Ja, so muss man das einfach mal nennen, das was da gerade in Rheinland-Pfalz abläuft. 175.000 geschädigte Kunden, die möglicherweise zum überwiegenden Teil alle bekannt sind mit Namen und Adresse, schauen die möglicherweise nun in die Röhre, weil sich das Bundesland Rheinland-Pfalz daran schadlos halten will?
Bedenkt man, was man in Rheinland-Pfalz für eine Landesregierung hat, dann „kräuseln sich da bei einem die Fussnägel“.
Jene Parteien, die sich in der Öffentlichkeit immer gerne zum Thema Verbraucherschutz zu Wort melden und als Verbraucherschützer aufspielen. SPD, FDP und die Grünen. Alle schauen zu bei der Mega-Verbraucherverarsche in Sachsen MAXDA und keiner regt sich darüber auf.
Es geht um 175.000 betrogene Kunden. 175.000 Kunden deren Adressen, ja möglicherweise sogar Kontonummern man vorliegen hat. Warum nutzt man die nicht, um den betrogenen 175.000 Verbrauchern ihr Geld zurück zu bezahlen? Klar, 30 Millionen Euro in der Staatskasse machen sich dann möglicherweise auch sehr gut. Mir muss dann aber mal irgend jemand erklären, was das mit Verbraucherschutz zu tun hat.
Worum geht es konkret? Nun, ganz einfach das Unternehmen MAXDA aus Speyer hat 7 Jahre seiner Kunden betrogen. 175.000 an der Zahl wie man Medien entnehmen kann. Man hat den Kunden Gebühren in Rechnung gestellt, die gar nicht angefallen sind. Hieraus resultieren nun 2 im Bundesanzeiger veröffentlichte Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern verbunden mit der Aufforderung, dass sich Geschädigte an die Staatsanwaltschaft wenden können, wenn sie ihren Schaden ersetzt haben wollen.
Nun muss man wissen, dass diese Eintragungen im Bundesanzeiger, nicht über Google auffindbar sind, sondern nur bei wissentlich genauem Suchen aufgefunden werden können. Lassen Sie uns beide doch einmal darüber 1 Minute nachdenken, wie viele der betrügerisch geschädigten Verbraucher sich da wohl melden, 500 dann ist das viel. Der Rest des Geldes, was nicht in Anspruch genommen wird, wandert dann in den Landeshaushalt.
Welches Interesse, die Frage sei bitte erlaubt, hat das Land Rheinland-Pfalz denn überhaupt, das dies in der Öffentlichkeit bekannt wird? Die Frage kann sich jeder selber beantworten.
Dabei wäre alles doch so einfach. In Deutschland ist jedes Unternehmen verpflichtet, seine Geschäftsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Es müsste also ein Einfaches sein, das Unternehmen MAXDA zu verpflichten, alle betrogenen Kunden zu entschädigen, man kennt die ja alle. Hier dann bitte noch einmal die Frage, „warum wird dem Unternehmen hier nicht auferlegt von Seiten des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft, eine Schadenswiedergutmachung in der Form zu leisten, dass die betrogenen Verbraucher dann bitte entschädigt werden?
Waren die 30 Millionen Euro Einnahme für den Landeshaushalt in Rheinland-Pfalz zu verlockend? Es hat den Anschein.
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