraucherschutz.de-merkwürdige Stellungnahme?

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Diese kann man auf der Seite des Vereins finden. Natürlich ist es eine schwierige Situation für den Verein, jetzt dieses Urteil „inidirekt-gegen sich“ zu bekommen.

Es ist für den Verein nicht förderlich.Das mand arasu aber eine solche Stellungnahme macht ist unbegreiflich. Man sollte sachliche Kritik doch annehmen und versuchen dann Änderungen vorzunehmen. Das hat doch gar nichts mit Hetzkampagnen oder ähnlichem zu tun. Wer solch einen Terminus wählt der hat was zu verbergen könnte man meinen. Es gibt doch bessere Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Zum Beispiel sollte der Verein doch ganz klare und eindeutige Bewertungskriterien veröffentlichen. Diese würden dann auch den Wert des Siegels erhöhen und eine Irreführung, wie vom Gericht festgestellt, absolut ausschließen. Aus unserer Sicht sollte der Verein ganz auf das Siegel verzichten und einfach einen Link bauen der dann auf die Seite der empfohlenen Partner des Vereins verweist. Warum nimmt man solch eine Lösung nicht in Angriff?.

Wir haben ja am gestrigen Tage einmal eine Umfrage unter den Label Besitzern des Vereins gemacht. Sehr unterschiedlich waren die Reaktionen. Es gab Reaktionen die sofort das Label von der Seite wegnehmen wollen, und es gab welche die gar keinen Grund sehen das Label von der Seite zu nehmen. Allen die geantwortet haben, machen völlig andere Aussagen darüber, wie man zu dem Label gekommen ist. Was allen gemein ist, ist das keiner die Kriterien definieren konnte warum man dieses Label bekommen habe.

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Lassen sie uns bitte anmerken, das wir solche Vereine grundsätzlich gut finden, aber nur dann, wenn es dort nicht nur um das reine Geld verdienen geht, und wenn man nicht bewusst auf „Dummenfang“ geht.

Leider führen solche Siegel immerwieder zu solchen Missverständnissen, die dann auch die gute Arbeit eines seriösen Vereins in Misskredit bringen.Sowas muss nicht sein, dann aber noch mit einem solchen Text auf der eigenen Homepage sich mit Kritik in dieser Form auseinanderzusetzen wird dem Urteil eines ordentlichen Gerichtes nicht gerecht.Der Verein selber schüttet dadurch „Öl ins Feuer“.

Zitat

Verbraucherzentrale gegen die Leipziger Unister Holding
Im Rechtstreit der Verbraucherzentralen gegen die Leipziger Unister Holding (fluege.de und weitere Portale) ist jetzt auch der VBS Verbraucherschutz e.V. ins Visier der Medien geraten. Das Oberlandesgericht Dresden hat mit seinem Urteil am 3. Juli 2012 einer Klage der Bundesverbraucherzentrale stattgegeben und Unister untersagt, unser Empfehlungszeichen in der bisherigen Form auf seinen Portalen zu verwenden.

Das Gericht wertete unser Empfehlungszeichen als „irreführend“. Es suggeriere, dass es im Vorfeld ein objektives Prüfverfahren gegeben hätte, heißt es im Urteil. In drei vorangegangenen Prozessen an Landgerichten bewerteten die Richter die Vergabe unseres Empfehlungszeichens gänzlich anders und wiesen die Klage der Verbraucherzentrale ab.

Was zuletzt folgte, war eine mediale Hetzkampagne gegen die Unister Holding und Verbraucherschutz.de. In verschiedenen Berichten wurde die reißerische Aufmacherstory von Computer Bild unkritisch und schlecht beziehungsweise gar nicht recherchiert übernommen. Bei uns im Haus tätige Redakteure quittierten diese Vorgehensweise nur mit einem Kopfschütteln und fühlten sich in ihrem Verständnis von journalistischer Ehre verletzt. „Friede, Freude, Eierkuchen bringt keine Quote“, so der Wortlaut eines Fernsehsenders, aber hier hat sich so mancher Redakteur journalistisch vor den Karren der Verbraucherzentralen spannen lassen.

Wir werden uns an dieser Stelle nicht für unsere erfolgreiche Arbeit im Kampf um die Rechte und Interessen unserer Verbraucher rechtfertigen. Wie wir arbeiten, ist nachweislich transparent und auf unserer Seite für jeden nachzulesen. Daran werden wir auch weiterhin festhalten – für die 150.000 Verbraucher, die jeden Monat auf unserer Seite Rat suchen, und für unsere seriösen Partnerfirmen, die unsere Empfehlung und Unterstützung verdienen.

http://www.kriegsberichterstattung.com/id/1880/hottellingnet-Computerbild-Attacke-gegen-Unister—Anwaelte-und-Hintermaenner/

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