Verbraucherzentrale Hamburg

Published On: Mittwoch, 05.07.2023By Tags:

Verbraucherinnen und Verbraucher sind verärgert, weil Primastrom und Voxenergie trotz ihrer Preisgarantien den vereinbarten Strom- und Gaspreis erhöht haben. Dadurch sind die monatlichen Abschlagszahlungen stark angestiegen, was die Betroffenen finanziell belastet. In solchen Situationen kann ein plötzlicher Anstieg der Energiekosten große Probleme verursachen.

Kundinnen und Kunden von Primastrom und Voxenergie, die in den letzten Monaten Preiserhöhungen erlebt haben, können sich den Musterfeststellungsklagen gegen die Energieanbieter anschließen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat diese Klagen eingereicht, um vom Berliner Kammergericht feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhungen nicht erlaubt sind und die Unternehmen ihre Preisgarantien einhalten müssen, auch während der aktuellen Energiekrise. Um herauszufinden, ob man sich an den Klagen beteiligen kann, kann man den Klage-Check des vzbv nutzen. Dieses Tool gibt Hinweise und einen Mustertext, um sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz einzutragen. Durch den Eintrag schließt man sich der Klage an.

Obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können betroffene Kundinnen und Kunden von Primastrom und Voxenergie bereits jetzt Geld zurückerhalten. Beide Anbieter haben angekündigt, die Preiserhöhungen rückgängig zu machen und die Rechnungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu korrigieren, die sich im Klageregister eingetragen haben. Das gilt auch für ehemalige Kundinnen und Kunden. Wenn man bereits an den Klagen teilnimmt, muss man nichts weiter tun.

Wenn man überhöhte Forderungen erhält, sollte man juristischen Rat einholen und sich gegen diese Forderungen wehren. Unsere Expertinnen und Experten beraten kompetent und unabhängig in allen Fragen des Energierechts.

Wir haben ein Schreiben von Primastrom vom 28. Dezember 2021 erhalten, in dem das Unternehmen einen Kunden über eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2022 informiert. Laut den entsprechenden Vorschriften müssen Gas- und Stromversorger ihren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen im Voraus ankündigen. Bei Sonderverträgen beträgt dieser Zeitraum einen Monat.

Diese Frist soll den Betroffenen genug Zeit geben, die Tarife am Markt zu vergleichen und möglicherweise einen neuen Anbieter zu wählen. Innerhalb weniger Tage ist das kaum möglich. Wir haben deshalb eine Klage gegen Primastrom wegen dieser Vorgehensweise eingereicht. Das Landgericht Berlin hat unsere Ansicht bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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