Das Wichtigste in Kürze:
- Der Reise-Konzern Unister hat Insolvenz angemeldet. Zu ihm gehören zahlreiche Preisvergleichsportale.
- Wenden Sie sich als Betroffene an Ihren eigentlichen Anbieter, wie beispielsweise die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter für die gebuchte Pauschalreise.
- Unister tritt als Vermittler auf. Die eigentliche Buchung erfolgt darum nicht bei dem Konzern.
Wenige Tage nachdem der Firmengründer bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen ist, hat der Reise-Riese Unister vorläufige Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen betreibt über ein Geflecht aus Tochterunternehmen rund 40 Internetportale wie fluege.de und Ab-in-den-Urlaub.de. Der Gesamtumsatz des Unternehmens bewegt sich im deutlich dreistelligen Millionenbereich.
Im Urlaubsgeschäft tritt Unister als Vermittler auf. Über die Webportale können Nutzer Preise verschiedener Anbieter vergleichen und Unister verdient an Provisionen.
Unister ist nicht der eigentliche Geschäftspartner
Ihre eigentliche Buchung tätigen Sie aber beim Anbieter. Ob sich die Insolvenz des Unister-Mutterkonzerns auf bereits gebuchte Reisen auswirkt, ist derzeit unklar. Zwar versichert der Insolvenzanbieter den Medien gegenüber, dass das operative Geschäft fortgeführt werde. Grundsätzlich ist es so, dass im Falle der Insolvenz eines Unternehmens bereits gezahlte Gelder wie Ihre An- oder Vorauszahlungen für Buchungen in die Insolvenzmasse fallen. Solche Forderungen müssten Sie dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden.
Die Aussage des Insolvenzverwalters lässt jedoch keinen Rückschluss darauf zu, ob bereits gezahltes Geld an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet wurde. Treten Sie zu Flügen und/oder Unterkünften im Zweifel in Kontakt mit dem eigentlichen Anbieter und versichern Sie sich, dass die Reise angetreten werden kann. Bei Problemen können Sie sich an die Verbraucherzentrale weden.
Wie sich das Insolvenzverfahren entwickeln wird, können wir noch nicht absehen. Ihre Ansprüche wie etwa gebuchte Flüge und Unterkünfte sowie die Auszahlung von gekauften Reisegutscheinen, die Ab-in-den-Urlaub.de ausstellt, haben Sie gegen das konkrete Tochterunternehmen, das das einzelne Internetportal betreibt.
Ist der Betreiber des Portals, bei dem Sie gebucht haben, nicht die Unister Holding GmbH, dürften Sie von der Insolvenz des Mutterkonzerns aktuell nicht betroffen sein. Das würde sich ändern, sollten die Betreiber-GmbHs der Internetportale selbst in eine Insolvenz gehen. Bei Ab-in-den-Urlaub.de ist das laut Impressum zum Beispiel die ab-in-den-urlaub Betriebsgesellschaft mbH, bei fluege.de die UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH.
Verbraucherzentralen beschäftigen sich seit Jahren mit Unister
Die Verbraucherzentralen haben bundesweit schon lange mit Unister zu tun. Seit mehr als zehn Jahren klagen sie immer wieder gegen wechselnde Betreiber solcher Reiseportale im Unister-Konzern. Knackpunkte sind unter anderem teure Zahlungsweisen und Versicherungen, Probleme mit Gutscheinen und offensive Werbung. Gerade erst hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Landgericht Leipzig (AZ 08 O 1432/16; noch nicht rechtskräftig) Recht bekommen, nachdem sie wiederkehrende Maschen des Konzerns benannt hatte.
Sind Sie unsicher, welches Unternehmen hinter einem Reiseportal steht, hilft ein Blick ins Impressum der Homepage, denn dort muss u.a. die Firma, bei juristischen Personen wie einer GmbH auch der Vertretungsberechtigte und der Sitz des Unternehmens angegeben werden.
Bei der Unister Holding GmbH steht dort eine Adresse in Leipzig sowie noch der verstorbene Geschäftsführer Thomas Wagner.
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