Verbraucher leiden unter Produktstruktur
Seit Jahren klagen wir darüber, dass es der Politik an Kraft fehlt, eine vernünftige stabile und gerechte Geldanlagemöglichkeiten zu schaffen. Die Produkte wie Riester Rente oder Kapitallebensversicherung, Fonds von Banken liegen wie Blei in den Regalen, teils kompliziert, jedenfalls ist der Verbraucher immer der Verlierer, weil es niemals gelungen ist den Geldanleger angemessen an dem Produktivitätsfortschritten der Volkswirtschaft und allgemeinen Vermögensmehrung zu beteiligen. Hinzu kommt eine schwache Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung.
Grauer Kapitalmarkt – viel versprochen und nichts gehalten
Daneben gibt und gab es noch den Grauen Kapitalmarkt, der zwar große Renditechancen versprach, aber so gut wie niemals einhielt. Seit 1990 sind sicher hunderttausende von Prozessen geführt worden rund um Geldanlagen in dem Bereich, man denke allein an den berühmten Dreiländerfonds…..
Der Anlegerschützer und seine Kritiker
Pleiten, Pech und schlimme Pannen und dann kommt es noch schlimmer: der gebeutelte Verbraucher rennt zum Anwalt um vor Gericht sein Glück zu versuchen, wenn er von der weißen oder grauen Kapitalmarkt Industrie sich übervorteilt fühlt. Dann treten Anlegerschützer auf den Plan, deren Zahl sich seuchenhaft vermehrt hat und deren Methoden nach Ansicht vieler unethisch sind. Wenn dann also der Geldanleger durch die Kapitalanlagenindustrie und den Anwalt zweimal geschädigt wurde soll er nach Meinung von Rechtsanwalt Reulein in einer aktuellen Veröffentlichung zum Anwalt laufen und dann den Anwalt verklagen, der sie nicht erfolgreich vertreten hat: „Betroffene Anleger sollten daher keine Zeit verlieren, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich beraten zu lassen, sofern sie Anhaltspunkte für anwaltliche Pflichtverletzungen ihres bisherigen Anwalts haben.“ heißt es in einer Pressemitteilung und dann weiter: „In einem Beitrag bei focus.de unter dem Titel „Anwälte zocken verzweifelte Anleger ab“ berichtet der Autor, Teamleiter bei der Verbraucherzentrale Hessen, von Geschäftspraktiken „dubioser Anwälte“ und „Anlegerschützer“, die geschädigten Anlegers des Grauen Kapitalmarktes falsche Hoffnungen machen, mit der Folge, dass diese durch die Verluste der Kapitalanlage und in der Folge durch Anwaltsrechnungen geschädigt sind.“
Anlegerschutz und Strafrecht
„Als Aufhänger des Artikels nennt der Autor eine Mitte Juni dieses Jahres erfolgte Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Geras in einer in Jena ansässigen Kanzlei wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und strafbarer Werbung. Diese Kanzlei arbeite eng mit einem Anlegerschutzverein zusammen und habe mit diesem mehrere tausend Kapitalanleger angeschrieben, um diese zur Mandatserteilung zu veranlassen, obwohl, so der Autor, die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Ansprüche verschwindend gering gewesen sein oder nicht bestanden hätten und sich daher die Rechtsverfolgung als wirtschaftlich sinnlos dargestellt habe.
In dem Artikel wird sodann berichtet, dass der Verbraucherzentrale Hessen Beschwerden aus zehn Bundesländern zu mehreren Kanzleien und „Anlegerschutzvereinen“ vorlägen. Regelmäßig seien geschädigte Anleger ungefragt angeschrieben und eine kostenlose Erstberatung angeboten worden, die nicht selten in inhaltsleeren Anschreiben besteht.
Diese Darstellungen des Autors dieses Berichts decken sich mit den langjährigen Erfahrungen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren u.a. Anleger des Grauen Kapitalmarktes berät und vertritt.
Gerade in dem Bereich des Anlegerschutzes tummeln sich unter der großen Mehrheit seriöser Anwälte einige schwarze Schafe, die nicht nur bereits geschädigten Anlegern, sondern auch dem Ruf der Anwaltschaft im Ganzen, erheblichen Schaden zufügen. Hierbei handelt es nicht nur um Fälle einer systematischen ungefragten Kontaktaufnahme, nicht zuletzt von selbsternannten Anlegerschutzvereinen oder Schutzgemeinschaften, die nicht selten in der Vertretung wirtschaftlich oder rechtlich aussichtsloser Fälle mündet. Häufig werden Anleger durch auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts unerfahrenen Anwälten vertreten. Mangels zureichender Detailkenntnisse dieser Anwälte auf diesem Spezialgebiet kommt es nicht selten zu verheerenden Fehlern in der Mandatsbearbeitung zum Schaden des Anlegers. In beiden Konstellationen können geschädigte Anleger im Einzelfall Ansprüche gegen den Anwalt wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten geltend machen und so beispielsweise teilweise oder vollständig geleistete Anwaltshonorare zurückfordern. Kommt es bei der Mandatsbearbeitung zu Fehlern, die zur Niederlage vor Gericht oder dem Verlust berechtigter Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater, Prospektverantwortliche und andere Anspruchsgegner geführt haben, so kann der geschädigte Anleger im Einzelfall von seinem Anwalt verlangen, dass dieser ihm den Schaden ersetzt, der durch den Anwaltsfehler entstanden ist. Dies kann beispielsweise der Schadensersatz sein, der von einem Anlageberater oder eine beratenden Bank verlangt wurde, aber wegen einem Anwaltsfehler dem geschädigten Anleger nicht zugesprochen worden ist.“
Was tun?
Anwalt Reulein rät, ggf. den Anwalt zu verklagen, der den Anleger falsch beraten und vertreten hat. Das mag sinnvoll sein (er ist ja berufshaftpflichtversichert). Wann kommt jemand auf die Idee, dass das System absurd ist. Warum schaut keiner in andere Länder, zu anderen Töchtern und wir verändern das System der Geldanlage. /Zitate nach einem Beitrag von https://www.anwalt24.de/anwalt/siegfried-reulein
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