Wie gestaltet man einen finanziellen Verbraucherschutz, der nicht den einzelnen Verbraucher im Blick hat, sondern die Gesamtheit der Verbraucher umfasst? Diese Frage stand im Mittelpunkt des 4. Verbraucherschutzforums der BaFin, das am 29. November 2016 alle wichtigen Akteure des Verbraucherschutzes im Finanzsektor zusammenführte.
„Seit dem letzten Verbraucherschutzforum im Dezember 2014 ist viel passiert“, begrüßte Elisabeth Roegele die Teilnehmer. Sie verantwortet als Exekutivdirektorin den Bereich Verbraucherschutz bei der BaFin. Roegele hob die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Marktwächter Finanzen hervor. Mit seiner Hilfe beobachten und analysieren die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Sicht der Verbraucher.
Dass sich Verbraucherschützer und Aufsicht gut ergänzen, erklärte auch Klaus Müller, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherzentralen hätten mehr Freiheiten, die BaFin hingegen könne direkt in die Abläufe bei Banken und Versicherern eingreifen. Für 2017 kündigte Roegele eine thematische Arbeit zur Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung in den beaufsichtigten Unternehmen an.
Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, stellte die neue Architektur im Verbraucherschutz heraus. Zum Thema „Fintechs im Spannungsfeld zwischen Innovationsfreude und Verbraucherschutz“ diskutierten Dorothea Mohn, vzbv, und Dr. Marcus Pleyer, Bundesfinanzministerium, mit Vertretern aus der FinTech-Branche, der Wissenschaft und der Aufsicht. Einig waren sich alle darin, dass sich der regelmäßige Informationsaustausch bewährt hat und unbedingt fortgeführt werden sollte.
In einer zweiten Podiumsdiskussion zwischen Verbandsvertretern, Anlegerschützern, Wissenschaft und Aufsicht ging es um die Frage, ob der Verbraucher durch Produktinterventionen geschützt werden muss. Einigkeit bestand darin, dass Finanzbildung bereits in der Schule beginnen sollte. Die Aufsicht machte deutlich, dass sich die neuen Eingriffsmöglichkeiten der BaFin und das Leitbild des mündigen Verbrauchers nicht ausschließen. „Es ist gut, dass wir dieses Instrumentarium haben“, betonte Roegele.
Als eine besondere Herausforderung für den kollektiven Verbraucherschutz sieht Roegele die zunehmende Digitalisierung im Finanzsektor an. Zum Abschluss unterstrich sie den Wunsch der Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherbands (BEUC) Monique Goyens, wonach es kein Full-Time-Job sein dürfe, ein gut informierter Verbraucher zu werden.
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