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Verbraucherschutzinformationen

Verbraucherzentrale fordert

Danneiva (CC0), Pixabay
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Untergeschobene Verträge: Klare Regeln für Unternehmen gefordert

Über 2.200 Beschwerden über untergeschobene Stromverträge in nur sechs Monaten:

  • Verbraucherzentralen bekommen regelmäßig Beschwerden über unerwünschte Vertragsabschlüsse am Telefon.
  • Besonders während der Energiekrise im Winter 2022/2023 war die Zahl der Beschwerden sehr hoch.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher strengere Regeln, um Verbraucher besser zu schützen.

Zwischen Oktober 2022 und März 2023 gingen über 2.200 Beschwerden über untergeschobene Stromverträge bei den Verbraucherzentralen ein. In dieser Zeit der Energiepreiskrise war die Zahl besonders hoch. Auch wenn die Situation danach besser wurde, fordert der vzbv immer noch Schutzmaßnahmen gegen diese unfairen Praktiken. Der vzbv will, dass das Energiewirtschaftsgesetz geändert wird, um klare Regeln für Energieanbieter zu schaffen.

Unfaire Telefonverträge sind ein großes Problem

Das Problem ist nicht neu: Verbraucher werden oft unerlaubt angerufen, und die Anrufer bieten vermeintlich günstige Stromverträge an. Sie geben sich als bekannte Anbieter aus und nutzen teils falsche Angaben. Viele Menschen fühlen sich in dieser Situation unter Druck gesetzt und stimmen einem neuen Vertrag zu, den sie eigentlich gar nicht wollten. In manchen Fällen geben Verbraucher unwissentlich Daten wie die Zählernummer weiter, und damit wird ein neuer Vertrag abgeschlossen – ohne ihre Zustimmung.

Forderungen des vzbv

Um Verbraucherbesser zu schützen, fordert der vzbv klare Regeln:

  • Pflicht zur Überprüfung: Wenn ein Vertragswechsel von einer dritten Partei, wie einem Vergleichsportal, eingeleitet wird, muss sichergestellt sein, dass eine schriftliche Vollmacht des Verbrauchers vorliegt. Ohne diese darf der Wechsel nicht durchgeführt werden.
  • Recht auf Rückkehr: Wenn ein Vertragswechsel ohne die Zustimmung des Verbrauchers erfolgt ist, sollen Verbraucher das Recht haben, in ihren alten Vertrag zurückzukehren.
  • Texterfordernis: Seit 2021 müssen Energielieferverträge schriftlich bestätigt werden. Der vzbv fordert, dass ein Anbieterwechsel nur dann erfolgen darf, wenn die Kundaktiv zugestimmt haben.

Starke Verbraucherrechte durchsetzen

„Der vzbv setzt sich aktiv dafür ein, dass die Rechte der Verbraucher durchgesetzt werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Im Jahr 2024 hat der vzbv erfolgreich gegen mehrere Energielieferanten geklagt, unter anderem wegen undurchsichtiger Preiserhöhungen und unzulässiger Abschlagszahlungen. „Verbraucherschutz ist für alle da, und wir kämpfen dafür, dass die Menschen geschützt werden.“

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