„Wie schutzbedürftig ist der Verbraucher?“ Diese Frage stellte BaFin-Präsidentin Dr. Elke König zu Beginn der Jahrespressekonferenz der Aufsicht am 20. Mai in Frankfurt am Main. Das Leitbild der BaFin sei der mündige Verbraucher, der seine Anlageentscheidungen selbst bestimmt und eigenverantwortlich treffe, führte König in ihrer Rede aus.Allerdings seien Verbraucher den Anbietern tendenziell unterlegen. In einer sozialen Marktwirtschaft müsse daher der Staat den Verbraucher schützen, indem er einen geeigneten ordnungsrechtlichen Rahmen schaffe.Dieser Schutz dürfe nicht in Gängelei ausarten: „Wir können Verbraucher nicht in einen Kokon einspinnen und alle auch nur ansatzweise riskanten Angebote von ihnen fernhalten und verbieten“, erläuterte König. Wer privaten Anlegern generell das Recht nehme, ihr Geld in Risikoanlagen zu investieren, greife unverhältnismäßig tief in ihre Privatautonomie ein und schade dem Wettbewerb. „Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen – auch wenn wir über die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes diskutieren“, mahnte die BaFin-Präsidentin. Man sollte sich fragen, „was wir künftig als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrachten und welche eventuellen Schlupflöcher wir schließen sollten, um Anleger vor unkalkulierbaren Schäden zu bewahren.“ Nachdenken solle man aber auch über eine Ausdehnung der Prospektpflicht, die Verständlichkeit von Informationen und den Vertrieb von Finanzanlagen.
Die BaFin und mit ihr alle „Verbraucherschützer“ scheinen zur Zeit der fixen Idee verfallen zu sein, dass aufgeblähte Prospekte nach den KAGB Regeln die Transparenz verbessern. Bisher scheint keiner einen „Verbraucher“ gefragt zu haben ob dieser solche dicken Wälzer überhaupt liest oder lesen möchte. Und ob er die geamten Pflichtangaben und Zahlen versteht, oder verstehen kann. Alles was den Initiatoren auferlegt wird (oder wurde) ist ziemich sinnfreier Erstellungs- und Verwaltungsaufwand. RISIKOKAPITAL wird nicht dadurch zur sicheren Geldanlage weil man den Initiator in teure Regulierungskorsette zwängt. Der „Schutz“ ist schon lange in Gängelei ausgearter Frau Dr.!
Regulierung: Bericht vom25.05.14 um 16:00 !
Es soll nicht BGB heissen,sondern BBG !
Frau König wäre gut beraten wenn sie sich den § 52 (1) BGB gut einprägen würde.
Dieser gibt es nähmlich schon länger.
So zahnlos wie die Aufsicht tut ist Sie nicht.
Alles wieder nur hohle Phrasen und wischi-waschi Geschwätz. Was sollen diese Aussagen von der Präsidentin Frau Dr. Elke König bedeuten, bzw. bewirken? – NICHTS, rein GAR NICHTS.
Wir müssen uns nicht mehr fragen, was wir künftig wollen, Institute, Mitarbeiter und Anleger wissen genau was sie wollen. Es geht nicht darum dem Anleger das „Recht auf eine Risikoanlage“ zu nehmen oder „um Wettbewerb“, der Kunde muss wissen was ihm angeboten wird, der Verkäufer muss wissen was er anbietet.
Man findet auf jedem Schokoriegel die Angabe wie viel Kalorien man verzehrt, bei Finanzprodukten soll das angebl. nicht gehen?
Sehr geehrte Frau Dr. König, wissen Sie was sie tun?