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Verbraucherzentrale Hamburg zum Thema „Parship“

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Es geht um Fälle wie diesen: Frau L. widerrief ihre kosten­pflichtige Mitgliedschaft bei der Partnerbörse Parship nach zwölf Tagen und damit innerhalb der vorgeschriebenen Widerrufsfrist von zwei Wochen. Kurz danach erhielt sie zu ihrer Überraschung die Mitteilung, dass sie für zehn in der kurzen Zeit zustande gekommene Kontakte 306,99 Euro als sogenannten Wertersatz zahlen sollte, was 75 Prozent des Preises ihres ursprünglich abgeschlossenen Jahresabonnements von 409,32 Euro entsprach.

Wie Parship den Wertsatz berechnet

Laut Parship kann die Höhe des zu leistenden Wertersatzes wie im Fall von Frau L. bis zu 75 Prozent des Produktpreises für den vom Kunden abgeschlossenen Vertrag betragen. Berechnet wird die Höhe des Wertersatzes nach der Anzahl der bereits genutzten Kontakte auf der Online-Plattform und so schrieb Parship Folgendes an Frau L.:

„Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 409,32 Euro
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 10
Bereits von Ihnen gezahlt: 409,32 Euro
Rückerstattung: 102,33 Euro

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.”

Parship vor Gericht

Wir meinen:Das Vorgehen von Parship ist unzulässig, da es nach unserer Auffassung geeignet ist, Verbraucher von der Ausübung ihres Widerrufsrechts abzuhalten. Wir haben das Unternehmen daher erst abgemahnt und dann verklagt, damit Parship zukünftig keinen Wertersatz mehr fordert, dessen Höhe den Betrag übersteigt, der für die tatsächliche Nutzungsdauer fällig wäre.

Für den Fall von Frau L. würde dies bedeuten: Auf Basis der vertraglich vereinbarten Laufzeit ist zunächst der Tagespreis zu ermitteln. Im Fall von Frau L. wären dies 1,12 Euro (409,32 Euro / 365 Tage). Für die gesamte Nutzungsdauer von zwölf Tagen müsste Frau L. demnach lediglich 13,46 Euro zahlen.

Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg auf unsere Klage hin Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen.

Trotz der deutlichen Worte des Landgerichts Hamburg hat Parship gegen das Urteil Berufung eingelegt. Parship fordert Verbraucher daher weiterhin zur Zahlung des Wertersatzes auf Grundlage der erfolgten Kontakte auf. Nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) entschieden. Das hob die verbraucherfreundliche Entscheidung des Landgerichts auf, weil es die Methode der Berechnung des Wertersatzes durch Parship lediglich als Rechtsauffassung wertete und darin keine wettbewerbswidrige Irreführung sah.

Die Frage, wie hoch der Wertersatz wirklich sein darf, ist damit aber weiterhin nicht geklärt.

Zwar vertritt das OLG in seiner Urteilsbegründung die Auffassung, dass der Wertersatz nicht zwingend zeitabhängig berechnet werden muss, stellt jedoch gleichzeitig klar, dass es die von Parship vorgenommene Berechnung für unzulänglich hält. Denn diese orientiere sich ausschließlich am Zustandekommen von Kontakten. Zudem sei nicht nachvollziehbar, dass die von der Partnervermittlung garantierten Kontakte von der Werthaltigkeit sind, die Parship ihnen beimisst. Wir meinen daher noch immer:

Reichen Sie Klage ein und fordern Sie Ihr Geld zurück

Wenn es Ihnen wie Frau L. ergangen ist, sollten Sie weder vorschnell zahlen noch vorschnell ihren Widerruf zurücknehmen und damit die Mitgliedschaft, die Sie ja eigentlich gar nicht wollen, weiterführen. Ist eine Rückbuchung des als Wertersatz einbehaltenen Betrags nicht möglich und verweigert Parship dessen Rückzahlung, sollten Sie erwägen, Klage einzureichen. Den meisten betroffenen Verbrauchern wurde in den vergangenen Monaten Recht zugesprochen und zu viel gezahltes Geld erstattet.

Gute Aussichten vor Gericht und ein geringes finanzielles Risiko

Auch wenn Parship ehemaligen Kunden zurzeit etwas anderes suggeriert, die Chancen, zu viel gezahltes Geld wiederzusehen, stehen weiterhin gut. Bereits mehrfach hat das Amtsgericht Hamburg Parship verpflichtet, Geld an ehemalige Kunden zurückzuzahlen.

Die Spanne reicht von kleineren Beträgen um die 20 Euro bis hin zu höheren Summen von mehreren hundert Euro, die sogar zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent von der Partnervermittlung beglichen werden müssen. Darüber hinaus musste Parship die Anwalts- und Gerichtskosten für die Verfahren in diesen Fällen komplett tragen. Versäumnisurteile des Amtsgerichts Hamburg:

Eine ehemalige Parship-Kundin hat sich – sogar ohne Unterstützung eines Anwalts – gegen den Einbehalt eines Wertersatzes in Höhe von knapp 70 Euro gewehrt und Recht bekommen (Versäumnisurteil des Amtsgerichts Hamburg vom 8. Juli 2015; Az. 18 b C 184/15)

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