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Verbraucherzentrale Hessen warnt vor kriminellen Anrufern

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Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einer neuen Variante der Verbrauchertäuschung: Kriminelle rufen Verbraucher an, geben sich als Verbraucherzentrale aus und teilen mit, dass es eine Inkassoforderung gäbe, die mit einer sofortigen Barzahlung erledigt werden könne. Das Geld werde am nächsten Tag von einem „Sicherheitsmitarbeiter der Verbraucherzentrale“ abgeholt. „Hier sind offensichtlich Kriminelle am Werk, die den bekannt guten Namen der Verbraucherzentrale für ihre Scharlatanerie ausnutzen“, so Ute Bitter von der Verbraucherzentrale Hessen.

Am Freitag erfuhr die Verbraucherzentrale Hessen von einer Verbraucherin aus Frankfurt-Bonames, die auf diese Weise um 5.000 € und ihren Schmuck geprellt wurde. Sie hatte das Geld eigens bei der Bank abgehoben und in einem Umschlag zur Abholung bereitgehalten. Mit ihrem heutigen Anruf wollte sie den zuständigen „Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale“ sprechen, der sie einige Tage zuvor angerufen habe. Sie wollte sich vergewissern, dass die Angelegenheit erledigt war und fiel aus allen Wolken, als ihr eine Mitarbeiterin am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Hessen erklärte, dass sie offenbar einem Schwindel aufgesessen ist.

„Immer wieder versuchen windige Geschäftemacher, sich mit dem bekannt guten Namen der Verbraucherzentralen das Vertrauen von Verbrauchern zu erschleichen“, so Bitter weiter. „Dieser Fall übersteigt aber alles, was uns in dieser Hinsicht bislang bekannt geworden ist. Wir nehmen grundsätzlich keine Geldforderungen Dritter entgegen – auch nicht um angebliche Rechtsstreitigkeiten zu erledigen.“

Die Verbraucherzentrale Hessen weist ferner darauf hin,

dass sie keine Verbraucher zu Werbezwecken anruft oder per Email kontaktiert, um Beratungen oder sonstige Leistungen anzubieten;
dass sie persönliche Daten von Verbrauchern nicht an Dritte weitergibt;
dass sie weder auf ihrer Internetseite noch in anderen Publikationen noch in der Beratung Werbung für gewerbliche Anbieter macht und keine Empfehlungen für gewerbliche Anbieter ausspricht;
dass Verbraucher, die im Internet nach Informationen der Verbraucherzentralen suchen, sich nicht von dem Erscheinungsbild einer Internetseite täuschen lassen sollten. Der Betreiber einer Internetseite muss im Impressum genannt sein. Wenn dort nicht der Name und die Adresse einer Verbraucherzentrale der Bundesländer stehen, dann sind Verbraucher auch nicht auf einer Internetseite der Verbraucherzentralen.

Verbraucher werden von der Verbraucherzentrale nur angerufen, wenn ein zuvor vereinbarter Termin verschoben werden muss oder Klärungsbedarf zu einer schriftlichen Beratungsanfrage gibt. Gelegentlich beauftragen Verbraucherzentralen oder der Verbraucherzentrale Bundesverband seriöse Institute mit einer Meinungsumfrage bei Verbrauchern. Diese legitimieren sich aber in ausreichender Weise und bewerben ebenfalls keine Produkte oder Dienstleistungen.

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