Der Bundestag hat im März ein Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen. So sollen Verbraucher, die Kredite bedienen müssen, vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen innerhalb einer vorerst dreimonatigen Aussetzungsperiode Kredite nicht bedient werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Umsetzung des Kreditmoratoriums durch die Geldinstitute nun unter die Lupe und bittet Verbraucher um Mithilfe.
Die Pandemie bedeutet für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ausfallende Einnahmen, zum Beispiel durch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit oder wegbrechende Aufträge als Freiberufler. In der Folge können sie Darlehen nicht mehr bedienen. Damit Kreditnehmer in dieser Situation nicht unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommen, hat der Bundestag im März ein Kreditmoratorium verhängt. Es sieht vor, dass Schuldner, die aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten sind, die Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate aussetzen können. Diese Aussetzung ist nur möglich, wenn der Kreditvertrag vor dem 15. März 2020 geschlossen wurde.
Kredit gestundet? – Melden Sie sich!
Die Einhaltung des Gesetzes nimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) genauer unter die Lupe. Die Verbraucherschützer möchten wissen, wie Banken konkret reagieren, wenn Verbraucher mit Darlehen pandemiebedingt Zahlungsschwierigkeiten haben.
Dabei ist der vzbv auf die Hilfe betroffener Verbraucher angewiesen und bittet um Meldung, wenn sie:
- bei ihrer Bank die Stundung eines Kredits beantragt haben,
- Probleme hatten, die Stundung bei ihrer Bank durchzusetzen,
- die Stundung der Tilgung durchgesetzt haben, die Bank aber an der Zinsforderung auch während der Aussetzung festhält,
- aufgrund pandemiebedingter Zahlungsschwierigkeiten andere Vereinbarungen mit den Kreditgebern getroffen haben.
Betroffene können über die Website verbraucherzentrale.de direkt eine Meldung absenden und relevante Unterlagen hochladen.
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